Hallo,
ich habe eine Frag bezüglich der Wochenarbeitszeit. Wieviel darf ein AN in D leisten, am Tag, in der Woche im Monat. Gibt es hier Branchenübliche oder Branchenübergreifende Regelungen? In diesem Fall geht es um die Nahrungsmittelindustrie. Habe bis zu 12h am Tag;60h/Woche; 200h/Monat gemacht.
Wie hat sich ein Arbeitnehmer zu verhalten, der sich krank ins Wochenende verabschiedet und dann das Wochenende sich auskuriert und deshalb nicht telefonsch erreichbar ist?
Ich würde mich über Antworten freuen, Danke.
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Arbeitszeit Tag/Woche/Monat
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
hierfür hat der Gesetzgeber das Arbeitszeitgesetz geschaffen.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das Gesetz geht von 6 Werktagen wöchentlich aus, damit ergeben sich 48 Wochenstunden, in Ausnahmefällen bis zu 60, wenn sie entsprechend §3 ausgeglichen werden. Heißt also im Durchschnitt sind nicht mehr als 48 Stunden/Woche drin, das sind monatlich im Schnitt 208 Stunden. 12 Stunden am Tag sind (bis auf wenige Ausnahmen) unzulässig.
Sollte es einen Tarifvertrag geben sind die darin enthaltenen Arbeitszeiten verbindlich.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
-- Editiert amako am 15.10.2013 07:32
Ergänzender Hinweis: Ruhepausen (§ 4 ArbZG
) zählen nicht mit zur Arbeitszeit. Wenn z.B. Arbeitsbeginn 8 Uhr ist und Arbeitsende 17 Uhr es aber eine 1-stündige Mittagspause gibt, dann sind es nur 8 Stunden Arbeit und nicht 9.
quote:<hr size=1 noshade>Sollte es einen Tarifvertrag geben sind die darin enthaltenen Arbeitszeiten verbindlich. <hr size=1 noshade>
Es muss nicht nur einen TV geben, sondern der muss auch gelten. Dafür gibt es nur 3 Möglichkeiten:
1. AG ist Mitglied des tarifvertragschließenden Arbeitgeberverbandes oder selbst Tarifvertragspartei und der AN ist Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft
2. TV wurde allgemeinverbindlich erklärt
3. Geltung des TV wurde im Arbeitsvertrag vereinbart.
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Es stellt sich wie folgt dar:
Der AG ist nicht Tarifgebunden, dementsprechend gibt es keinen Tarifvertrag und auch keinen Betriebsrat.
Gibt es eine gesetzliche Regelung was eine dementsprechnde Außnahme ist um die Arbeitszeit zu verletzen?
Ab wann gilt eine wiederkehrende Verletzung der Arbeitszeit als normale Arbeit und nicht mehr als Ausnahme?
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Eine "Verletzung" gesetzlicher Vorgaben ist niemals rechtens, ansonsten: lies das Arbeitszeitgesetz - 12 h reine Arbeitszeit werden nicht zulässig sein, ständig 60 Wochenstunden ebensowenig. Allerdings muss man sich da die Daten genau anschauen auch über gewisse Zeiträume, u.U. bis zu einem Jahr, weil und wenn es Ausgleichszeiträume in betriebsschwachen Zeiten gebe könnte. Wenn du es genau wissen willst, musst du dich rechtlich beraten lassen.
Zu deiner anderen Frage: Wenn du krank gemeldet bist, musst du nicht weiter für deinen AG erreichbar sein. Vom Grundsatz her nicht. In der Praxis wird es einmal mehr darauf ankommen - auf den Grad der Verantwortung, ob noch unbedingt etwas zu regeln oder abzustimmen ist ...
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