Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht genau definiert

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483765-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht genau definiert

Hallo, mein Arbeitgeber möchte ein 3 Schichtsystem einführen und ist zu keinen Kompromissen bereit.
Ich arbeite seit 9 Jahren im Betrieb und bin bislang nur Frühschicht (6.00 Uhr-15.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr-16.00 Uhr) gegangen.Die Tatsache, dass es keine Spät- bzw Nachtschicht gibt, war damals auch der Hauptgrund für mich gewesen, sich für diesen AG zu entscheiden.Jetzt wird aber Schichtarbeit verlangt, was mit der Abholung meiner Tochter aus Kita und den Arbeitszeiten meiner Partnerin kollidiert.

Im Arbeitsvertrag ist von Schichten keine Rede und es gibt auch keine klare Formulierung zu diesem Thema.

Die genaue Klausel zum Thema Arbeitszeit im AV lautet:

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentl. 40 Stunden, wobei sich die TÄGLICHE Arbeitszeit nach den Erfordernissen des Betriebes richtet.
Die vom Arbeitnehmer im Fall dringender betriebl. Notwendigkeit zu leistenden Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.

Habe ich eine Chance, aufgrund der nicht deutlichen Arbeitszeitregelung um Spät- bzw. Nachtschicht herumzukommen?Bzw. kann ich mich auf Gewohnheitsrecht/ betriebl. Übung berufen?Und was wäre mit Arbeit am Wochenende?Kann ich auf einen Änderungsvertrag/Änderungskündigung bestehen und was wären bei Ablehnung die Konsequenzen?

Danke im Voraus und freundl. Grüße.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Die Arbeitszeit ist doch klar geregelt: 40h gemäß der betrieblichen Erfordernissen.
Die Klausel bezüglich der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden ist allerdings unwirksam!

Zitat (von go483765-68):
Kann ich auf einen Änderungsvertrag/Änderungskündigung bestehen
Klar.

Zitat (von go483765-68):
und was wären bei Ablehnung die Konsequenzen?
Dann kannst du fristgerecht kündigen oder weiterhin dort arbeiten. Die Wahl liegt bei dir.

Dein Arbeitsvertrag lässt arbeitszeitmäßig eigentlich alles zu. Welcher AN unterschreibt denn solch einen Freibrief???

Signatur:

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Dem lässt sich kaum etwas hinzufügen. Außer vielleicht, daß man auch nach 9 Jahren kein anrecht auf Wunscharbeitszeiten hat. Evtl mal mir den Arbeitgeber reden, vielleicht ist man bereit, Ihnen entgegen zu kommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Andersherum formuliert: Die Festlegung der Arbeitszeit nach Dauer und Lage gehört zum Direktionsrecht des AG, natürlich im Rahmen der Gesetze. Wenn der AG Schichtbetrieb einführen will, Samstags- oder Sonntagsarbeit - geht alles. Nur wenn der AN ausdrücklich im Vertrag stehen hat, dass WE ausgeschlossen sind, dass es diese Arbeitszeit ist, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Dann bedürfte es einer Änderungskündigung, wenn AG es anders will.

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#4
 Von 
go483765-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gab damals die klare Aussage, dass es keine Schichten geben wird.Allerdings hat die Geschäftsführung gewechselt und von damals will niemand mehr etwas hören.
Die finanziellen Konditionen sind sehr gut und somit habe ich mich für diesen AG entschieden, trotz schwammiger Formulierungen.
Das Wort TÄGLICH hat also keinen Wert?Denn von Nächtlich steht ja dort nichts... :sad: Von Nachtarbeit schon gar nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das Wort TÄGLICH hat also keinen Wert? Tage pflegen 24 Stunden zu dauern und mithin die Nacht zu umfassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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