Arbeitszeit Verlängerung vom Arbeitgeber

7. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go540747-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit Verlängerung vom Arbeitgeber

Hallo
Ich arbeite bei einem gastronomischen Lieferdienst und bin auf Gleitzeit Basis mit 20std/Woche angestellt. Es existiert kein Arbeitsvertrag und es wird aufgrund eines Aushanges verlangt das die Endzeiten im Dienstplan nur Richtzeiten sind und man sich mindesten eine Stunde nach hinten noch frei halten müsse. Ich hätte gern gewusst ob der Arbeitgeber rechtlich in der Lage ist dies zu verlangen




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39410 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von go540747-94):
Es existiert kein Arbeitsvertrag
Doch. Mindestens ein mündlicher. Der genügt.
Zitat (von go540747-94):
ob der Arbeitgeber rechtlich in der Lage ist dies zu verlangen
Er hat es bereits verlangt. Er war in der Lage, den Aushang aufzuhängen.

Unabhängig davon hast du eine 20-Std-Woche. Diese musst du leisten und dafür muss der AG dich bezahlen.
Wie wird denn die Arbeitszeit bei euch erfasst?
Wie ist bei euch Mehrarbeit vereinbart?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von go540747-94):
Es existiert kein Arbeitsvertrag

Mit Sicherheit existiert ein Arbeitsvertrag.



Zitat (von go540747-94):
Ich hätte gern gewusst ob der Arbeitgeber rechtlich in der Lage ist dies zu verlangen

Ja, ist er.

Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.



Da Dienstzeiten aus Dienstplänen normalerweise verbindlich sind und Mehrarbeit / Überstunden nur Ausnahmen sind, wird so ein pauschaler Aushang nicht ausreichend sein. Zumindest nicht, wenn das "auf Abruf" und unbezahlt sein soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go540747-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unabhängig davon hast du eine 20-Std-Woche. Diese musst du leisten und dafür muss der AG dich bezahlen.

Ich würde diese gern leisten komm aber teilweise nur auf 15 Std wenn ich Glück habe. Bezahlt werden auch nur geleistete Stunden
Zitat (von Anami):
Wie wird denn die Arbeitszeit bei euch erfasst?
Wie ist bei euch Mehrarbeit vereinbart?

Die Arbeitszeit wird über ein online verwaltetes System erfasst welches zeitgleich den Dienstplan regelt.
Mir ist keinerlei Regelung über Mehrarbeit bekannt, da ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.

Ich glaube ich habe meine Frage auch falsch formuliert. Mich interessiert ob ich verpflichtet bin diesem Aushang folge zu leisten oder ob ich im Recht bin, wenn ich sage der Dienstplan ist verbindlich und auch die Endzeiten müssen eingehalten werden.

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#4
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat:
Ich arbeite bei einem gastronomischen Lieferdienst


und wenn du mal in einem Stau kommst oder die Straße oder Autobahn gesperrt ist?

Als Fahrer kann man eigentlich nie genau vorhersagen wieviel Stunden man unterwegs ist.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20047 Beiträge, 7271x hilfreich)

/// Ich würde diese gern leisten komm aber teilweise nur auf 15 Std wenn ich Glück habe. Bezahlt werden auch nur geleistete Stunden

Wenn du für 20 Wochenstunden angestellt bist, hast du auch Anrecht auf Bezahlung der 20 Stunden. Wobei diese Stunden wohl als Mittelwert anzusehen sein werden. Wenn du aber regelmäßig nicht auf deine Stunden kommst, bist nicht du im Minus, sondern dein AG in Annahmeverzug.

/// Mich interessiert ob ich verpflichtet bin diesem Aushang folge zu leisten oder ob ich im Recht bin, wenn ich sage der Dienstplan ist verbindlich und auch die Endzeiten müssen eingehalten werden.

So stur mechanisch geht es nun doch nicht. Da gab es doch die Geschichte von dem ICE-Lokführer, der mitten in einem Tunnel anhielt, um seine Pause zu machen ...
Zwar ist es richtig, dass der AG sein Direktionsrecht ausübt, wenn er Schicht- bzw. Einsatzpläne erstellt. Allerdings gehört dazu eben auch diese Anweisung. Es wäre wohl wunderlich, wolltest du den Lieferwagen irgendwo abstellen, weil die Zeit erreicht ist, und mit dem Bus nachhause fahren.
Deine Angaben sind im Übrigen einigermaßen widersprüchlich: Gleitzeit und Dienstplan passen definitiv nicht zusammen. Dann erreichst du deine vereinbarten Stunden nicht und machst dir doch den Kopf über diese Anweisung ...

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39410 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von go540747-94):
komm aber teilweise nur auf 15 Std wenn ich Glück habe.
Es gibt bei euch die Regelung von Mehrarbeit/ Zeitausgleich, d.h. Plus bzw. Minusstunden-Erfassung.
Die Bezahlung der 20 Wochenstunden ist demzufolge vertraglich vereinbart. Auf diesen Lohn =GELD hast du Anspruch.
Das online-Zeiterfassungssystem erfasst deine Plus-bzw. Minusstunden. Das ist ZEIT---kein Geld.

Kommst du manchmal nur auf 15 Wochenstunden, in anderen Wochen aber auf mehr, dann erfolgt Zeitausgleich.

Weder du noch dein AG können hier mit Glück jonglieren. Wenn die Kunden lieber selber kochen, dann fehlen dem AG eben *gastronomische Lieferdienst*-Einnahmen. Und du kommst auf weniger Arbeitszeit.

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#7
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Ein "Aushang", ist keine tarifliche-oder arbeitsvertragliche
Vereinbarung. Der AG kann vom Direktionsrecht gebrauch machen und Überstunden anordnen ABER diese müssen eine für den Betrieb wichtige Begründung haben und in Absprache mit den Mitarbeitern festgelegt werden.

Um auf deine konkrete Frage zurück zu kommen: allein der Aushang, verpflichtet dich nicht, täglich eine Stunde über deine vereinbarte Arbeitszeit hinaus für deinen AG einsatzbereit zu sein.

Meine persönliche Meinung dazu: in einem Gastro-Bringdienst kann man nicht Minutengenau planen und es sollte vom AN eine gewisse Bereitschaft zur Mehrarbeit mitgebracht werden. Voraussetzung, diese werden vergütet oder in Gutstunden umgewandelt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Ein "Aushang", ist keine tarifliche-oder arbeitsvertragliche
Vereinbarung. Der AG kann vom Direktionsrecht gebrauch machen und Überstunden anordnen ABER diese müssen eine für den Betrieb wichtige Begründung haben und in Absprache mit den Mitarbeitern festgelegt werden.

Um auf deine konkrete Frage zurück zu kommen: allein der Aushang, verpflichtet dich nicht, täglich eine Stunde über deine vereinbarte Arbeitszeit hinaus für deinen AG einsatzbereit zu sein.

Meine persönliche Meinung dazu: in einem Gastro-Bringdienst kann man nicht Minutengenau planen und es sollte vom AN eine gewisse Bereitschaft zur Mehrarbeit mitgebracht werden. Voraussetzung, diese werden vergütet oder in Gutstunden umgewandelt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gibt bei euch die Regelung von Mehrarbeit/ Zeitausgleich, d.h. Plus bzw. Minusstunden-Erfassung.

Tatsächlich? Woher weis man das denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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