Arbeitsweg + Abfindung

8. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sarelia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsweg + Abfindung

Die Situation:
Ich war beim Personalgespräch. Man hat mir einen Arbeitsplatz 120 km entfernt angeboten. Ich werde in 10 Stunden Schichten arbeiten, die sind nicht das Problem, aber ich habe über 4 Stunden Fahrzeit täglich. Mein Arbeitgeber verlangt, dass mir dort ein Zimmer nehme. AG lehnt die Verantwortung für die lange Fahrstrecke ab, will nicht schuld sein wenn was passiert, da ich täglich über 14 Stunden unterwegs bin, im Winter noch 1 bis 2 Stunden mehr. Ich muss aber jeden Tag nach Hause, bin alleinerziehend, habe ein Kind. Andere Angebote sind 400 bis 700 km entfernt. Umzug geht nicht, mein Kind ist im Prüfungsjahr.
Frage:
Bin ich auf dem Arbeitsweg trotzdem versichert, auch wenn ich das Zimmer ablehne?
Darf der AG mich zwingen ein Zimmer zu nehmen?

Man will mich eigentlich loswerden.

Ich hätte folgende Möglichkeiten:
1. neuen Arbeitsplatz ablehnen, werde dann zwangsversetzt
wenn ich das nicht annehme,dann folgt die Kündigung (nicht gut)
2. Abfindung nehmen und 7 Monate Kündigungfrist einhalten, Abfindung wird bei ALU nicht angerechnet (diese Lösung bringt mir aber nichts)
3. Abfindung nehmen, sofort neue Arbeit beginnen (beste Lösung)
Und jetzt die Frage zu Punkt 3:
Was ist wenn ich dann bei der neuen Arbeit während der Probezeit entlassen werde?
Wird die Abfindung dann auf die Alu angerechnet???
Das Arbeitsamt war mit dieser Frage überfordert. Meinte dann aber, es dürfte nicht angerechnet werden, weil der letzte AG keine Abfindung gezahlt hat, sondern der davor. Genau weiß es keiner.
Was nun?
Gruß
Sarelia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Auskunft des AA scheint richtig zu sein. Haben Sie denn schon einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht?
Im übrigen hängt es von Ihrem Arbeitsvertrag ab, ob eine solch weiträumige Versetzung überhaupt zulässig ist. In der Regel ist hierzu eigentlich eine Änderungskündigung erforderlich, welche Sie ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen können. Gerade im Hinblick auf Ihre persönliche Situation könnte eine solche Kündigung eine unbillige Härte darstellen.

Ansonsten müßte für den Arbeitsweg wohl eine Versicherung bestehen, genaueres können Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft erfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Sarelia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich darf wohl laut Tarifvertrag eine bestimmte Zeit versetzt werden. Da alle anderen Kollegen dies ohne Widerstand tun, weiß ich nicht was mich erwarten wird.
Nach einer Änderungskündigung hatte ich im Personalgespräch gefragt. Ich bräuchte keine. Es ist als Laie schwer nachzuvollziehen was richtig und falsch ist.

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