Arbeitszeit, Nachtarbeit und und und...

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)
Arbeitszeit, Nachtarbeit und und und...

Hallo,

ich habe mich jetzt schon versucht ein bisschen durchzuarbeiten, aber irgendwie blick ich jetzt gar nicht mehr durch.

Kurz zur Situation: Ich arbeite ein einem Hotel, ausschliesslich Nachtdienst, steht auch so in meinem Vertrag, sprich von 22:00-6:30 Uhr. Ich bin seit mehr als 5 Jahren da beschäftigt, habe eine Tochter (5).

Jetzt gibts es in letzter Zeit einige Probleme was Arbeitszeitregelungen angeht...
Zum einen, gibt es auf Grund von Personaleinsparungen immer mal wieder Verschiebungen der Arbeitszeit auf 21 Uhr, oder länger bis 7 Uhr. Länger ist für mich nicht so das Problem, allerdings früher anfangen geht kaum, da ich ein Kind zu betreuen habe.
Mein AG meint, das wäre ihm egal, ich muss das regeln und künftig häufiger 21 Uhr anfangen.

Zweites Problem: Ebenfalls wegen Personaleinsparungen kommt es vor, dass ich nicht in jeder Woche 2 Tage frei habe. Ok, der Tag bzw. die Stunden werden mir gutgeschrieben. Nun ist es aber so, dass ich auch (da es dem AG manchmal auch so passt) bspw. eine halbe Stunde früher Arbeitsschluss habe, dies logischerweise von meinem Arbeitszeitkonto abgeht. Aber ich denke wenn ich weniger komplette freie Tage habe, sollte das als kompletter Tag gutgeschrieben werden, und nicht häppchenweise aufgebraucht werden.

Kann mir jemand im Dschungel der Regelungen weiterhelfen? Speziell was vielleicht Sonderregelungen zur Nachtarbeit angeht?

Vielen Dank

Der Willi

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


um mal abzuklären, wie weit man sich aus dem fenster lehnen könnte, ohne mit einer plötzlichen entsorgung rechnen zu müssen :

gibt es mehr als 10 arbeitnehmer (teilzeitkräfte anteilmässig zu rechnen, bis 20std/woche als o,5, bis 30std/woche als 0,75, darüber mit 1)

-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)

Guten Morgen,

im ganzen Unternehemen gibts ca. 100 Arbeitnehmer, grobe Schätzung.
In der Abteilung gerade soviel das die normalen Arbeitszeiten abgedeckt werden können, soweit hat man das Personal dezimiert, daher ja die Verscheibungen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Und es gibt keinen Betriebsrat?
Das wäre spätestens eine Situation, in der sich die Gründung für alle Mitarbeiter lohnen würde. Die Gewerkschaft berät dazu gerne auch Nichtmitglieder, weil es in ihrem Interesse ist, dass ein BR gegründet wird.

Die Regelungen zum Arbeitszeitkonto sind schriftlich festgelegt?

Die Vorverlegung des Dienstes dürfte unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen, soweit nichts konkretes zur Arbeitszeit vereinbart wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)

Nein, Betriebsrat gibts keinen. Keine Frage des Wollens, ich finde nur keine zwei weiteren Kollegen für die Wahl...

Ich müsste nochmal nachschauen, aber mehr als das Führen an sich wird wohl nichts über ein Arbeitszeitkonto erwähnt.
Nachfragen bei der Personalabteilung enden mit der Erklärung, das das eben so ist, und das ist allens rechtens und geprüft...

Die Arbeitszeit ist vertraglich vereinbart, vor 5 Jahren war es mal 23-07:30, wurde einvernehmlich auf 22-06:30 geändert und ist seitdem fix.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


na ja, je genauer der arbeitsvertrag regelt, umso weniger spielraum bleibt dem AG per direktionsrecht zu ändern

und selbst wenn 22:00-06:30h vertraglich festgelegt wäre, aber zusätzlich die verpflichtung zu überstunden/mehrarbeit,
könnte der AG hier wie gewünscht variieren

ich sehe hier lediglich einen ansatzpunkt in der ankündigungsfrist für derartige "variationen", wo man die 4-tages-frist des § 12 TzBfG als maßstab ansetzen könnte

wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der AG auch die überstunden einzeln abfeiern lassen, er müsste nicht warten, bis z.b. ein ganzer tag zusammenkäme,und den am stück gewähren
das geht aber nicht kurzfristig nach lust und laune, so nach dem motto :sie können heute früher gehen, weil nichts los ist, sondern muß auch entsprechend frühzeitig angekündigt werden

aber auch wieder : ist im arbeitsvertrag explizit eine 5-tage-woche vereinbart, hättest du auch anspruch auf 2 freie tage/woche

es ist wirklich ein dschungel
man muß schauen, was ist im arbeitsvertrag vereinbart
und was kann der AG gem. § 106 GewO regeln, weil dazu nichts konkretes vereinbart ist und das gesetz/rechtsprechung es zulassen würde


-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)

Also vertraglich bzw. tarifvertraglich habe ich eine 5-Tage-Woche.

Und es geht eigentlich darum, dass der AG bewusst Dienstpläne so gestaltet, dass man im Arbeitszeitkonto ins Munus läuft, und kann dann sagen "So, jetzt 6-Tage-Woche, bis Du aus dem Minus raus bist."
Aber ich denke Überstunden kann der AG durchaus anordnen, wenn es geboten ist. Aber einfach zu sagen, jetzt arbeite mal weniger, und wenn ich Dich brauche buckle mehr, geht m.E. nicht. Das ist ja Kurzarbeit auf dem kleinen Dienstweg...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


wenn du einen arbeitsvertrag mit 5-tage-woche hast, von 2200-0630h,
dann muß der AG dir auch diese zeit anbieten,
sonst rutschen wir in den § 615 BGB ,

inwieweit er nun ein "arbeitszeitkonto" einführt und dazu missbraucht, sein betriebsrisiko auf den AN abzuwälzen,
ist halt immer die frage
bewusste "minus-dienstpläne" wäre schonmal ein zeichen für missbrauch,
ein arbeitszeitkonto soll ja gerade auch die flexibilität erhöhen,
allerdings nicht nur einseitig zugunsten des AG
er könnte ja dadurch sämtliche regelungen eines arbeitsvertrags aushebeln, wenn er einfach die stunden nach belieben kürzt, um sie, wenn er es für nötig erachtet, wieder aufzustocken


-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen