Guten Morgen zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich mir gerade ein wenig unsicher bin.
Muss nächste Woche eine Dienstreise antreten bei der die reine Fahrzeit ca. 7 Stunden einfach beträgt (Ohne Pause gerechnet, ohne Stau etc.)
Somit bin ich schon mal mindestens 14 Stunden mit dem Kfz unterwegs. Zählt man die Dauer des Termins. Ich gehe mal von mind. 2 Stunden aus, dann sind das ja immerhin mindestens 16 Stunden, die ich für meine Arbeit in Anspruch nehmen muss.
Da mein Geschäftstermin schon Vormittags um 9 ist, muss ich also schon um spätestens 1 Uhr Nachts losfahren um den Termin pünktlich wahrnehmen zu können.
Meine Kernarbeitszeit liegt zwischen 09:00 bis 18:00.
Meine Frage ist nun, ob ich am Tag davor schon Mittags in den Feierabend gehen darf/kann oder muss ich dafür einen Urlaub
von 1/2 Tag beantragen.
Es wäre ja doch der Hammer, wenn ich regulär bis 18 Uhr arbeiten muss um dann wenige Stunden später eine Strecke von über 600 KM mit dem Kfz fahren muss.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar und bedanke mich schon recht herzlich dafür.
Arbeitszeit Dienstreise <-> Freizeitausgleich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der AG hat vorgegeben wie Sie dort hinkommen? Sie fahren den (eigenen?) Pkw selbst?
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Urlaub nehmen für ne Dienstreise müssen Sie mal gar nicht!
Es fallen auch keine Minusstunden an!
Für mich sähe die Dienstreise folgendermaßen aus:
Am 1. Tag fahren Sie hin und übernachten in einem Hotel (Ü+F natürlich auf Firmenkosten). Ggf bleibt Ihnen noch etwas Zeit, um sich auf den Geschäftstermin vorzubereiten (7 Std. Fahrt und 1 Std. Vorbereitung).
Am 2. Tag nehmen Sie, ausgeruht und gut vorbereitet an der geschäftlichen Besprechung teil. Wenn das wirklich nach 2 Std. erledigt ist, könnten Sie die Heimreise antreten und hätten ggf. an diesem Arbeitstag noch 1 Überstunde gemacht (2 Std. Besprechung + 7 Std. Fahrt).
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Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass ein Arbeitnehmer, der am kommenden Tag um 9.00 Uhr einen Termin in der Entfernung zum Heimatort wahrnehmen muß, am Tag vorher anreist und dort übernachtet. Üblich ist das in den allermeisten Betrieben auch.
Sie sollten mal mit dem Arbeitgeber reden. In welcher Verfassung sollen Sie eigentlich ein Gespräch führen, wenn Sie vorher die Nacht durchgefahren sind?
Dazu gibt es kein Gesetz, aber es gibt eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
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Wie groß ist das Unternehmen?
Gilt ein Tarifvertrag?
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