Arbeitsweg Mitarbeiterparkplatz/Arbeitsplatz

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb498932-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsweg Mitarbeiterparkplatz/Arbeitsplatz

Guten Abend.

Ich habe eine Frage.
Ich arbeite in einem 1.500 Mitarbeiter starkem Unternehmen mit eigenen Parkplätzen welche uns Kostenlos zur Verfügung stehen.
Ab Januar ziehen wir allerdings in eine neu gebaute Halle.
Dadurch verlängert sich mein Arbeitsweg vom Fahrzeug zum Arbeitsplatz von 350m auf 1200m, auf dem einen Weg recht steil Bergab, auf dem Rückweg halt steil bergauf.

Gibt es Regelungen wie weit mein Parkplatz vom Arbeitsplatz entfernt sein darf ? Natürlich freue ich mich seit 10 Jahren über den kostenlosen Platz, aber 1,2km für einen weg finde ich doch etwas viel!? Gerade wenn man nicht ganz so gut zu Fuß ist.

Liebe Grüße

-- Editiert von fb498932-83 am 03.09.2018 22:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

E

Zitat (von fb498932-83):
Gibt es Regelungen wie weit mein Parkplatz vom Arbeitsplatz entfernt sein darf ?

Da wäre mir keine bekannt.

Der Arbeitgeber muss gar keinen Parkplatz zur Verfügung stellen.



Zitat (von fb498932-83):
aber 1,2km für einen weg finde ich doch etwas viel!?

Dann müsste man sich einen Parkplatz in der Nähe suchen.



Zitat (von fb498932-83):
Gerade wenn man nicht ganz so gut zu Fuß ist.

Schon mal gefragt, ob es für solche Fälle Parkplätze vor Ort gibt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Sie könnten, wenn Sie eine Schwerbehinderung mit entsprechender Einschränkung der Gehfähigkeit haben (Merkzeichen aG) ggf einen Behindertenparkplatz vorschlagen bzw diesen benutzen, wenn es diesen schon gibt. Mein Arbeitgeber gestand einem Mitarbeiter sogar schon bei Merkzeichen G einen "eingangsnahen Parkplatz" zu. Das wurde allerdings von der Schwerbehindertenvertretung vorgeschlagen und angenommen.(Achtung: mit Merkzeichen G darf man auf keinen Fall auf den Behindertenparkplätzen mit dem blauen Schild parken! Nur für den Fall, daß dies nicht bekannt sein sollte)

Aber es muss natürlich kein Parkplatz gestrickt werden. Ebenfalls reicht höchstwahrscheinlich ein "nicht ganz so gut zu Fuß" nicht aus - es muss schon handfest (Merkzeichen eben) oder Fuß offensichtlich gebrochen (VIPs und Gehhilfen) sein.

Ansonsten stimme ich Harry van Sells und Flo Ryans Ausführungen zu.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Falls es einen BR gibt, solltest du den mit ins Boot holen.

0x Hilfreiche Antwort

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