Arbeitszeit Gesetz

28. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
hanibalbarka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit Gesetz

ICH HABE HIER EINE fRAGE , ICH aRBEITE IM sICHERHEITSGEWERBE,
DARF MEIN Cheff mich 14 Stunden am Tag beschäftigen?und das 5 bis 6 Tage in der Woche sei es Tag oder Nacht. bitte um Hilfe und Rat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32870 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nein, darf er nicht - zwischen 2 Schichten müssen 11 arbeitsfreie Stunden liegen. Es fragt sich nur, ob Sie mit Ihrem Chef darüber diskutieren wollen...

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


14 Stunden/Tag sind auch nicht zulässig, höchstens mal 10, dann aber mit folgender Einschränkung lt. ArbZG:


<I>§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer.


Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


§ 5
Ruhezeit.


(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
</I>

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