Arbeitszeit Erfassung

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
wroderich
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit Erfassung

Hallo,
eine vielleicht komisch klingende Frage.
Bei uns ist es so, dass die AN eine Zeitwertkarte führen, die mechanisch gestempelt wird, bei Besonderheiten auch per Hand ausgefüllt wird.
Diese müssen sie nur über kurze Zeit (3 zurückliegende Monate) aufbewahren. Vorgesetzte dürfen diese einsehen, aber immer nur für den Vormonat -- und Notizen etc. dazu sind nicht erlaubt.

Inwiefern ist eine solche Regelung überhaupt zulässig -- gerade auch mit Blick auf § 16 ArbZG?
Danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Danach wohl nicht - aber : wo kein Kläger, da kein Richter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen