Arbeitszeit kürzen

28. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mietze1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit kürzen

Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir einer von euch etwas helfen.
Folgendes Szenario.
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 32 Stunden.
Das heißt Frühschicht Mo-Fr 8-14 und Spätschicht Mo - Fr 14-19:30 und zusätzlich Samstag 8-14:30.

Aufgrund der "Energiekrise" werden die Öffnungszeiten geändert so das ich am Monatsende nicht auf die geforderten Stunden komme.

Dürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Nicole

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32208 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Mietze1979):
Dürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden?
Dass +/-Stunden aus dem AZ-Konto verrechnet werden, ist üblich.
Erlaubt ist, dass bei betrieblich weniger Auslastung Minusstunden vermerkt werden, bei betrieblicher Erfordernis von Überstunden/Mehrarbeit dann mal Plusstunden anfallen.
Ein Ausgleich und der Zeitraum und Stundenmaximum ist ganz sicher im Arbeitsvertrag vereinbart.
Bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit und bei Urlaub gilt das +/- AZ-Modell nicht. Da ist Lohnfortzahlung zu leisten.

Da eine *Energiekrise* sicher nicht in 4 -6 Wochen zu Ende ist--- was genau schreibt dein AG dir überhaupt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Mietze1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da eine *Energiekrise* sicher nicht in 4 -6 Wochen zu Ende ist--- was genau schreibt dein AG dir überhaupt?

Inwiefern meinst du das??

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32208 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Mietze1979):
Inwiefern meinst du das??
Inwiefern schreibt dein AG dir etwas zu deiner Arbeitszeit und den Stunden?
WAS also schreibt er dir?

Die geänderten Öffnungszeiten und die Stunden betreffen nicht nur dich, sondern auch deine Kollegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Mietze1979
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kam von meinem Bezirksleiter persönlich und nicht in schriftlicher Form. Desweiteren betrifft es meine Kollegin und mich,da wir nur zu zweit in der Filiale arbeiten.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32208 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Mietze1979):
Das kam von meinem Bezirksleiter persönlich und nicht in schriftlicher Form.
Der hat dir also gesagt, dass die Öffnungszeiten im Laden wegen *** geändert werden.
Ok. Nur du und deine Kollegin. Wie viele Kollegen es gibt, ist schnurz, es geht um +/-Stunden.
Zitat (von Mietze1979):
Dürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden?
Dann meine ich: JA. Die +/-Std dürfen ausgeglichen werden.
Der AG hat wichtige betriebliche Belange genannt.

Allerdings bleibe ich dabei, dass es bei Krankheit mit Krankenschein und bei Urlaub mit Genehmigung keine +/-Std. gibt und das Std.-Maximum und der längste Ausgleichszeitraum aus dem AV verbindlich ist

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120185 Beiträge, 39843x hilfreich)

Anami antwortet immer wieder mal mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität und Unkenntnis der Rechtslage.

Insofern sollte man die Antworten mit entsprechende Vorsicht genießen.



Zitat (von Mietze1979):
Dürfen die Minusstunden

Gibt es denn überhaupt ein Arbeitszeitkonto? Und was findet sich dazu im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von Mietze1979):
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 32 Stunden.
Das heißt Frühschicht Mo-Fr 8-14 und Spätschicht Mo - Fr 14-19:30 und zusätzlich Samstag 8-14:30.

Was findet sich zum Thema im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Mietze1979):
Die Öffnungszeiten werden geändert so dass ich nicht auf die geforderten Stunden komme.


Richtig muss es heissen: es werden von mir bis zum Monatsende weniger als 32 Stunden wöchentlich gefordert.

Zitat (von Mietze1979):
Dürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden?


Grundsätzlich gilt:
Überstunden sind zu vergüten ( durch Freizeit oder in Geld ), und bei nicht abverlangter Arbeit trotz Arbeitsbereitschaft verfällt der Anspruch des Arbeitgebers auf (Nach-)Arbeit der nicht RECHTZEITIG abgeforderten Stunden.

Etwas anderes kann nur auf der Grundlage einer( tarif-)vertraglichen Regelung erfolgen.

Wenn "Zuvielstunden" nicht vergütet werden, sondern als "Zeitguthaben" gehortet werden sollen, über das erst später in Form von "Freizeit" verfügt werden können soll, dann ist das nur auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung möglich. Und das Bundesarbeitsgericht entschied: die Verrechnung eines Zeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto mit "Zuwenig-Zeit" ist NUR zulässig, wenn dies auch vertraglich so vereinbart ist.

Zitat (von Anami):
Dass +/-Stunden ... verrechnet werden, ist üblich.


Dass eine Verrechnung vorgenommen wird besagt nichts darüber, ob diese Verrechnung und die Führungs eines Zeitkontos auch zuvor vertraglich wirksam vereinbart worden waren.

RK

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32208 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern sollte man die Antworten mit entsprechende Vorsicht genießen.
Auf jeden Fall... sollte man Meinungsäußerungen in einem Laienforum mit Vorsicht genießen, wenn man nicht gleich zum Anwalt will.

Vielleicht DARF der AG die Stunden auch nicht verrechnen, obwohl die TE von Überstunden und Minusstunden schreibt und ich jetzt noch davon ausgehe, dass es im AV eine Klausel gibt. Wie das dort steht?
-Zeitarbeitskonto
-flexible Arbeitszeit
-Zeitausgleich
-Mehrarbeit
Da die TE bisher nichts schriftlich hat und vielleicht noch in ihrem Arbeitsvertrag nach der Klausel sucht, könnten meine späteren Antworten auch anders ausfallen.

Da Überstunden, wenn es denn tatsächlich welche sind, hier vom Bezirksleiter nicht --angeordnet-- wurden, sind die irrelevant.
Es geht um die Minusstunden pro Woche bzw. pro Monat.

Vielleicht hilft der Hinweis, dass die Ansage zu geänderten Öffnungszeiten NICHTS mit der Lohnzahlung gem. Vertrag zu tun haben dürfte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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