Hallo,
ich habe ein kleines anliegen. Bei uns in der Firma geht es im Moment ziemlich heiß her und keiner weiß eigentlich wirklich richtig was konkretes.
Es geht um folgende Situation: Meine 2 Kollegen und ich arbeiten in einer Werkstatt in einem Mittelständigen Unternehmen der Halbleiterbauelemente entwickelt.
Wir haben ein Gleitzeit Modell mit einer Kernarbeitszeit von 10 - 14 Uhr. Nun ist es so das wir drei Werkstatt Mitarbeiter immer von 6 - 14:30Uhr arbeiten, nun kommt es ab und zu vor (etwa einmal im Monat) das andere Kollegen etwas von uns wollen wir dann aber schon im Feierabend sind. Diese Kollegen habe sich immer mal wieder bei unserem Vorgesetzten beschwert worauf hin wieder jedes mal ein Gespräch hatten worin wir aber immer auf die Kernarbeitszeit verwiesen haben.
Nun ist das Fass wohl übergelaufen das es bei Geschäftsführer gelandet ist und dieser meint wir sollen uns was überlegen das die Werkstatt immer bis 16 Uhr besetzt ist.
Nun die Frage kann er einfach die Zeiten ändern und vor allem kann er uns 3 Kollegen andere Arbeitszeiten zuweisen? Muss er eine Betriebsanweisung machen und muss er das mit dem Betriebsrat abstimmen?
Vielen dank schon mal für Antworten.
Arbeitszeit änderung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Erste Frage: was steht im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit?
wirdwerden
Der Arbeitgeber kann bestimmen, dass die Werkstatt innerhalb der Gleitzeitspanne, immer besetzt sein muss.
Diese Sichtweise ist zwar korrekt, aber dem Betriebsablauf hinderlich.Zitat...worauf hin wieder jedes mal ein Gespräch hatten worin wir aber immer auf die Kernarbeitszeit verwiesen haben. :
Da dies für den AG nicht hinnehmbar ist wird er Mittel und Wege suchen euch bis 16:00Uhr zu halten. Soviel sei verraten: Das wird ihm gelingen!
Ihr solltet eine einvernehmliche Lösung suchen anstelle auf Konfrontationskurs zu gehen. Ihr werdet langfristig die Verlierer sein.
Ich vermute mal, dass die Arbeitszeiten (Kernarbeitszeiten) in einer BV geregelt sind, richtig?
Ihr solltet euch schon mal darauf einrichten, dass eine Funktionszeit eingeführt werden wird. Damit stellt ihr euch wahrscheinlich schlechter, als wenn ihr eine freiwillige Regelung findet.
Auch wenn es eine gleitende Arbeitszeit gibt, so kann der AG immer noch über eure Arbeitszeit innerhalb dieser Spanne bestimmen wenn es der Betrieb erforderlich macht! Ihr seid am kürzeren Hebel.
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/// sollen uns was überlegen, dass die Werkstatt immer bis 16 Uhr besetzt ist.
Dass es eine Kernzeit gibt, bedeutet am Ende nicht, dass alles andere drumherum völlig frei zu gestalten ist - die Nebenbedingung lautet also: Werkstatt muss immer bis 16 h besetzt sein - keine unbillige Forderung scheint mir. Da ihr euch 'was überlegen' sollt, bietet sich wohl ein rollierendes Verfahren an.
Sich den AV anzuschauen auf die AZ-Vereinbarungen hin, wird nicht schaden.
Vielen Dank für die schnellen Antworten
ZitatErste Frage: was steht im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit? :
wirdwerden
Arbeitszeit:
40h/Woche
Zitat:
Ich vermute mal, dass die Arbeitszeiten (Kernarbeitszeiten) in einer BV geregelt sind, richtig?
Korrekt
Ja, das wird der AG anordnen können.
Also solltet ihr euch etwas überlegen (reicht ja, wenn jeweils einer da ist), ansonsten ist demnächst eure Kernarbeitszeit ganz schnell 10-16 Uhr.
Wenn der Arbeitgeber Eure Arbeitszeiten ändern will, dann braucht er dafür die Zustimmung des Betriebsrats. Also sollte der ins Boot geholt werden von Euch und im Idealfall mit diesem eine sinnvolle Vereinbarung überlegt werden, die dem Arbeitgeber angeboten wird.
... genau genommen ändert der AG ja die Arbeitszeiten gar nicht, sondern wirkt auf die Praxis der AN ein, gleich nach Ende der Kernzeit zu gehen.
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