Arbeitszeit bei Feiertagen - Gleitzeit

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
abc1238
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit bei Feiertagen - Gleitzeit

Hallo,

folgende Situation:
Ich arbeite arbeite 10 Stunden die Woche auf Gleitzeit, ausgegangen von einer 5 Tage Woche.
Ich habe keine festen Arbeitstage, ich gehe in der Regel 2-3 Tage, je nachdem, wann es mir passt hin.

Wenn jetzt ein Feiertag in die Woche fällt, darf ich diese Woche 2 Stunden weniger arbeiten, oder muss ich meine vollen 10 Stunden einfach an den restlichen Tagen abarbeiten?

Ich würde mich freuen, wenn ihr mich darüber aufklären könntet...

Gruß,
abc1238

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... ich gehe in der Regel 2-3 Tage, je nachdem, wann es mir passt hin.

Und an einem Feiertag unter der Woche bist du wahrscheinlich gar nicht in der Lage 'hinzugehen', weil geschlossen ist, denke ich mir.
Das ist das Problem solcher Verträge, dass du schwerlich in den Genuss einer Feiertagsvergütung kommst. Denn dazu wäre geboten, dass du betriebsüblich oder nach Einsatzplan an diesem Feiertag arbeitspflichtig wärst.
Wird also nix mit 2 bezahlten Stunden für den Feiertag.
Ansonsten bist du auch sonst gekniffen damit, dass auf deine Arbeitsweise ein Durchschnitt angewendet wird, der deinem Arbeitsschema in keiner Weise entspricht, also bei Urlaub oder Krankheit.

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#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn die Leistungserbringung auf Mo-Fr vereinbart ist, stehen je AT durchschnittlich 2 Stunden auf der Uhr. Also auch an einem WFT. Meine Firma ist an FT auch geschlossen, habe eine 39 Std. Wo auf Mo-Fr vereinbart, ebenfalls Gleitzeit und muss dann nur an 4 Tagen arbeiten und bekomme aber 39 Stunden auf die Uhr. Das ist doch nur ins Verhältnis zu setzten.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

@jawoll
... schon richtig. Nur arbeitest du offenbar Vollzeit und an 5 Tagen die Woche.
Sagt bloß nix aus für die Fragestellung.

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#4
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Steht doch aber oben:

"folgende Situation:
Ich arbeite arbeite 10 Stunden die Woche auf Gleitzeit, ausgegangen von einer 5 Tage Woche."

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Der Feiertag wird dann bezahlt, wenn der Fragesteller an diesem Tag gearbeitet hätte. Wie will man das bei dieser "wischi-waschi Regelung" beweisen?

wirdwerden

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