Arbeitszeit / Überstundenregelung

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
kies77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitszeit / Überstundenregelung

Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und habe direkt mal eine Frage zum Arbeitsrecht.
Mein Arbeitsvertrag sieht eine 40 Std/Woche vor. Regelarbeitszeit Mo - Fr wobei auch der Samstag als Regelarbeitstag gilt. Ich bin im Büro als Bilanzbuchhalterin tätig.
Des weiteren sieht mein Arbeitsvertrag vor, dass Überstunden bis zu einem Umfang von 10 Std im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, wobei diese durch die Gesellschaft angeordnet bzw. genehmigt werden müssen.

Da der Monatsabschluss bis zum 10. Arbeitstag fertig gestellt sein muss, fallen in den ersten beiden Wochen im Monat Überstunden an. Auch im Anschluss daran ist es kaum möglich diese wieder auszugleichen. Nun ging in den letzten Tagen eine Hausmitteilung rum, das darauf zu achten ist die durchschnittliche gesetzliche Arbeitszeit von 8 Std täglich einzuhalten.
Ist denn jetzt diese Klausel von 10 Überstunden / Monat im Gehalt inbegriffen überhaupt noch zulässig?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Hilfe.

Vielen Dank!

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Die Klausel könnte in der Tat problematisch sein, weil 10 h immerhin 1/4 deiner Sollzeit ausmachen - und das für lau! In der Praxis bedeutet das eine Lohnsenkung. Bei deiner (angenommenen) Eingruppierung wahrscheinlich nicht angemessen.

/// Auch im Anschluss daran ist es kaum möglich diese wieder auszugleichen.
Das wäre näher zu beleuchten. Wenn quasi nur die eigenen Arbeitsmoral ist, wonach der Zeitausgleich 'kaum möglich' sein soll, lasse ich das nicht gelten: Tu es, stell den Antrag! Wenn der AG den Zeitausgleich verweigert, reich' den Antrag für einen anderen Zeitraum ein! Und dann ist es an der Zeit, das grundsätzlich zu klären - sei es über den BR, sei es via Arbeitsgericht.
/// Hausmitteilung rum, dass darauf zu achten ist, die durchschnittliche gesetzliche Arbeitszeit von 8 Std täglich einzuhalten.
'Gut gebrüllt, Löwe!' fällt mir dazu ein.
Wenn ihr Zeiterfassung habt, habt ihr auch Überblick über Soll- und Ist-Stand.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kies77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Blaubär,

vielen Dank für deine Antwort.
zunächst möchte ich auf die "10 h immerhin 1/4 deiner Sollzeit" eingehen. Die 10 h beziehen sich auf einen Monat und nicht auf 1 Woche.

Bislang hatte ich mtl. etwa 12 Überstunden und habe diese versucht abzubauen sei es durch einen freien Tag oder Reduzierung der tägl. Arbeitszeit. Abteilungsleiter hat dies bislang auch immer genehmigt. Dennoch sind mir mtl. etwa 3-4 Std. flöten gegangen.
Die Überstunden waren bislang nicht angeordnet und ich weiß nicht, ob die Überstunden für den Monatsabschluss zukünftig angeordnet werden, damit dieser rechtzeitig fertig wird.

Arbeitszeitkontrolle ist vorhanden, in der Firma wird gestempelt.

Mich würde halt interessieren wie sich das dann mit der durchschnittlichen tägl. Arbeitszeit von 8 Std. verhält. Ob dann der Samstag der Ausgleichtag für die Überstunden ist und der Arbeitgeber quasi 48 Std wöchentliche Arbeitszeit verlangen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Mir scheint, die 40 h/Woche sind auf alle Werktage zu beziehen, wenn der Samstag mitzählt, wie du schreibst. 48 h könnten es mal werden, wenn der AG Überstunden anweist - als Dauer-AZ wohl kaum, weil der Vertrag mit 40 h entgegensteht als auch die eigenen AG-Anweisung wegen der 8 Stunden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Arbeitest Du alleine im Büro, oder seid ihr mehrere MA die das Gleiche machen?
Der AG kann nur 40 Wochenstunden verlangen, da Du nur für 40 Stunden bezahlt wirst.

"Bislang hatte ich mtl. etwa 12 Überstunden und habe diese versucht abzubauen sei es durch einen freien Tag oder Reduzierung der tägl. Arbeitszeit. Abteilungsleiter hat dies bislang auch immer genehmigt. Dennoch sind mir mtl. etwa 3-4 Std. flöten gegangen."
Wenn ich das richtig verstehe, hast Du bisher im Monat die 10 abzugeltenden Überstunden zwar geleistet (ca. 12 Std/Monat), die 10 Stunden wurden jedoch bezahlt, sodaß nur 3-4 Std die darüber waren, unbezahlt blieben/hergeschenkt wurden.

Wenn das so ist, und nun damit gedroht wird, diese nicht mehr zu bezahlen (Anordnung 8 Std/Tag einzuhalten), wäre die Frage ob Überstunden in dem bisherigen Umfang fortan gemacht werden sollen?

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du bisher im Monat die 10 abzugeltenden Überstunden zwar geleistet (ca. 12 Std/Monat), die 10 Stunden wurden jedoch bezahlt, sodaß nur 3-4 Std die darüber waren, unbezahlt blieben/hergeschenkt wurden. Ganz offenbar verstehen Sie nicht richtig - 10 Überstunden / Monat im Gehalt inbegriffen ist doch wohl unmißverständlich: Diese Überstunden wurden nicht extra bezahlt, was durchaus legal ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kies77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Muemmel,

die Frage war nicht ob es legal ist 10 Überstunden in das Gehalt einzubeziehen sondern ob es überhaupt bei einer 40 Std Woche möglich ist, mehr zu arbeiten, weil man ja die durchschnittliche Arbeitszeit von 8Std/Tag einhalten soll.
Regelarbeitszeit lt. Arbeitsvertrag Mo bis Sa aber eben auch 5 Tage Woche. Ist dann die maximale Wochenarbeitszeit trotz 5 Tage Woche 48 Std/Woche?
Das Arbeitsgesetz sieht den Samstag ebenfalls als Werktag an.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ist dann die maximale Wochenarbeitszeit trotz 5 Tage Woche 48 Std/Woche? Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat:
Nun ging in den letzten Tagen eine Hausmitteilung rum, das darauf zu achten ist die durchschnittliche gesetzliche Arbeitszeit von 8 Std täglich einzuhalten.

Da brauchen Sie nichts umzurechnen auf 6 Tage.

Fragen Sie doch einfach mal Ihren Vorgesetzten, wie er sich die Umsetzung in Ihrem Fall vorstellt. Sie müssen das Problem nicht lösen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Da brauchen Sie nichts umzurechnen auf 6 Tage.


Doch genau so ist es aber nach ArbZG. Der Samstag gilt als normaler Arbeitstag, sodass er auch für den Ausgleich bzw. die Durchschnittsberechnung herhalten kann.

1x Hilfreiche Antwort

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