Hallo,
eine vielleicht komisch klingende Frage.
Bei uns ist es so, dass die AN eine Zeitwertkarte führen, die mechanisch gestempelt wird, bei Besonderheiten auch per Hand ausgefüllt wird.
Diese müssen sie nur über kurze Zeit (3 zurückliegende Monate) aufbewahren. Vorgesetzte dürfen diese einsehen, aber immer nur für den Vormonat -- und Notizen etc. dazu sind nicht erlaubt.
Inwiefern ist eine solche Regelung überhaupt zulässig -- gerade auch mit Blick auf § 16 ArbZG?
Danke
Arbeitszeit Erfassung
16. April 2020
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Frage vom 16. April 2020 | 11:35
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit Erfassung
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#1
Antwort vom 16. April 2020 | 16:42
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Danach wohl nicht - aber : wo kein Kläger, da kein Richter.
Und jetzt?
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