Hallo
ich 62 Jahre arbeite in einer Gärtnerei in Landsberg am Lech und habe laut Vertrag eine Arbeitszeit von 32 Std./Woche. Unser neuer Chef teilt im Arbeitsplan aber die Stunden immer so ein, dass ich inzwischen auf 25 Minusstunden komme. Wenn es so weitergeht bin ich im Juni bei 50 Minusstunden. Ich habe mit ihm schon mehrfach darüber gesprochen. Das bringt aber überhaupt nichts.
Was kann ich dagegen unternehmen? Gibt es da nur den Weg zum Rechtsanwalt??
Danke für ihre Hilfe.
Gruß
Claudia
Arbeitszeit Minusstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatUnser neuer Chef teilt im Arbeitsplan aber die Stunden immer so ein, dass ich inzwischen auf 25 Minusstunden komme. :
Die entscheidende Information fehlt: Was zahlt er denn aus? Denn, flapsig gesagt, großzügig sein darf er ja, der neue Chef, indem er nicht an Stunden abfordert, was er lt. Vertrag abfordern dürfte.
Solange das Geld entsprechend dem Vertrag fließt, gibt es ja nicht viel zu meckern (außen vorgelassen, dass du einen Anspruch hast, vertragsgemäß beschäftigt zu werden).
Und dann die Frage, ob diese 'Minusstunden' nachgefordert werden können - da kommt es auf deinen AV an; es wäre nicht schlecht, wenn du entscheidenden Passagen hier postest. Wenn im AV durchschnittlich 32 Wochenstunden steht, sieht es anders aus, als wenn das Wörtchen durchschnittlich fehlt.
Hallo
stimmt, dass hätte ich schreiben sollen.
Ich habe einen ganz normalen Arbeitsvertrag, da stehen 32 Stunden drinnen.
Die Minusstunden fordert er nach. Das Gehalt ist immer gleich, da wird nichts abgezogen.
DANKE für die Hilfe.
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... bleibt offen, ob die Forderung, die Zeit nachzuarbeiten, rechtens ist
Hallo
ja ......GENAU DAS wäre meine Frage gewesen
Und was steht dazu im Arbeitsvertrag?
wirdwerden
Im Arbeitsvertrag steht nichts über flexible Arbeitszeit, nichts über elektronischer Zeiterfassung, nichts über Minusstunden und der Nacharbeit drinnen. Da steht:
Zitat
Die Arbeitstage sind vom Mittwoch bis Samstag jeweils 8 Stunden. Das entspricht einer 32 Stunden-Woche.
Alle 4 Wochen ist der Freitag und Samstag als langes freies Wochenende zu gewähren. In dieser Woche ist der Montag und Dienstag ein Arbeitstag. So bleibt die 32 Stunden-Woche kontinuierlich bestehen. Anfallende Überstunden werden in Freizeit abgegolten.
Zitat Ende
GBG§ 615 ??????
-- Editiert von User am 13. Januar 2024 10:37
Dann ist alles in Ordnung.ZitatDie Minusstunden fordert er nach. Das Gehalt ist immer gleich, da wird nichts abgezogen. :
Also kann er mit den Minusstunden das so machen, so lange wie er das Geld voll bezahlt?
... das sehe ich nicht so, dass alles in Ordnung wäre, wenn der Chef den Einsatzplan so schreibt, dass Knuddl nur 25 h arbeitet. Da gibt es nichts nachzufordern oder nachzuarbeiten, wenn man dem Vertrag folgt.
Das Problem dürfte woanders liegen: ich vermute einen Kleinbetrieb, in dem leicht und bekanntlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, auch wenn AN sich nur auf seinen AV beruft. Sanktionierung sollte nicht so sein, ist verboten, wird aber nicht oder kaum nachzuweisen sein.
DANKE für ihre Mühe !!!!!!!!
Ich ging davon aus, dass in der Gärtnerei im Winter nicht unbedingt durchgängig und regelmäßig die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu leisten ist.ZitatWenn es so weitergeht bin ich im Juni bei 50 Minusstunden. :
Es wird mE nicht so weitergehen--- und deshalb wäre man im Juni wohl auch nicht bei 50 Minusstunden.
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