Arbeitszeit (Sammstags)

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nimibig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit (Sammstags)

Hallo
wir Arbeiten in einem Betrieb ohneTarifvertrag.
Bisher war bei uns in einem durchgehenden 2-Schichtsystem geregelt dass alle 14 Tage Sammstag und Sonntag frei war. Jetzt sollen wir an einem weiteren freien Sammstag arbeiten. Kann man dagegen was machen? Gibt es vieleicht auch so eine Regelung für Sammstage, wie für Sonntag ( 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitfreibleiben §11 (1) Arbeitszeitgesetz).

Ich hoffedass mir hier jemandeinenRat oder Tip geben Kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, dazu sollte man den Wortlaut des Vertrages zum Thema Arbeitszeit wissen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nimibig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag legt nur eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden fest. Die Verteilung richtet sich nach den Arbeitszeitplänen der Gesellschaft. Flexible Arbeitszeiten unter Einbeziehung der Wochenenden und Feiertage wird in einer BV geregelt. Aber ausser der zugestimmten Schichpläne gibt es noch nichts und war auch bis jetzt immer mit 14-tägigen freien Sammstag und Sonntag.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dieses 'bis jetzt immer' könnte einen Anhaltspunkt geben. Evtl. könnte über die Jahre hin eine betriebliche Übung daraus geworden sein mit dem Ergebnis, dass der AG dies nicht einfach von sich aus ändern kann.

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