Arbeitszeit ankündigen bei Minijobber

1. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go548037-48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit ankündigen bei Minijobber

Hallo alle,

leider konnte ich nach längerer Recherche keine Antwort auf meine Frage finden.

Ich bin Minijobber mit einem Verdienst von 440€. Ich habe einen Stundenlohn von 20€ und gehe somit 22 Stunden im Monat arbeiten. Mein Arbeitstag verteilt sich auf ein Tag pro Woche. Mein Chef teilt mir eine Woche im Voraus mit, wann er mich einsetzen möchte. Durch die geringe Vorlaufzeit bin ich jedoch in meiner Planung sehr eingeschränkt. Wenn ich zum Beispiel am Montag erfahre, dass ich 8 Tage später Dienstags eingesetzt werde und ich zeitgleich einen Arzttermin habe, auf den ich schon monatelang warte, muss ich den Arzttermin dann absagen und bin meinen Arbeitgeber "ausgeliefert"? Wann muss der Arbeitgeber frühestens über die Arbeitszeiten Bescheid geben?

Der Wochenplan hängt intern am schwarzen Brett. Wenn der Wochenplan Montags am 10.6 ausgehangen wird und ich am Samstag den 8.6 und am Samstag den 15.6 eingesetzt werde, erfahre ich erst am 15.6 wie der Wochenplan ab dem 17.6 ist. Dann habe ich nur 2 Tage Vorlaufzeit. Muss ich mich aktiv darum kümmern und selbst nachschauen fahren oder muss der Chef mir den Plan bzw. meine Arbeitszeit zukommen lassen?

Nachtrag: Es gibt keine Vereinbarung über Arbeit auf Abruf.

Ich hoffe das ist so weit verständlich. Vielen Dank für eure Hilfe!

-- Editiert von go548037-48 am 01.06.2020 13:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Da kommen ja offenbar mehrere Dinge zusammen:
- der Vorlauf von höchstens 1 Woche
- die Mitteilung ausschließlich über das schwarze Brett
- Termine privater Art, die schon länger feststehen und sich nicht 'mal eben' verschieben lassen.

/// Wann muss der Arbeitgeber frühestens über die Arbeitszeiten Bescheid geben?
Frühestens? - Du meinst offenbar: spätestens. ( Ein 'zu früh' gibt es wohl kaum). Wenn man die Regeln für 'Arbeit auf Abruf' zugrundelegt, muss der Einsatz 4 Tage zuvor mitgeteilt sein - siehe §12 (3) TzBG. In dem Rahmen bewegt sich dein AG, insofern ist der Vorlauf nicht zu beanstanden. In gewisser Hinsicht ähneln die Modalitäten deiner Arbeit ja doch einer Arbeit auf Abruf, auch wenn das nicht so heißt.

Dir wäre aber schon geholfen, wenn
a) der AG dir den Einsatzplan nach Hause mailen würde und
b) du evtl im Voraus beim AG hinterlegst, an welchen Tagen es bei dir in den nächsten x Wochen nicht geht.


-- Editiert von blaubär+ am 01.06.2020 13:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von go548037-48):
Durch die geringe Vorlaufzeit bin ich jedoch in meiner Planung sehr eingeschränkt.

Das Problem mit der Terminkollision haben aber alle Arbeitnehmer.



Zitat (von go548037-48):
und ich zeitgleich einen Arzttermin habe, auf den ich schon monatelang warte,

Dann kann man dem Arbeitgeber ja vorher mitteilen, wann man nicht kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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