Hallo,
Ich finde im Arbeitszeitgesetz keine Info, wie der Arbeitstag (7,7 Std)vom Arbeitgeber zu gestalten ist. Bisher war der bei mir immer ununterbrochen, also hintereinander weg. Jetzt fällt dem dienstplanschreibenden Kollegen ein, dass ich bei Dienstbesprechungstagen einen sogenannten geteilten Dienst absolvieren soll (10-13 und 16-21 Uhr), obwohl durchaus die Möglichkeit besteht, das anders zu regeln (ging vorher auch und es gibt verschiedene Möglichkeiten). Eine zwingende Notwendigkeit liegt nicht vor. Habe Chef gegenüber erwähnt, dass geteilte Dienste nicht in meinem Arbeitsvertrag stehen. Antwort von ihm: Da steht aber auch nicht, dass Du den nicht machen sollst. Der Betriebsrat ist zu dieser Änderung nicht gehört worden. Tarifvertrag: angelehnt an TVöD, d.h., gilt nur für Vergütung. Weiss jemand wo ich entsprechendes Gesetz oder Vorschriften dazu finde, oder kennt sich jemand aus?
Wer zahlt den doppelten Anfahrtweg?
-- Editiert von gräfinr am 18.10.2006 15:51:46
Arbeitszeit - Wer zahlt den doppelten Anfahrtweg?
18. Oktober 2006
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Frage vom 18. Oktober 2006 | 15:50
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 27x hilfreich)
Arbeitszeit - Wer zahlt den doppelten Anfahrtweg?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2006 | 16:48
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Geteilter Dienst und andere Details sind nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Aber: Der geplante Teildienst ist m.W. mitbestimmungspflichtig, d.h. der Arbeitgeber kann ohne Zustimmung des Betriebsrats dies nicht umsetzen. BetrVG §87 (1) Satz 2. Der Betriebsrat müsste wissen, was zu tun ist.
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