Arbeitszeit Regelung mit Feiertagen

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Selina 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit Regelung mit Feiertagen

Hallo Ihr lieben,
bin seit kurzem in einem neuen Betrieb untergekommen und habe einen 160 Std Monat, meine Chefin hat mir als ich sie kürzlich auf die Regelung bzgl Feiertage angesprochen habe, erzählt das ich wenn ich die Feiertage als Arbeitszeit angerechnet haben möchte monatlich ~172 std arbeiten müsste??
Ich habe nur Bahnhof verstanden und tue dies noch immer, da sie mir auf meine bitte hin es genauer zu erklären mir auch keine Antwort geben konnte.

Klärt mich bitte auf! LG und danke

-- Editiert von Selina 123 am 10.04.2019 20:08

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Klärt mich bitte auf!


Leider weiß ich auch nicht genau, was Deine Chefin meint. Arbeitszeit, die aufgrund eines Feiertages ausfällt muss jedoch auch bei einem 160 Stunden/Monat-Vertrag bezahlt werden.

Wie viele stunden pro Woche musst Du denn arbeiten und wie erfolgt die Verteilung der Arbeitszeit während der Woche?

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#2
 Von 
Selina 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Az Montag-Samstag , 1 Tag frei (arbeite im Verkauf) 10 std am Samstag und 7.30 unter der Woche. Im Vertrag steht monatliche az 160 std. Verteilt auf oven erwähnte Tage. Allerdings nur wenn es gut läuft, im ersten Monat habe ich 23 Std minus gemacht, da sie es wohl ned ganz so geblickt hat wie ich auf meine Stunden komme. Zu ihrer Verteidigung sie schreibt Dienstpläne auch erst seit 17 Jahren xD

-- Editiert von Selina 123 am 10.04.2019 20:50

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wann wird der Dienstplan denn veröffentlicht?

Ein Aussparen der Feiertage ist nicht erlaubt und an einem Feiertag hast Du natürlich (bezahlt) frei. Natürlich kann es mal vorkommen, dass Du z.B. Di. Deinen freien Tag hast und der auf einen Feiertag fällt - das ist persönliches Pech. Aber das sollte nicht bei JEDEM Feiertag vorkommen - und irgendein Kollege sollte von der Regelung schon profitieren (es ist also NICHT korrekt, dass alle Mitarbeiter an dem besagten Di. ihren "freien" Tag haben, und sich dafür die Mitarbeiter am Montag um die Kunden prügeln müssen).

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#4
 Von 
Selina 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Veröffentlichung der Dienstpläne erfolgt meist 2 Tage vorher...

Zitat : Natürlich kann es mal vorkommen, dass Du z.B. Di. Deinen freien Tag hast und der auf einen Feiertag fällt - das ist persönliches Pech. 

Ist mir bewusst. Problem ist allerdings das die freien Tage nicht fix sind. Bei mir geht es noch, hatte 1 Monat immer Dienstag frei jetzt ist es seit 3 Wochen der Montag.
Fällt mir also ein Feiertag auf den Montag würde ich es in meiner Zeiterfassungsapp mit Az speichern.

Habe auch den Freitag 19 mit Az belegt. Allerdings befürchte ich das es darüber eine diskusion geben wird.

Der Rest meiner Kolleginnen verrechnet Feiertage überhaupt nicht.

Frage mich ob es irgendwelche Sonderregelungen gibt die das rechtens machen?
Den nach der Steuerberaterin ist das so ja ok, es sei denn wie oben erwähnt man arbeitet mehr std um eine Anspruch auf die Feiertage zu haben. Oder meine Chefin schiebt diese scheinbare Aussage nur vor.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Mh.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Feiertag bezahlt werden muss, wenn man an dem Tag gearbeitet hätte, wenn kein Feiertag gewesen wäre.
Allerdings ist es auch richtig, dass man leer ausgeht, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem man sowieso frei gehabt hätte. (Ostersonntag muss nicht bezahlt werden, weil man sonntags auch dann frei gehabt hätte, wenn nicht Ostern wäre.)

Und wenn man keinen festen freien Tag in der Woche hat, dann hat der Arbeitgeber natürlich die Möglichkeit, den freien Tag so zu schieben, dass er "rein zufällig" auf den Feiertag fällt. Ist natürlich nicht korrekt, aber sehr schwer, etwas dagegen zu unternehmen.

Was mit allerdings auffällt:
Es wird offenbar eine 40-Stunden-Woche gearbeitet. Da ein Monat aber mehr als 4 Wochen hat, nämlich 4,33 Wochen, müssten bei einer 40 Stunden-Woche tatsächlich jeden Monat sogar 173 Stunden gearbeitet werden.

