Hallo liebes Forum,
Brief
Zu 1 ich habe eine feste Arbeitszeit keine Schicht. Arbeitszeit laut Vertrag 7:30-16:15. Wir sollen jetzt von 9:00-18:00 jeder eine ganze Woche "Spätschicht" machen.
Zu 2 wir sollen spätestens um 7:20 Anstemplen und bekommen die 10 min nicht Bezahlt. Macht pro Woche 50min. Bisher jahrelang wurde bis 7:30 angestempelt. Im Vertrag ist das aber auch nicht geregelt. Jetzt haben wir dieses schreiben bekommen unten ist eine Liste mit Name wo wir alle unterschreiben sollen. Zum Umziehen brachen wir höhstens 2min. Jeder weiß was er zu tun hat nähmlich das wo man gestern aufgehört hat oder man nimmt sich was neues wir sind eine kleine Firma.
Muss ich das Unterschreiben ist das überhaut so rechtens kann ich mir schwer vorstellen.
-- Editier von limyx am 04.06.2015 19:10
Arbeitszeit änderung mit Schicht und neuer Anstempelzeit
Unterschreiben musst du nicht und nichts, schon gar nicht, wenn die Bedeutung der Unterschrift nicht klar ist.
Wenn es nur bestätigt, dass du die Anweisung bekommen hast, wirst du unterschreiben müssen.
Wenn aber die Möglichkeit besteht, dass du dadurch deinen AV entsprechend änderst, solltes du es bleiben lassen.
Diese Sache mit den Stempeluhren und unbezahlter Arbeit kommt immer wieder - aber anscheinend ist das noch nie durchgeklagt worden bis zum BAG. Dass Umziehen zur AZ gehören kann, gilt meines Wissens für Schutzkleidung, in anderen Fällen nicht so unbedingt.
In einer kleinen Firma unter 10 AN (Vollzeit) ist es schwerer, seine Rechte als AN zu behaupten.
Es gibt nur diese eine Schreiben was ich hier hochgeladen haben ohne Logo Anschrift usw. auch der chef hat nicht Unterschrieben alle sollen das eine Blatt unterschreiben.
Schutzkleidung also Blaumann wird uns zur Verfügung gestellt aber da braucht keiner 10 min für, um sich um zuziehen.
Das steht im Vertrag zu den Arbeitszeiten
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wenn ich nicht Unterschreibe was kann mir passieren?
Wie klein ist denn die Firma, greift das KschG? Wenn im AV feste Arbeitszeiten vereinbart sind (was heute nicht mehr üblich ist), dann kann die der AG nicht einseitig ändern. Sein Direktionsrecht ist diesebzüglich eingeschränkt.
Größer gingen die Docs wohl nicht einzuscannen?
Wir haben 48 Stempelkarten also greift auch das KschG
Kann man doch gut lesen oder habs mit dem Telefon abfotografiert.
Zitat :Wir haben 48 Stempelkarten also greift auch das KschG
Kann man doch gut lesen oder habs mit dem Telefon abfotografiert.
Das steht im Vertrag kurz zusammen gefasst:
Arbeitszeit und Pausen richten sich nach dem mit dem An abgeschlossenen Vereinbarung oder nach der Übung des Betriebs.
Die Arbeitszeit ist zur Zeit festgelegt auf die zeit 7.30-16.15 Uhr Mo.-Fr.
Dazu kommt noch das wir abwechseld am Samstag von 9-12 Uhr Arbeiten was ja immer in die Überstunden geht.
Überstunden wurden noch nie ausbezahlt immer nur Schwartz bar auf die Hand. Oder Abfeiern.
Notdienst und erreichbarkeit unbezahlt und jetzt das hier mit dem Stempeln und bis 18 uhr
-- Editiert von limyx am 08.06.2015 09:51
M.E. ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht fest vereinbart. Der AG hat vielmehr darauf hingewiesen, dass sie sich nach den betrieblichen Bedürfnissen richtet und mit der genannten Arbeitszeit nur eine Statusmeldung abgegeben. D.h. aber nicht, dass sich die Arbeitszeit durch einseitige Anweisung im Rahmen des Direktionsrecht nicht ändern kann. Von daher sehe ich für die Änderung der Arbeitszeit im Hinblick auf den Spätdienst wenig Erfolg, um dagegen vorzugehen.
Im Hinblick auf die Umkleidezeit liegen mittlerweile diverse BAG Urteile vor, nach der Umkleidezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen, wenn der AG das tragen von bestimmter Kleidung vorschreibt und das Anlegen der Kleidung im Betrieb erfolgen muss. Von daher hört sich das zwangsweise frühere Einstempeln und der Abzug falls dies nicht erfolgt erstmal unzulässig an.
Ok Danke für Antwort was kann mir passieren wenn ich es nicht Unterschreibe?
Da der Brief mit "Anweisung der Geschäftsführung" überschrieben ist, vermute ich mal, dass die zu leistende Unterschrift nur den Erhalt der Anweisung bestätigen soll. Ist dem so, dann ist es im Prinzip egal, ob Sie unterschreiben oder nicht. Allerdings sollten Sie dann die Unterschrift leisten, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Soll mit der Unterschrift die neue Regelung bestätigt bzw. akzeptiert werden, dann würde ich nicht unterschreiben.
Das größere Problem liegt im Übrigen darin, die Anweisung nicht zu befolgen. Wird sie nicht befolgt, dann kann dies zur Kündigung führen. Letzten Endes sind nämlich Anweisungen im Rahmen des Direktionsrechts, auch wenn sie ermessensfehlerhaft sind, erstmal zu befolgen. Ihre Unbeachtlichkeit muss durch ein Gericht festgestellt werden.
Ich schreibe einfach gelesen und Unterschreibe dann.
Das heißt ich muss dann auch früher Anstempel so wie er das möchte und dann vor Gericht ziehen?
Wenn man ganz auf Nummer Sicher gehen will, ja.
Und jetzt?
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