Arbeitszeit 6 Tage woche

27. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thunar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit 6 Tage woche

Guten Tag.

Ich habe hier mal eine Frage.

Und zwar Arbeit ich in einem schifffahrtsbetrieb und bin da angestellt als Matrose.
Bei uns ist es so das wir eine 6 Tage Woche habe mit einem freien Tag pro Woche in der Woche.
Ein Beispiel mo - mi arbeiten, Donnerstag frei und dann wieder von fr- so.
Die Arbeitszeit ist von morgens 7:30uhr bis Abend 19 Uhr. Pause sind da mit inbegriffen.
Ab 19 Uhr werden überstundengezahlt..
Für Feiertag und Sonntag bekommen wir keine Vergünstigungen in Form von Lohnausgleich oder Freizeit Ausgleich.
6 Wochen Urlaub im Jahr ist vielleicht auch noch zu erwähnen.
In den Ferien so wie Herbst-, Sommer- und Osterferien ist Urlaubssperre.
Feiertage egal welcher Art ist normale Arbeitszeit.
An Weihnacht wir nur am 25.12 nicht gearbeitet. Silvester und Neujahr ist normaler Dienst.
Wenn wir jetzt zum Beispiel in die Überstunden gehen ist es bei uns so morgens normaler Dienst von 7:30 Uhr is 19 Uhr. Ab 19 Uhr Überstunden.
Jetzt ist eine besondere Tour. Mal ein paar Beispiele.

Arbeitsende 23 Uhr dienstbeginn 7:30 Uhr
Arbeitsende 3 uhr dienstbeginn 7:30 uhr
Arbeitsende 5 Uhr dienstbeginn 7:30 Uhr

Nun meine Frage. Wie schaut da die rechtliche Frage aus.
Was kann und darf mir mein Chef zumuten.
Was für rechte habe ich in Bezug auf Ruhezeit bzw Freizeit.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Als erstes stellt sich die Frage, was zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
Der Arbeitsvertrag ist unbefristet?
Der Arbeitgeber fällt unter das deutsche Recht?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Als erstes stellt sich die Frage, was zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
Der Arbeitsvertrag ist unbefristet?
Der Arbeitgeber fällt unter das deutsche Recht?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Als erstes stellt sich die Frage, was zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
Der Arbeitsvertrag ist unbefristet?
Der Arbeitgeber fällt unter das deutsche Recht?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Als erstes stellt sich die Frage, was zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
Der Arbeitsvertrag ist unbefristet?
Der Arbeitgeber fällt unter das deutsche Recht?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Es gibt für Seeleute nach meiner Kenntnis einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Da würde ich erst einmal reinschauen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Thunar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Als erstes stellt sich die Frage, was zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
Der Arbeitsvertrag ist unbefristet?
Der Arbeitgeber fällt unter das deutsche Recht?


Im Arbeitsvertrag steht drin das die Arbeitszeit von 7:30 Uhr bis 19 Uhr ist und außerhalb der Fahrzeit also wenn das Schiff nicht fährt von 7:30 Uhr bis 16 Uhr ist.
In der Saison von April bis November kommt es sehr selten vor das das Schiff mal nicht fährt.
Das Schiff fährt unter deutscher Flagge also fährt auch der Arbeitgeber unter deutschem Recht.

Zitat (von Flo Ryan):
Für Seeleute gilt im Übrigen das SeeMannsG, wenn das Schiff sich im Bereich des GG aufhält oder das Schiff unter deutscher Flagge fährt. Allerdings würde ich behaupten, dass wir es hier nicht mit Seeleuten, sondern einem Matrosen in der Binnenschifffahrt zu tun haben, wo wieder andere Regeln gelten.


Ja binnenschifffahrt.

-- Editiert von Thunar am 27.05.2017 14:29

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