Könnte es sein, dass der Arbeitgeber denkt: "Dadurch, dass meine Mitarbeiter 13 Stunden pro Monat weniger arbeiten als bei einer 40-Stunden-Woche nötig wäre, ich aber trotzdem ein Vollzeit-Gehalt zahle, ist die Lohnfortzahlung an Feiertagen bereits abgedeckt" ?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Selina 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Gedanken könntest du recht haben @drkabo
Aber sowas habe ich noch nie gehört.

Zumal sie ja nicht mal in der Lage ist den Plan so zu schrieben das ich auf 160 Std komme.
Befürchte sie hat sich bei meiner Einstellung zu wenig Gedanken gemacht wie ich zeitlich eingesetzt werden soll...
Im Endeffekt bin ich die Leidtragende da ich die minusstunden wieder irgendwie reinholen muss.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Mit dem Gedanken könntest du recht haben @drkabo

Wenn es so wäre, wäre es zwar abenteuerlich und eigentlich nicht korrekt - aber kein Benachteiligung des Arbeitnehmers. Denn der Arbeitnehmer bekommt jeden Monat 13 Stunden "geschenkt", also 156 Stunden im Jahr.
In meinem Bundesland (Baden-Württemberg) gibt es 2019 zwölf Feiertage, die kein Sonntag sind. Und die 12 Feiertage ergeben zusammen weniger als 156 Stunden Lohnfortzahlung. D.h. der Arbeitnehmer macht sogar einen "Gewinn".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Selina 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre Steuerberaterin ist leider momentan im Urlaub und dadurch ist die Situation noch nicht geklärt. Ihre letzte Aussage bezog sich allerdings wirklich auf die Tatsache das der Monat nicht genau 4 Wochen hat.
Welcher Begriff mir momentan immer woeder begegnet ist die rollende Woche.
Gebe ich diesen in meine Zeiterfassungsapp ein kommt meist eine Monatsarbeitszeit von um die 172 Std dabei raus, jenachdem wieviel tage der Monat hat.
Ich vermute jetzt das sie die erwähnte rollende Woche als Grundlage nimmt.
Allerdings müsste das dann doch auch im Vertrag anderst formuliert sein?
Dort steht ....monatliche Arbeitszeit von 160 Std... verteilt auf die wochentags mo.-sa.

Naja mal gespannt was sich ergibt, wenn der Urlaub beendet ist.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mir erschließt sich zwar nicht, wieso der Threat nach einem Vierteljahr wieder aufgemacht wird, und die Erörterungen bisher klären m.E. auch nicht viel. Dabei braucht es im Grunde nur die Grundrechenarten:

Alle Überlegungen haben davon auszugehen, dass der Vertrag nun Mal 160 Monatstunden festschreibt; wenn ich rechne 160*12/52 kommen rund 37 Wochenstunden raus.
Du wirst samstags 10 h eingesetzt, hast 1 Tag frei und schaffst an den anderen 4 Tagen je 7,5 Stunden, das wären in der Summe 40 h - allerdings vermute ich, dass die Pausen davon noch abgezogen werden müssen, also an Samstagen 0,75 h und 4 * 0,5, macht -2,75, bleiben 37,25 h reine AZ, das passt also einigermaßen, du baust ein leichtes Plus auf.

Feiertage unter der Woche sind zu zahlen, wenn AN an dem Tag arbeitspflichtig wäre und sie sind so zu zahlen, als ob AN gearbeitet hätte, also nach der betriebsüblichen AZ bzw. nach Einsatzplan. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn dein freier Tag nicht festgelegt ist oder keinem klaren Schema folgt, lädt das für solche Wochen mit Feiertagen freilich zur Manipulation ein. Da wirst du aufpassen müssen.

Wenn deine Chefin nicht in der Lage ist, die Pläne so zu schreiben, dass sie die vereinbarten Stunden einfordert, geht das zu ihren Lasten - sie muss gleichwohl diese 160 h zahlen. Ein AZ-Konto ist ja anscheinend nicht vereinbart, dass es Mal mehr Mal weniger sein könnte. Übrigens: 2 Tage Vorlauf für den Einsatzplan sind entschieden zu knapp.

An Urlaub stehen dir gem. BUrlG 24 Tage zu bei einer 6-Tagewoche, wie im AV zugrunde gelegt. Oder mehr, wenn im AV oder einem TV festgelegt.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ja, man müsste den genauen Arbeitsvertrag kennen.
Ich sehe hier aber evtl. das Risiko, dass der Schuss aus Sicht der Arbeitnehmer nach hinten losgeht:
- der Arbeitgeber stellt fest, dass 160h/Monat keine Vollzeittätigkeit sind, sondern nur eine 93%-Stelle und zahlt nur noch 93% des Lohns.
- der Arbeitgeber stellt fest, dass 160h/Monat keine Vollzeittätigkeit sind, und erhöht die Arbeitzeit auf 172h/Monat bei gleichbleibendem Gehalt
- der Arbeitgeber schmeißt Selina123 einfach raus, weil sie erst vor kurzem in dem Betrieb angefangen hat und der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht gilt

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