Hallo liebe Gemeinde,
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit insgesamt 5 Angestellten.
Der Grund für meine Anmeldung ist, dass ich nicht verstehe, wie mein Arbeitgeber die Arbeitszeit
an Feiertagen berechnet und mir das ganze rechtswidrig vorkommt.
Wir arbeiten 40 Stunden die Woche (5 Tage) mit flexiblen Arbeitszeiten. Unser Betrieb hat an Feiertagen geöffnet, 4,5 Stunden insgesamt.
Nach der alten Rechnung bekamen alle Angestellten am Feiertag 8 Stunden gutgeschrieben, und derjenige, der die Schicht am Feiertag übernommen hat, 4,5 Stunden oben drauf.
Mit der neuen Rechnung sollen nun an gesetzlichen Feiertagen (z.B. Karfreitag dieses Jahr, das auch Grund meiner Anmeldung ist) alle Angestellten 4,5 Stunden bekommen. Das hätte unter der Woche 10-11 Stunden Schichten zur Folge.
Meine Frage nun:
Wie wird die Arbeitszeit an den Feiertagen richtig verteilt, wenn ich bei einer 6 Tage Woche 40 Stunden arbeite, und den Feiertag übernehmen muss, und wie sieht die Stundenverteilung aus, wenn ich an dem Feiertag ganz normal frei habe?
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage helfen
MfG
Olli
-- Editiert von o_huettenhein am 10.04.2019 13:16
Arbeitszeit an Feiertagen - Minusstunden am Feiertag?!
10. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. April 2019 | 13:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit an Feiertagen - Minusstunden am Feiertag?!
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#1
Antwort vom 10. April 2019 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (46698 Beiträge, 16554x hilfreich)
Zitat:Nach der alten Rechnung bekamen alle Angestellten am Feiertag 8 Stunden gutgeschrieben, und derjenige, der die Schicht am Feiertag übernommen hat, 4,5 Stunden oben drauf.
So ist es richtig bei einer 5-Tage-Woche mit 40h/Woche.
Zitat:Wie wird die Arbeitszeit an den Feiertagen richtig verteilt, wenn ich bei einer 6 Tage Woche 40 Stunden arbeite, und den Feiertag übernehmen muss, und wie sieht die Stundenverteilung aus, wenn ich an dem Feiertag ganz normal frei habe?
Wenn man bei einer 6-Tage-Woche immer einen Tag in der Woche frei hat und der zufällig auf den Feiertag fällt, dann bekommt man die 8h nicht gutgeschrieben.
In dem Fall müsste man also Mo-Do und Sa je 8h arbeiten. Die 4,5h am Feiertag sind Mehrarbeit.
-- Editiert von hh am 10.04.2019 18:09
#2
Antwort vom 12. April 2019 | 08:12
Von
Status: Weiser (16831 Beiträge, 6293x hilfreich)
Ich stimme hh bedingt zu. Die Rechnung mit 8 h kann richtig sein, muss aber nicht.
Es kommt auf die tatsächliche Verteilung der AZ auf die Wochentage an. Es könnte ja sein, dass freitags typischerweise nur bis Mittag gearbeitet wird. Dann wäre eine Feiertag, der auf einen Freitag fällt eben mit dieser Zeit zu vergüten, ein Donnerstag mit einer entsprechend anderen.
Aber so oder so: on the top, oder es müsste ein Ersatztag als frei für den Feiertag gewährt werden.
Das EntgFzG bestimmt es eben so, dass Feiertage unter der Woche frei gegen Bezahlung bedeuten.
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