Hallo habe folgendes Problem ich arbeite in einem gartenbau Betrieb die Arbeitszeiten sind von 7:30 bis 16:00 Frühstück wird nicht gemacht
Jetzt sagte mir mir mein Chef das wir erst ab 16:00 die Baustelle verlassen dürfen .Wie ist das denn jetzt mit der Fahrt zum Betrieb und abladen der fahzeuge das will er nicht zahlen ist das denn rechtens?
Arbeitszeit Rückfahrt zum Betrieb
/// Wie ist das denn jetzt mit der Fahrt zum Betrieb und abladen der fahzeuge
Das ist Arbeitszeit, folglich zu bezahlen.
Zitat :Das ist Arbeitszeit, folglich zu bezahlen.
Ansonsten sich einfach mal um 16 Uhr von der Baustelle abholen lassen und die Fahrzeuge nicht entladen.
Das kann man dann auch am nächsten Tag noch machen.
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Ja das hatte ich auch schonmal überlegt da ist nur das Problem das ich der Fahrer bin und noch andere Kollegen im Auto habe die ja auch zum Hof müssen
Dann erklären Sie dem Chef, dass Sie nicht bereit sind, in Ihrer Freizeit andere Kollegen zum Hof zu fahren. Wenn Sie erst um 16.00 Uhr die Baustelle verlassen dürfen dann bleibt der Wagen da. Sie sollten sich mit den Kollegen zusammentun, die haben ja wohl auch keine Lust in ihrer Freizeit zurück zum Gartenbaubetrieb zu fahren und dort abzuladen.
Diese Regelung ist in seeeeehr vielen kleinen Betrieben Gang und Gebe , bei uns genau so ....Arbeitsbeginn 7 Uhr und Ende 16.30 Uhr auf Baustelle . Wenn wir zb eine Baustelle in einer anderen Stadt (Entfernung 30-40km ) treffen wir uns 6 Uhr laden 5-10 Minuten so das wir 7 Uhr auf Baustelle sind . Die eine Stunde fürn Arsch , Das Problem ist der Preiskampf gegen die Ich AG s und können in einer Art auch unseren Chef verstehen ....Nungut , am Jahresende gibts ne Aufmerksamkeit im Umschlag . Bin Fliesenleger .
@kay1212,
Und?
Was wollen Sie uns mitteilen?
Dass es Arbeitgeber gibt, die rechtswidrig Arbeitnehmer in deren Freizeit beschäftigen, ist hier bekannt. Weshalb das so ist, spielt überhaupt keine Rolle. Foren wie diesen helfen eben, das Tal der Unwissenden zu verlassen.
Wenn Sie trotz Wissen, dass diese Regelung rechtswidrig ist, weiterhin Ihre Freizeit für Ihren Arbeitgeber opfern, dann ist das Ihre Entscheidung. Wie klug die ist, lass ich mal offen.
hmmm, könnte der AG das nicht auch als Dienstfahrt auslegen - das bedeutet, er müsste die Zeit nur für den Fahrer zahlen, nicht aber für die beifahrenden Kollegen?? In der Zweit arbeiten sie ja nicht, sondern können schlafen, lesen eben Pause machen. Selbstredend müsste die Zeit, in der die Kollegen ausladen muüssen wieder vergütet werden.
Und jetzt?
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