Arbeitszeit - Stechuhr

23. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas.K
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit - Stechuhr

wann kann ich die Stechuhr benutzen wenn ich von 6.30-15.20Uhr Arbeite. Gibt es irgend welche Konseqenzen bei unrichtigem Stechen ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Gibt es eine Gleitzeit Regelung? Es kommt auch darauf an, ob Sie zur Dokumentation der Anwesenheit oder zur Zeiterfassung zwecks Lohn/Gehalt stempeln.

Wie meinen Sie "unrichtigem Stechen" ?

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

für jemand anderen "stechen" od. für sich stempeln lassen kann ganz schnell ganz böse in die hose gehen, also würde ich das schonmal lieber sein lassen.

wenn ihrer arbeitszeit von 6.30 bis 15.20 ist, müssen sie auch da sein.

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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

für andere Stempeln oder später noch einmal zur Firma fahren und nachstempeln ist Urkundenfälschung und Betrug.

(siehe auch Beitrag "Habe Mist gebaut".

Also bloß die Finger davon lassen und immer genaus so stempeln, wie man kommt und geht!

Gruß
Marion

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#4
 Von 
Andreas.K
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antworten. Kongret ist es so,daß beim Stechen um 15.20 Uhr auf der Abrechnung für den Tag 15 min Fehlzeit erscheinen. 15.21 Uhr gestochen passiert nichts also keine Fehlzeit. Wer weis darüber bescheit ?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Erscheint mir recht einfach:

Wenn Sie bis 15.20 Uhr arbeiten, können Sie meines Erachtens nach nicht um 15.20 schon ausstempeln.

Ich nehme mal an, Ihr Arbeitsplatz liegt nicht direkt neben der "Stechmaschine"(wie heißen denn diese furchtbaren Dinger?)

Wenn Sie zu früh ausstempeln, werden Ihnen 15 Minuten abgezogen, genau wie wenn Sie zu spät einstempeln. Dann warten Sie halt die Minute ab...

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

die Stechuhr berechnet jede angefangene Viertelstunde - positiv wie negativ! Wenn Sie also z.B. erst um 15:36 abstempeln, bekommen Sie die Gutzeit von 15:20 - 15:50 also eine halbe Stunde für 16 Minuten mehr - ist doch fair - oder?!
Ansonsten stimme ich der hamburgerin zu - wenn Sie nicht direkt an der Stechuhr arbeiten, können Sie auch nicht um Punkt 15:20 dort sein. 60 Sekunden um vom Arbeitsplatz zur Stechuhr zu kommen ist eh knapp bemessen. In meiner "alten" Firma waren das 360 Sekunden, also 3 Minuten!

lg

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Es kommt immer darauf an, wie die Uhr programmiert ist:

- Minutengenau
- 3 Minuten Karrenzzeit
- 5 Minuten Karrenzzeit
- abrunden, aufrunden, etc.

Dies wird meistens in einer Betriebsvereinbarung fest vereinbart.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Oder das Ganze ist einfach ein Softwarefehler. Das würde ich noch am ehesten vermuten.

@Julla
Die Arbeitszeit zählt vom Betreten bis zum Verlassen der Firma. Der Gang zur Stempeluhr gehört also zur Arbeitszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andreas.K
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke noch mal für die Antworten. Wie wir also sehen , ist die Meinungsvielfalt doch recht groß. Ich werde mal sehen ob es eine Betriebsvereinbarung gibt.
Danke !

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