Arbeitszeit - Schicht verlängert und Kind von Kita abholen

4. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jakomino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit - Schicht verlängert und Kind von Kita abholen

Und zwar Hatte ich heute von 8- 15 uhr schicht
kein thema soweit hatte mich auch darauf eingestellt
meine Schwester brachte meine kleine in die Kita
und ich könnte sie ja um 16 uhr wieder abholen.

Dann der Knaller
erts bekamm ich keine Pause
die schicht die um 12 uhr kam macht pause jede 30 min, dann hies es die Leitung hätte gesagt wenn zuviel zu tun ist, sollen sie mich bis 16 uhr lassen
bekamm das aber selber erst gegen 14:45 uhr gesagt
macht voll das Theater
da ich ja nun niemanden auf die schnelle hatte der mir die kleine abholen konnte.
war ja nicht geplannt
hätte man es mir gegen 12 uhr egsagt als schicht wechsel war gesagt hätte ich meinen dad oder meine Schwester angerufen und gefragt ob sie mir das Kind um 16 uhr abholen könnten. Aber so stand ich da nun.
Bin dann um 15:15 uhr gegangen da ich ja noch mit Bus und Bahn Fahren muss bis ich bei der kita bin ist in einem anderen Stadtteil von Wuppertal und meine 20 min bis dahin brauche ich schon.
denke Morgen gibt das bestimmt voll das Theater weil ich mich so queergestellt habe,
aber das ist doch nicht Rechtens oder ????

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


man könnte in deinem Fall damit argumentieren, daß eine vom AG geforderte Dienstverlängerung gegen den Grundsatz von "Recht und Billigkeit" verstösst

Grundlagen dafür wären der § 106 GewO
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

sowie desweiteren der §315 BGB Absatz 3

§ 315
Bestimmung der Leistung durch eine Partei

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht.

in deinem Fall wäre die Anweisung,kurzfristig länger Dienst zu machen (Interesse des AG), abzuwägen, mit dem Risiko, dein Kind unbeaufsichtigt irgendwo auf der Straße herumstehen zu lassen, da du auch keine Zeit/Möglichkeit gehabt hast, die Sache anders zu regeln (Interesse des AN)

dies würde in meinen Augen bedeuten, es wäre "unbillig" vom AG, dich an diesem Tag länger arbeiten lassen zu wollen, nicht zuletzt auch aufgrund der kurzen Ankündigungsfrist,
und deshalb war die Anweisung des AG für dich nicht verbindlich,
d.h. du hättest die nicht befolgen müssen

sollte der AG nun deswegen abmahnen (was er durchaus könnte, kann ihm ja niemand verbieten)
wäre diese Abmahnung nach meinem Dafürhalten unwirksam




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