Arbeitszeit im Pflichtpraktikum Student

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
keffikorn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeit im Pflichtpraktikum Student

Hallo,

ein Student macht ein zu seinem Studium gehörendes 20 wöchiges 35-Stunden Pflichtpraktikum in Firma A und arbeitet wie auch vorher in Firma B als Werkstudent mit 17 Stunden pro Woche.
Zusätzlich wird der Student von Firma A für einen Tag in der Woche freigestellt, da an einem Tag der Woche Vorlesungen in der Uni gehalten werden. Somit ist er nur vier Tage tätig und arbeitet damit 28 Stunden im Praktikum, hat jedoch eine 35-Stunden-Woche im Vertrag stehen.

Nun stellt sich die Frage, ob der Student die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 48 Stunden dadurch überschreitet oder die Zeit im Praktikum als Ausbildungszeit zählt, genauso wie wenn es Uni wäre.

Welches Gesetz ist hier anzuwenden? Kann mir hierzu jemand den passenden Paragraphen nennen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Richtig ist, dass nach dem Arbeitszeitgesetz maximal 48 Wochenstunden im Durchschnitt erlaubt sind. Allerdings wird meines Erachtens nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dafür angerechnet und nicht die theoretisch mögliche, wie sie sich aus deinen Verträgen ergibt. Folglich kommst Du tatsächlich auf 45 Wochenstunden.

In deiner Darstellung irritiert übrigens das Wort zusätzlich im zweiten Satz [zusätzlich.... wird freigestellt] : da erwartet der Leser doch, dass etwas draufgesattelt wird, aber kaum, dass reduziert wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen