Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund herbeigeführt! Wie kann man reagieren?

8. Mai 2008 Thema abonnieren
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destinator
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Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund herbeigeführt! Wie kann man reagieren?

Hallo 123-recht Nutzer,

bitte helft mir mit dem guten Rat.

Ich bin als Student in einem Sicherheitsunternehmen auf Teilzeit (mind. 80 Stunden im Monat) eingestellt. Zuerst habe ich nur an Wochenenden oder in den Abendstunden als Fahrausweisprüfer gearbeitet und alles lief prima.

Nun hat mein AG mich von der Fahrscheinprüftätigkeit suspendiert und will mich in anderen Objekten einsetzen. Gem. Vertrag hat er auch das Recht dazu. Ich habe gegen die Suspendierung protestiert. Der AG will mir jetzt kündigen, tut es aber auf normalem Weg nicht, weil kein Grund dafür besteht und ich dann sehr gute Karten vor Arbeitsgericht hätte.

Der AG will jetzt den Tatbestand der Arbeitsverweigerung herbeiführen, in dem er mich an den Tagen um die Uhrzeit einteilt, wenn ich Vorlesungen habe und deswegen nicht arbeiten kann. Im Vertrag steht auch, dass der AN verpflichtet ist, seine Tätigkeit in der Wechelschicht- auch nachts- an Sonntagen, kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen auszuführen. Wenn ich also Dienste ablehne, entsteht automatisch Arbeitsverweigerung.

Der AG zahlt in meinem Fall keine Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge. Ich auch nicht, nur eine Flatrate bei Krankenversicherung. Es muss doch eine Regelung oder ein Gesetz geben, dass mein Studium durch die Arbeit nicht gefährdet werden darf. Sonst verliere ich meinen Studentenstatus und werde zum Arbeitnehmer. Kann ich mich wehren, bevor es zur herbeigeführten Arbeitsverweigerung kommt?

Vielen Dank im Voraus.


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-- Editiert von mrvitamin am 08.05.2008 19:28:42

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
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Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die entsprechende Regelung wäre im Vertrag niederzuschreiben gewesen.

Wenn da was von zb studentischer Hilfskraft drinsteht ist die Firma informiert, dass Uni vorgeht.

Ansonsten dürfte es schwer werden.

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#2
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Steht leider nichts. Man kann (muss eigentlich) davon ausgehen, das es so ist, da der AG keine AL und keine Krankenvers. zahlt und davon profitiert.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@mrvitamin:
An den meisten Hochschulen gibt es eine Rechtsberatung für Studenten. Würde mich dahin wenden. Vertrag mitnehmen.


Hat Firma überhaupt einen Stundenplan mit Deinen möglichen Einsatzzeiten bzw. Studienterminen ?
Schleunigst den Personaldisponenten zuleiten und Eingang bestätigen lassen.

Dann kann schon mal ein Kommunikationsproblem ausgeschlossen werden. Und wenn Prüfungsblöcke o.ä. anliegen wo gar keiner oder nur reduzierter Einsatz möglich ist, dann muss das auch frühzeitig an die Firma kommuniziert werden.

Wenn sich die organisatorischen Rahmenbedingungen für das Unternehmen geändert haben, müsste es Studenten eben betriebsbedingt kündigen.

@alle:
Ich tippe mal darauf dass gezielter Einsatz von Studenten zu Studienterminen (oder zu nah dran, bzw. nachts) als Mobbing zu bezeichnen ist.
Hier könnte wohl rechlich gegen vorgegangen werden. Was müssten Betroffene tun ? Einstweilige Verfügung vom Gericht besorgen ?


Tip:
Neuen Studentenjob suchen.
Gibt auch anständige Firmen.



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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wenn da was von zb studentischer Hilfskraft drinsteht ist die Firma informiert, dass Uni vorgeht.


Wie kommst denn darauf ?

Dem AG kann es egal sein wie der Student das mit dem Studium hinkriegt und der muss überhaupt nicht Rücksicht darauf nehmen, wenn er die vereinbarte Arbeitszeit und das Arbeitszeitgesetz einhält.

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#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Also sehe ich nicht so, es gibt auch den grundsatz von Treu und Glauben. Ich wenn der Ag gezielt studenten einstellt und somit SV spart muß er auch auf die Vorlesungen rücksicht nehmen. Ggf ist er verpflichtet termine abzusprechen.

Auch die versetzung scheint fraglich, weil bei den Av AGB-Recht anzuwenden ist und eine unklare versetzungsreg nach agb-recht rausfällt.

Was steht da genau drin, zumal sie ja wohl beim Vorstellungsgespräch genau besprochen habe als was sie eigestellt werden.

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#6
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke, Maestro1000!

Ich suche jetzt verstärkt nach einem anderen Job. Ein schlechter ist aber besser als gar nix.

Dem AG habe ich vor zwei Wochen schriftlich (per Einwurf Einschreiben) mitgeteilt, dass ich nur an Wochenenden oder am Donnerstagabend arbeiten kann. Er meint aber, dass er mir die vertraglich vereinbarten 80 Stunden dann anbieten wird, wenn er kann.

Fraglich ist nur, ob im extremen Fall der Richter die Beschäftigungsangebote während der Vorlesungen als zulässig sieht.



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#7
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke an alle für Euere Beiträge!

Im §1 steht, dass meine Tätigkeit Fahrscheinprüfdienste ist. Im §6 wird aber definiert, 1)dass der Einsatzort des AN der Tätigkeitsbereich der Firma ist und 2)dass er AN keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten hat.

Der AG hat mich versetzt, weil ich in einem Nahverkehrszug der DB meinen Dienstausweis gezeigt hatte, da ich fest davon überzeugt war, dass ich damit zumindest in unserem Tarif-Gebiet fahren darf. Bei der Schulung hat man uns mitgeteilt, dass wir die Mitarbeiter der DB und der Verkehrsbetriebe fahren lassen und nicht aufschreiben, wenn sie ihren Diesntausweis zeigen. Bei mir ist es ja dumm gelaufen.

Was ist eigentlich der Grundsatz von Treu und Glauben?
Bei Einstellung haben wir keine Vereinbarungen gemacht, da es mir sowieso klar war, dass ich nur an Wochenenden fahren werde, um 80 Stunden zu erfüllen.






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#8
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn der AG die SV-Beiträge spart, scheint es durchaus logisch, dass er Rücksicht nehmen muss. Aber ist es irgedwo gesetzlich geregelt?

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Spezielle Regelungen sind mir nicht bekannt, aber ich würde darauf tippen dass es eher um Vertrags- als um Arbeitsrecht geht.

Stöber mal das Teilzeitgesetz durch.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg

Mit §8(5) liesse sich vielleicht eine Argumentation zusammenstellen, wonach lange bekannte Stundenpläne für den AG verbindlich sind.
Da sind wohl spezielle Voraussetzungen dran geknüpft.


Also such Dir lieber einen Job in einer anderen Firma, wo Du ohnehin sehr flexibel bist.

(Er meint aber, dass er mir die vertraglich vereinbarten 80 Stunden dann anbieten wird, wenn er kann.)
Hm. Hat der AG organisatorische Probleme Dir die Zeit zu besorgen ? Das ist sein Problem. Kann aber Deins werden wenn er dann betriebsbedingt kündigt. (Vermutlich formal korrekt)

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#10
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe heute den Dienstplan per Einwurf Einschreiben bekommen! Wie erwartet mit Einteilung unter der Woche. Ist es nicht ein Verstoß gegen das ARG, wenn ich 14 Stunden lang von 18 bis 8 Uhr arbeiten muss? :sweat:

Soweit es mir bekannt ist, darf die Arbeitszeit 8 Stunden grundsätzlich nicht übersteigen. Oder?

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#11
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Im §1 steht, dass meine Tätigkeit Fahrscheinprüfdienste ist. Im §6 wird aber definiert, 1)dass der Einsatzort des AN der Tätigkeitsbereich der Firma ist und 2)dass er AN keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten hat.

Oh daraus ergibt sich eher das die versetzungsklausel unwirksam ist. Der DP ist wohl so zu lesen, daß Sie keinen Anspruch auf bestimmte Schicht haben. Es gilt hier wohl § 305 C II BGB ivM 311 Abs. 4 Satz 2 BGB.

Zeigen Sie doch dem AG die Gelbe Karte.

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#12
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Was kann ich tun, um dem AG eine gelbe Karte zu zeigen? §311 Abs.4 Satz 2 BGB gibt es nicht.

Ich habe mich zuerst geweigert, den Prüferausweis und die Dienstkleidung abzugeben. Der AG hat mit Abmahnung geantwortet und mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Sachen habe ich dann abgegeben, legte aber gegen die Abmahnung Widerspuch ein. Laut Vertrag sind die Dinge erst beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzuliefern.

Und wie kann ich mich gegen die 14 Stunden lagen Arbeitszeiten am besten wehren? Ich will von dieser Firma bald weg, den anderen Job habe ich fast in der Tasche, würde aber der Firma gerne eine Lextion erteilen.

-- Editiert von mrvitamin am 10.05.2008 22:51:41

-- Editiert von mrvitamin am 10.05.2008 22:52:26

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#13
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Überlege Dir Deine Ziele, was passieren soll! Willst Du ordentlich gekündigt werden oder anständig in dem Laden weiterarbeiten ?

Für letzteres müsstest Du auf die Firma zugehen und ein flexibleres Arbeitszeitmodell vorschlagen. was natürlich je nach Verhandlungsgeschick auch Auswirkungen auf Deine Finanzen hat.



Mit der Vertragsklausel zur Arbeitskleidung und dem Ausweis will ein AG üblicherweise sicherstellen dass er sein Eigentum später zurückerhält.
Wenn er es früher zurückfordert ist das in der Tat sein Bier.
Wenn es allerdings Betriebsmittel sind, ist der Arbeitgeber schnell in Annahmeverzug und der AN hat faktisch bezahlte Freizeit.
In dem Fall hier allerdings nicht ganz klar.
Ich würde da nicht zu sehr drauf herumreiten.
Derzeit gehst Du ja von einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitgebers aus.


Wenn Du sowieso weg willst:
Den Schilderungen nach will AG Dich fristlos rausschmeissen, sucht aber noch nach entprechenden Gründen. Daher wird die Mobbing-Dosis stufenweise gesteigert.
Wenn man Dich ordentlich kündigt, bekommst Du noch was Geld. Wenn doch fristlos gekündigt wird, musst Du klagen und fordern/hoffen dass die Kündigungsfrist nachbezahlt wird.

Wie lange Du Kündigungsfrist hättest steht in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag sowie dem entsprechenden Gesetz. (BGB.... ) Evt. kommt eine verkürzte KF in der Probezeit zum Tragen.


Einige Saftläden gehen in vielen Branchen und bei Studenten davon aus, dass den Mitarbeitern keine genügenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen um ihr Recht durchzusetzen.
Denn Rechtsschutzversicherungen sind in solchen Kreisen nicht üblich, das Risiko für die Firma ist daher vernachlässigbar.
Eine unseriöse Firma wird unliebsamen Mitarbeitern auch immer noch gerne zusätzlichen Ärger mit auf den Weg geben.

Wenn ich zB ein Chef und Arsch zugleich wäre, würde ich etwa unloyale Mitarbeiter mit einer zu kurzen Kündigungsfrist kündigen. Manche merken dass erst wenn die Klagefrist rum ist und bekommen zusätzlich noch eine monatelange Sperre beim ALG. Sollten die sich doch substantiell beschweren, also aussichtsreich klagen, zahle ich eben nach ...Soweit zur Denke in manchen Betrieben.


Hier ein Kommentar:
http://www.ra-grasse.de/arbeitsrecht/arbeitszeitschutz.htm



Wie Du Dich allerdings konkret im Falle der 14 Stunden - die wohl definitiv illegal sind - rechtlich verhalten solltest kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Da bleibt wohl erstmal der diplomatische Weg:
Am Dienstag morgen (wg. Pfingstmontag) sofort freundlich darauf hinweisen, dass ein Irrtum in der Planung für Mittwoch passiert sein muss. Eindeutiger freundlicher Hinweis: Eine solche Arbeitszeit ist ja auch nicht mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar.


(Sozialgestörte Arbeitgeber hassen es zutiefst, wenn unliebsame Mitarbeiter mit einem Lächeln ihre Forderungen vorbringen und durchsetzen können)


Wichtig ist ein beweisbarer Zugang. Telefonat reicht nicht. FAX mit Sendebestätigung, EMail - sofern regelmäßig gelesen oder gegen Quittung in der Geschäftstelle der Firma - einen Brief einreichen. Dann können die sich nicht einfach so rausreden, dass die den Fehler nicht gemerkt haben.

Sollten sofort patzige oder hinhaltende Antworten kommen musst Du Dich entscheiden und durchrechnen, ob Du etwas Geld in die Hand nimmst und einen Anwalt kontaktierst, der dir genauere Anweisungen geben kann.

Für eine erste Runde könnte eine Anwalt-Telefonhotline in Frage kommen. Schau Dir vorher genau die Kosten und vor allem die Uhr an. Manche Anwälte holen dann auch gerne sehr weit aus, weil Zeit = Geld ist.
Lege Dir auf jeden Fall alle Stichpunkte vorher raus um Zeit zu sparen.

Oder rufe eine Anwaltspraxis an und frage nach dem Preis für eine Erstberatung / Student. Der Tip mit dem Uni-Anwalt steht ja auch noch im Raum.
MIt einer Rechtsschutzversicherung wäre es natürlich viel einfacher.

Viel Erfolg

-- Editiert von Maestro1000 am 11.05.2008 00:39:11

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#14
 Von 
destinator
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Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Maestro1000 für die ausführliche Antwort. Ich habe heute einen neuen Arbeitsvertrag von der anderen Firma bekommen und da bleibt nur ein angenehmes Problem: sich möglichst günstig und profitabel vom Gurkenladen zu verabschieden.

Am Dienstag werde ich die Firma mit höfflichen Hinweisen auf Arbeitszeitgesezt ärgern. :devil: Ich freue mich drauf!!! Das wird bestimmt spannend sein.

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#15
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Gut. Saftläden gehören ausgepresst.

Wie lange bist Du in der Firma ?
Eventuell kannst Du ein Zwischenzeugnis verlangen (kein Zeugnis), damit die Arbeit haben. Muss ja kein qualifiziertes Zeugnis sein, sondern ein einfaches wo drin steht was du gemacht hast, reicht. Dann steht auch nichts von den Abmahnungen drin.
Evt. für später interessant, damit Du Berufspraxis - auch womöglich fachfremd - dokumentieren kannst.

Beachte unbedingt dass Du die Kündigungsfristen in der alten und Arbeitsbeginn in der neuen Firma einhalten musst !
Zur Not musst Du doch selber kündigen.


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#16
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Seit einem Jahr bin ich in der Firma, aber auf Teilzeit erst seit 01.01.2008. Ehrlich gesagt würde ich gerne die Arbeit mit 14 Stunden annehmen und dann die Firma verklagen, dass die Beschäftigung für mich schädlich war.

Ich muss ja am Dienstag um 18 Uhr anfangen und bis 8 Uhr morgens schaffen, dann am Mittwoch die gleiche Geschichte nochmals. Tagsüber muss ich noch in die Uni.

Maestro, was haltest du von dieser Idee: zuerst die zwei Tage durchhalten und dann richtig zuschlagen. Auf die illegalen Arbeitszeiten schriftlich hinweisen und mit der Begründung die ähnlichen Dienste ablehnen, Zwischenzeugnis beantragen. Und dann irgendwann kündigen.

Ich habe 2 Wochen Kündigungsfrist. Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich am 15.05 kündige und am 25.05 in der neuen Firma anfange? Könnten dann die 4 Tage ein großes Problem werden?

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#17
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Beweisführung wäre wohl ziemlich schwierig.

Ist der 25.5 nicht verhandelbar ?



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#18
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Im neuen Vertrag steht, dass ich beginnend zum 26.05.2008 tätig werde. Tatsächlich ist 29.05 mein erster Arbeitstag. Theoretisch müsste ich bereits am Dienstag kündigen, am 14.05 geht die Kündigung ein und wird zum 28.05 wirksam. Zwei Tage nach dem neuen Vertragsbeginn.

Die Planung stelle ich mir wie folgt vor: ich arbeite zumindest eine 14-Stunden lange Schicht durch, finde einen Zeugen, der dies später bestätigen kann, schicke der Einsatzleitung am nächsten Tag eine Fax mit der Beschwerde, dass es mir eben bekannt geworden ist, dass die durchgeführte Arbeit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßt und ich deswegen um die Korrektur des nächsten ähnlichen Einsatzes bitte, anderenfalls würde ich solche Dienste ablehnen. Was hälst du davon.

Damit wird die Firma in die Falle geraten, da sie mich illegal 14 Stunden lang bereits beschäftigt hat, was meinerseits auch beweisbar sein wird.

Ich habe nur ein Problem: ich brauche meine Lohnsteuerkarte für den neuen Arbeitgeber. Der läßt es im Vertrag zu, dass ich eine andere Teilzeitbeschäftigung habe, solange ich die Arbeit bei ihm mache. Im Vertrag beim alten AG steht aber, dass ich eine Nebenbeschäftigung nur mit seiner vorheriger schriftlicher Zustimmung übernehmen darf.

Mir bleibt dann nur eine Möglichkeit: eine Kündigung zu schreiben, bevor ich in der anderen Firma anfange und damit Vertragsbruch entsteht, wofür ich eine Vertragsstrafe zahlen kann.

P.S. Vielen Dank für die Zeit, die du für mich verwendest. Sehr nett von dir.


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#19
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Nun, die 14 STunden sind schon durch den Dienstplan belegt...
Und Du gehst kommentarlos drauf ein.

Pack Deine Koffer im alten Laden und geh.

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#20
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Hast du recht! Damit werden mir viele Nerven gespart und ich kann nachts schlafen.

Wenn du Interesse hast, werde ich hier posten, wie der AG reagiert.

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#21
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

(Wenn du Interesse hast, werde ich hier posten, wie der AG reagiert. )

Aufgrund Deiner Schilderungen wollen die Dich doch sowieso loswerden. Ich wette es würde freudige Gesichter geben , die alles Gute wünschen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe am 13.05 die Kündigung per Fax selbst geschickt, die zwei Tage a 14 Stunden durchgehalten. Es kann sein, dass der Manteltarifvertrag es auch zulässt, dass bei der Bewachung so eine lange Einsatzzeit mit 10 Stunden Pause dazwischen möglich ist. Den MTV konnte ich aber nicht finden. Wenn das wirklich der Fall ist, wäre der Tatbestand der Arbeitsverweigerung bei meinem Nich-Erscheinen erfüllt => Vertragsbruch => Vertragsstrafe.

Im Arbeitsvertrag steht, dass ich pro Monat mindestens 80 Stunden erbringen muss. Nach meiner endgültigen Freistellung vom Fahrscheinprüfdienst habe ich Anfang April meine Dienstbereitschaft an Wochenenden und abends am Donnerstag(wegen dem Studium) schriftlich signalisiert. Der AG hat darauf erst im Mai mit dem studiumfeindlichen Dienstplan reagiert und für April nun nur 5,5 Stunden ausgezahlt, also die tatsächlich geleistete Arbeit entlohnt. Ist es korrekt oder soll der AG alle 80 Stunden bezahlen, obwohl ich nicht gearbeitet und auf Beschäftigung nur gewartet habe?

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-- Editiert von mrvitamin am 16.05.2008 19:12:11

-- Editiert von mrvitamin am 16.05.2008 19:14:57

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn der AG sich vorher an die Stundenpläne gehalten hat, muss er es weiter tun.

Er befindet sich dann wohl in Annahmeverzug.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Maestro1000, schade, dass du irgendwo online bist und nicht hier vor Ort. Hättest dann mein Anwalt sein können und etwas Geld verdienen. Ich war heute beim Rechtsanwalt, der hat das Gleiche gesagt und angeboten, die Sache für fast 200 EUR zu regeln, wenn der AG mir ca. 600 EUR für April nachzahlt. Wenn es schief geht und ich vom AG nichts bekomme, kostet es mir dann nur 100 EUR.

