Mitarbeiter fährt bereits Sonntagabend mit dem Auto zu einer Schulung, die am Montag Morgen stattfindet. Ist die Fahrzeit am Sonntag generell als Arbeitszeit zu werten? Betriebsratsmitglieder fahren mit dem Auto am Sonntagabend los, um am Montagmorgen an einer Veranstaltung des Gesamtbetriebsrates teilzunehmen. Ist die Fahrzeit am Sonntag als Arbeitszeit zu werten? Gibt es unterschiedliche Bewertungen zwischen einfachen Mitarbeiter und BR-Mitgliedern?
Arbeitszeit -Fahrzeit am Sonntag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das kommt auf den Tarifvertrag an. Vielleicht da mal reinschauen.
wirdwerden
Unternehmen ist nicht tarifgebunden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei uns sind Sonntagsfahrzeiten keine Arbeitszeiten. Allerdings wird Benzingeld, Übernachtung, u.s.w. gezahlt. Ein großes Unternehmen, dass an keinen Tarifvertrag angebunden ist? Eher unwahrscheinlich. Eine ganz andere Frage ist, ob es einen Haustarifvertrag gibt. Das wohl nicht. Aber ein völlig ungebundenes Unternehmen, was ja wohl eine gewisse Größe zu haben scheint (sonst kein Gesamtbetriebsrat), das ist für mich nicht nachvollziehbar.
wirdwerden
Weitere Details zum Sachverhalt.
Mitarbeiter einer Zweigniederlassung, einer von mehreren Logistikstandorten, wird vom Logistikleiter (Zentrale) beauftragt, Schulungen bei Speditionsdienstleistern durchzuführen. Er fährt Sonntags los und bekommt vom Logistikleiter diese Fahrzeit als Arbeitszeit anerkannt.
Die BR-Mitglieder der Zweigniederlassung bekommen die Fahrzeit am Sonntag bislang nicht als Arbeitszeit anerkannt.
Das ist ja eine Ungleichbehandlung, die ich als Leiter der Zweigniederlassung, vertreten müsste, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe.
Nach gängiger Praxis gelten Reisezeiten eher nicht als Arbeitszeit, im Zweifel hilft ein Blick in die Reisekostenordnung, wenn gegeben. Für die Fahrt von BR-Mitgliedern zu einer Schulung wird es vmtl. auch keine Sonderregelungen geben. Und ebenso vmtl. ist die Wahl des Autos die eigene Entscheidung.
Allein aus dem Umstand, dass beides irgendwie dienstliche Tätigkeiten waren, kann man aber noch keine unzulässige Ungleichbehandlung ablesen. Dazu muss man schon alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen, wozu unter anderem
- die Entfernung zum jeweiligen Zielort,
- der Beginn der jeweiligen Veranstaltung,
- evtl. Vorbereitungszeiten für den Mitarbeiter, der die Schulungen durchführt, vor Ort,
- Umfang der mitzuführenden Unterlagen, etc.
gehören.
-- Editiert von Eidechse am 12.10.2015 11:05
-- Editiert von Eidechse am 12.10.2015 11:06
/// Das ist ja eine Ungleichbehandlung,
Jawohl.
Aber sie verpflichtet dich nicht unbedingt dazu, diesen Vorzug auch allen anderen MA zu gewähren. Wohl darf nämlich ein AG durchaus Leute besser stellen als vorgesehen, niemanden jedoch schlechter. Ein MA hat ein Anrecht zu bekommen, was ihm zusteht - nicht aber notwendigerweise auch alles, was andere bekommen.
Das sollte dich aber nicht daran hindern, heraus zu finden, wieso einzelne besser gestellt werden - es mag ja nachvollziehbare Gründe dafür geben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten