Arbeitszeit / Überstunden - genehmigten 3 Tage Überstundenabbau annullieren?

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitszeit / Überstunden - genehmigten 3 Tage Überstundenabbau annullieren?

Die Mitarbeiter der Firma XY sind verpflichtet die Überstunden zu leisten. Einmal im Jahr (Dezember) dürfen die Mitarbeiter 3 Tage von diesen Überstunden nehmen. Die restlichen Überstunden werden am Ende des Geschäftsjahres annuliert. Die Firma erteilt s.g. Erfolgstopf einmal im Jahr und hier werden die Überstunden, Gehaltserhöhung und die Arbeit in ein Topf geworfen. Alle Mitarbeiter bekommen einen Anteil von diesem Erfolgstopf.

Allerdings wenn der Mitarbeiter zum 31.12. gekündigt hat, hat er keinen Anspruch auf diese Überstunden oder Erfolgstopf. Nicht zu vergessen ist dass der Mitarbeiter dadurch auch nie Gehaltserhöhung bekommen hat (weil alles über Erfolgstopf ausbezahlt wird).

Frage:
Hat der Arbeitnehmer überhaupt irgendwelche Rechte in diesem Fall? Kann der Arbeitgeber die genehmigten 3 Tage Überstundenabbau(die jeder Mitarbeiter bekommen hat) annulieren wenn der Mitarbeiter (der gekündigt hat) noch Resturlaub hat und diese nicht mehr nehmen konnte?

Hier ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag:

§ 3 Arbeitszeit


(3) XY behält sich vor, auch Mehrarbeit über den Rahmen der Normalarbeitszeit hinaus anzuordnen. Bei entsprechendem betrieblichem Bedarf ist die Mitarbeiterin verpflichtet, in zumutbarem Maß zusätzliche Stunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu leisten.

(4)Mehrarbeit, die durch Mehrleistung entsteht, wird nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres (Kalenderjahr) abgerechnet und nach Absprache mit der Mitarbeiterin im Zuge einer freiwilligen Gratifikation vergütet (= Erfolgstopf!!). Minderarbeit wird mit der auf die Abrechnung folgenden Vergütung verrechnet.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat?
Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
Wieviele Überstunden werden jährlich geleistet?


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#2
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

nein, es gibt keinen Betriebsrat
Firmengröße: 20 Mitarbeiter (inkl 3 GF)
Es werden um die 100 Überstunden geleistet

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die 3 Tage Überstundenabbau dürfen sicher nicht annulliert werden, außer es gibt Bares stattdessen.
Ich zweifle an, dass die Bezahlung der Überstunden im Rahmen einer "Freiwilligen Gratifikation" rechtmäßig ist.

In beiden Punkten geht es ja darum, dass geleistete Arbeit nach Meinung des Arbeitgebers nach Gutsherrenart bezahlt wird oder auch nicht.

Ich würde in der Situation rechnen, wieviele Überstunden ich nachweisen kann und je nach Ergebnis einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der beim Arbeitgeber die Bezahlung einfordert.

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#4
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

die Überstunden sind alle nachweisbar da die Mitarbeiter verpflichtet sind alle Arbeitsstunden in s.g. Timetool einzutragen.

Bevor man einen Fachanwalt aufsucht dachte ich mir sollte man zuerst sehen ob man hier überhaupt eine Chance hat.
Es sind verschiedene Punkte die angesprochen werden koennten.
Und eigentlich wollte ich nur meine 4 Urlaubstage ausgezahlt bekommen. Ich hoffe dass meine Chancen gut sind weil wer geht schon gerne vor Gericht wegen 4 Urlaubstage. (auch wenn ich hier eigentlich noch mehr verlangen konnte) :(

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wegen 4 Tagen Urlaub lohnt sich m.E. keine Gerichtsverhandlung, Ihre Kosten müssen Sie ja selber tragen.
Bei den Überstunden würde ich halt rechnen.

Überhaupt eine Chance? :rock:
Wie geschrieben, ich halte die Vereinbarung für zweifelhaft und würde wahrscheinlich klagen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

100 Std. im Jahr = 1,9 i.d. Woche = ca. 8 Std. im Monat

Das ist bei uns so drin, die Chefs erwarten das einfach. Wir könnten klagen ... aber wir behalten lieber unsere guten und regelmäßig bezahlten Jobs, hört sich langweiig an ist aber so.

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#7
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

in diesem Unternehmen geht es um viel mehr als nur die Überstunden die nicht ausgezahlt werden.
Aber das habe ich bereits in anderen Topics beschrieben.
z.B Schulungskosten & verzicht auf Gewinnbeteiligung

Ich muss jetzt nur überlegen ob der Aufwand und der Stress sich lohnt. Ich nehme mal an die Firma geht davon aus dass man irgendwann mal aufgibt wenn sie oft genug "nein" sagen.
Es geht mir aber ums Prinzip und nicht um das bisschen Geld für 4 Urlaubstage.

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#8
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


hamburgerin hat es ja schon erwähnt

rechne dir zusammen, um was es finanziell bei dir geht,
es liegen ja mehrere "baustellen" an
eine beratung beim anwalt kostet so um die +/- 150 euro

eine klage kannst du mündlich bei der geschäftsstelle des arbeitsgerichts einreichen, auch ohne anwalt
dann gibt es in 4 wochen einen gütetermin
sollte sich die sache da nicht vergleichsweise geregelt haben
(fallen bis zu diesem zeitpunkt keine kosten für dich an)
kannst du überlegen, einen anwalt hinzuzuziehen
gibt es eine hauptverhandlung, die auch noch (theoretisch) keinen anwalt nötig macht
und auch noch relativ kostenneutral ist (ohne anwalt)

danach kannst du immer noch entscheiden,
ob du einen anwalt beauftragen willst, um weiter zu machen

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#9
 Von 
Chloe D
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

das ist doch mal ein guter Rat! So werde ich es wohl machen.
Danke für den Tipp kriegsrat :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


ja, es ist eigentlich ganz einfach

genauso wie man auf eine polizeidienststelle marschieren kann, um anzeige zu erstatten, kann man auf das arbeitsgericht marschieren, un dort kostenlos klage einreichen

auch der gütetermin, der i.d.R. innerhalb von 4 wochen anberaumt wird, kostet nichts, wenn der arbeitsrichter es schafft, einen vergleich zu erreichen, wozu er sicherlich alles in seiner macht stehende tun wird, zum einen, weil er gesetzlich dazu angehalten ist, zum zweiten, weil er auch interesse daran hat, die sache beizulegen, ohne ein ausführlich begründetes urteil sprechen (und schreiben) zu müssen (menschlicher faktor der faulheit :) )

bringt dies kein ergebnis, kann man immer noch weiter schauen...

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