Arbeitszeit-Beginn

5. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sonric
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit-Beginn

Hallo,

meine Schwester arbeitet für eine Sparkasse in der Verwaltung. Das Bürogebäude ist mit Bussen zu errichen, die nur alle 20 Minuten fahren.

Nun hat meine Schwester einen Rüffel erhalten, weil sie sich zu früh (10 Minuten vor Arbeitsbeginn) eingeloggt hat. Sie solle sich ab sofort um 08:27 Uhr einloggen und nicht früher.

Ist eine derartige Regelung arbeitsrechtlich in Ordnung, oder die pure Schikane?

Danke für freundliche Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Um die Frage zu beantworten, müsst ihr den Vertrag lesen: Was ist dort über Arbeitszeit gesagt? Und wenn Gleitzeit gegeben ist, wäre in Erfahrung zu bringen, wie der Rahmen dafür aussieht.
Gleichwohl verstehe ich das Problem nicht: Login meint wohl den Computer und normalerweise würde ein verfrühtes login schlicht vom System korrigiert.
Auskunft geben können sollte auch die Personalvertretung.

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#2
 Von 
sonric
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Einloggen ist die "Stempeluhr" gemeint, mittels der die Arbeitszeit erfaßt wird. Es gibt auch gleitende Arbeitszeit und dafür eine Kernzeit.

Die Frage ist, ob ein Arbeitgeber einen derart konkreten Arbeitsbeginn, nämlich 08:27 Uhr, verlangen kann. Die gleitende Arbeitszeit wird damit ja auch ausgehebelt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ob die gleitende Arbeitszeit ausgehebelt wird, das wissen wir nicht, weil wir nicht wissen, wann die Gleitzeitzone beginnt.

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Systeme schaffen es schon. Aber wenn die Gleitzeit erst dann beginnt, dann geht es halt nicht anders. Vielleicht auch aus Sicherheitsgründen. Also, etwa, dass nicht zu zeitig einige Mitarbeiter schon im Haus sind?

wirdwerden

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