Arbeitszeit Minusstunden Zeitkonto

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
cadeen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit Minusstunden Zeitkonto

Hallo, ich habe ein Problem mit der Art und Weise wie bei uns im Betrieb das Zeitkonto geführt wird.
Erst einmal die grundlegenden Informationen.
---Laut Arbeitsvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit 32 Std., außerdem ist im Vertrag folgendes vermerkt "es wird ein Arbeitszeitkonto geführt, um die tatsächliche Arbeitszeit den betrieblichen Bedingungen anzupassen" u. "Änderungen und Ergänzungen diese Vertrages bedürfen der Schriftform"
Seit ca. 6 Monaten habe ich per mündlicher Absprache eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. vereinbart, außerdem in diesem Zusammenhang eine Lohnerhöhung bekommen---
Jetzt zu meinem Problem. Seit einiger Zeit besteht Auftragsmangel, sodass ich von meinem Arbeitgeber entweder nachhause geschickt werde oder aber erst gar nicht zur Arbeit erscheinen soll. Daraus ergeben sich nun eine immens hohe Zahl an Minusstunden auf meinem Zeitkonto, die ich wahrscheinlich nicht mehr durch Plusstd. ausgleichen kann.
Frage: Bin ich gezwungen meinen Urlaub mit Minusstd. zu verrechnen oder kann Gehalt einbehalten werden bzw. muss ich einen Ausgleich erbringen?
Kann der Arbeitgeber darauf bestehen die Wochenarbeitszeit zu verkürzen?
Wie sieht es aus bei einer Kündigung?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
cadeen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,
1) Wenn im AV die Schriftform festgehalten ist, dann hilft Dir womöglich eine mündliche Abmachung nicht weiter. Ich würde mich um einen Änderungsvertrag bzgl. der Stundenerhöhung bemühen.

Demzufolge ist der AG verpflichtet Dir mindestens (je nach Std. im Vertrag) 32Std/Wo zu vergüten.
Ein Zeitkonto ist gut und schön, darf den Rahmen aber nicht sprengen. Soweit ich noch weiß ist ca. 1,5 mal die Wochenstunden eine grobe Orientierung (bei 30 Wochenstunden wäre das bis plus oder minus 45 Std). Der genaue Rahmen muß vom Betriebsrat genehmigt werden und als Dienstvereinbarung festgehalten sein.

Daß Du den Urlaub für die Minusstunden verrechnen muß - kann ich nur den Kopf schutteln, wird Zeit zum Handeln! :fight:

Deine Wochenstunden noch weiter verkürzen? - nur mit einer fristgerechten Änderungskündigung.
Wieviele MA gibt es bei Euch?

Googlen mal nach: *annahmeverzug arbeitsrecht* und *Änderungskündigung*

Gruß

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#2
 Von 
cadeen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke schonmal für die Antwort.
Die mündliche Änderung meines Vertrages kann ich doch anhand meiner Lohnabrechnungen beweisen oder?
Ich bin der einzige Mitarbeiter und mein Arbeitsverhältnis unterliegt keinem Tarifvertrag.
Gruß
Cadeen

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, da fragst du besser einen Anwalt, dessen Auskunft dann auch rechtsverbindlich ist und der dafür haftet, wenn er was falsches sagt.

So ganz klar ist auch nicht, ob bei der Berechnung der Minusstunden nun der ursprüngliche Stundensatz von 32 oder der mündlich vereinbarte von 40 Stunden zu Grunde gelegt wird.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cadeen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, der Berechnung der Minusstunden liegen die mündlich vereinbarten 40 Stunden pro Woche zugrunde.
Gruß
Cadeen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hier gibt es noch das Nachweisgesetz!

Wird auch in diesem Forum gerne ignoriert, aber danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch Veränderungen der Arbeitszeit schriftlich zu fixieren.
§ 3
Änderung der Angaben
Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen.

Da der Arbeitger hier seine Verpflichung ignoriert hat, und Sie ja über die Gehaltsbescheinigung Beweise haben, haben Sie gute Karten.

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