Da ich jetzt die Nase voll vom Kontakt mit dem AG habe, nahm ich sein Angebot an. Abwarten und schauen wir dann mal, was daraus wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Nun passiert etwas wirklich Komisches: die Kündigung habe ich am 13.05.08 per Fax abgeschickt => nach zwei Wochen (am 27.05.08) sollte die Kündigung wirksam werden. Habe am 26.05 die Buchhaltung angerufen und gefragt, wann ich meine Lohnsteuerkarte kriege. Von der Kündigung hat die Frau nichts gewusst, wollte zuerst die Sache mit dem Chef klären.

Und jetzt kommt es: am 27.05 rufe ich die Frau nochmal an und stelle die gleiche Frage. Die Antwort: der Chef könne meine Kündigung nicht akzeptieren, weil ich per Fax gekündigt habe und im Vertrag steht, dass die Kündigung einer Schriftform bedarf. Haaalooo??? Da kommt doch meine unterschriebene Kündigung als Papier in Schriftform raus!!! Mobilfunk- und Stromverträge habe immer per Fax gekündigt und jetzt das? Keiner hat mich angerufen und darauf hingewiesen, dass ich es mit einem normalen Brief schicken muss. Das Komische dabei ist: ich komme abends am 27.05 nach Hause und im Briefkaten liegt meine Lohnsteuerkarte!!! :???: Der AG hat sie also noch am 26.05 abgeschickt.

Bedeutet es nun, dass ich meine LSK beim neuen Arbeitgeber abgeben kann, ohne danach unangenehme Folgen mit dem alten AG zu erleben? Die Kündigung wurde schon deswegen zum 27.05 wirksam, weil ich die LSK bekommen habe. Oder muss ich am besten noch einen Aufhebungsvertrag vom AG verlangen, da ich in den nächsten Tagen mit dem neuen Job anfage?

Danke für jeden Beitrag!

-- Editiert von mrvitamin am 28.05.2008 00:54:08

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mrvitamin

der ag ist im recht: schriftform ist nur der althergebrachte brief. weder e mail (die man ausdrucken kann) noch fax zählt. beides wäre/ ist ohne originalunterschrift.

@maestro

:respekt: für deine ausführlichen antworten. wollte ich dir längst mal gesagt haben.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Wobei mrvitamin eins vergessen hat - man trifft sich immer zweimal im Leben - und das gerade in der mobilen Berufswelt.
Aus welchen Gründen ein Arbeitsverhältnis endet, ich würde es immer ordentlich abwickeln (der kennt den, und der den .....), wäre ich alleine meiner Selbstachtung schuldig.
Einerseits auf sein "Recht" pochen (Einteilung nach seinen Wünschen) aber andereseits seine Pflichten nicht kennen (schriftlich heißt urschriftlich mit Originalunterschrift), dass sind die Arbeitnehmer, die Firmen lieben.
Grundsätzlich stimme ich aber zu, dass ein AG, der einen Studenten einstellt, mit diesem den Dienstplan abstimmen sollte (dazu gehört natürlich auch die Ablieferung des Studienplanes).

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#28
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Der AG hat die Kündigung bekommen, hat aber sich nicht gemeldet und micht nicht darauf hingewiesen, dass Fax keine Schriftform ist. Er liebt mich zutiefst.

Was ist aber mit der Lohnsteuerkarte? Die Buchhaltung hat sie geschickt ohne zu wissen, dass die Kündigung unwirksam ist. Ich habe sie nun und kann theoretisch einen anderen Job annehmen. Oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hatte der Chef etwas mit den Mobbing-Aktionen gegen DIch zu tun ?

Vielleicht weiß er ja noch gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Er hat bereits zwei Abmahnungen ausgestellt, gegen die ich sofort Widerspruch eingelegt hatte. An der Dienstplanerstellung mit 14 Stunden am Tag unter der Woche war er bestimmt auch beteiligt, obwohl kein Name darauf steht. Nun hat er sich nicht gemeldtet, obwohl er gewusst hatte, dass die Kündigung per Fax vor Gericht nicht anerkannt wird und damit als unwirksam angesehen werden kann. Wenn es Mobbing ist, dann hat er mit Mobbing-Aktionen was zu tun.

Theoretisch kann der AG mir jetzt keine Aprilabrechnung machen, da ich die LSK angefordert habe. Oder? Wäre es vielleicht sinnvoll, sie zurückzuschicken (mitsamt einer richtig schriftlichen Kündigung) oder kann sie beim neuen AG bereits abgeben?


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