Früher arbeitete ich (als Servicetechniker in EDV-Unternehmen mit Endkunden-Shop) von 9-13 und 14-18 Uhr. Dies Zeiten wurden dann für etwa 1/2 Jahr auf 8-13 und 14-17 Uhr geändert.
Ab Mai wurden die Shop jedoch Zeiten wieder geändert. Bis jetzt konnte ich mich noch gegen die Änderung meiner Arbeitszeiten wehren. Von meinem Arbeitgeber wird der Druck jedoch nun härter. Ich erhielt schriftlich die Mitteilung, dass sich die Arbeitszeiten wieder auf 9-13 und 14-18 Uhr ab dem 1.7. ändern werden.
Macht es Sinn sich dagegen zu wehren? Man hat die sich halt doch an die Zeiten gewöhnt, den Job möchte man allerdings auch nicht verlieren.
Arbeitszeit - Änderung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Als nicht betroffene würde ich sagen, dass es keinen Sinn macht - aber das ist immer eine persönliche Entscheidung.
Du musst dir klar werden, was du willst und wie du auf Antworten reagierst.
Wenn du letztendlich doch klein beigeben wirst, um den Job zu halten, würde ich vermuten dass "Wehren gegen Arbeitszeiten" sinnlos ist - deine Entscheidung steht ja doch schon fest - den Job behalten wollen. Also willst du wirklich die Kraftanstrengung machen???
Wie du schon geschrieben hast, du hast dich an die vorherige Arbeitszeit gewöhnt - dann wirst du dich auch an die andere Zeit gewöhnen.
Ich denke es gibt Mitarbeiter (bei uns zum Beispiel) die mussten schlimmere Veränderungen mitmachen, von 38,5 Std/Woche auf 40 Std/Woche (ohne mehr Geld) und dort hat keiner gemuckst...
Also, wie schon geschrieben, ich würde mich nicht wehren, aber endgültig ist es deine Entscheidung.
Gruß
Marion
Ich glaube auch nicht, dass es Erfolg hätte, sich zu wehren. Die Änderung der Arbeitszeit liegt im Bereich der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten