Arbeitszeit - Arbeitszeitgesetz Veranstaltungsbereich

16. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
daniel_1989
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit - Arbeitszeitgesetz Veranstaltungsbereich

Liebe Nutzer dieses Forums,

ich bin zurzeit in einem kleinen Veranstaltungsunternehmen (Flohmärkte) tätig. Da wir wenig Mitarbeiter haben muss ich desöfteren ab Mai bis Oktober jedes Wochenende Samstag und Sonntag pro Tag 15-19 Stunden am Tag arbeiten. Ist dies rechtens? Mir wurde immer gesagt das es im Veranstaltungsbereich ein spezielles Arbeitszeitgesetz gibt. Stimmt dies? Ein Kollege in einem anderen Veranstaltungsbetrieb arbeitet 8 Std./ max. 10 Stunden pro Tag. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. -Vielen Dank im Vorraus. =)
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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Mir wurde immer gesagt das es im Veranstaltungsbereich ein spezielles Arbeitszeitgesetz gibt. Stimmt dies?"

NEIN. Das stimmt nicht.
Im Arbeitszeitgesetz stehen genug Ausnahmen, Sie sollten da mal nachlesen, ob und welche auf Sie zutreffen könnten. Das Gesetz ist verständlich formuliert, finde ich.

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