Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir einer von euch etwas helfen.
Folgendes Szenario.
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 32 Stunden.
Das heißt Frühschicht Mo-Fr 8-14 und Spätschicht Mo - Fr 14-19:30 und zusätzlich Samstag 8-14:30.
Aufgrund der "Energiekrise" werden die Öffnungszeiten geändert so das ich am Monatsende nicht auf die geforderten Stunden komme.
Dürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Nicole
Arbeitszeit kürzen
28. Oktober 2022
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Frage vom 28. Oktober 2022 | 16:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit kürzen
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32208 Beiträge, 5658x hilfreich)
Dass +/-Stunden aus dem AZ-Konto verrechnet werden, ist üblich.ZitatDürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden? :
Erlaubt ist, dass bei betrieblich weniger Auslastung Minusstunden vermerkt werden, bei betrieblicher Erfordernis von Überstunden/Mehrarbeit dann mal Plusstunden anfallen.
Ein Ausgleich und der Zeitraum und Stundenmaximum ist ganz sicher im Arbeitsvertrag vereinbart.
Bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit und bei Urlaub gilt das +/- AZ-Modell nicht. Da ist Lohnfortzahlung zu leisten.
Da eine *Energiekrise* sicher nicht in 4 -6 Wochen zu Ende ist--- was genau schreibt dein AG dir überhaupt?
#2
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 17:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa eine *Energiekrise* sicher nicht in 4 -6 Wochen zu Ende ist--- was genau schreibt dein AG dir überhaupt? :
Inwiefern meinst du das??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32208 Beiträge, 5658x hilfreich)
Inwiefern schreibt dein AG dir etwas zu deiner Arbeitszeit und den Stunden?ZitatInwiefern meinst du das?? :
WAS also schreibt er dir?
Die geänderten Öffnungszeiten und die Stunden betreffen nicht nur dich, sondern auch deine Kollegen.
#4
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 17:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das kam von meinem Bezirksleiter persönlich und nicht in schriftlicher Form. Desweiteren betrifft es meine Kollegin und mich,da wir nur zu zweit in der Filiale arbeiten.
#5
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32208 Beiträge, 5658x hilfreich)
Der hat dir also gesagt, dass die Öffnungszeiten im Laden wegen *** geändert werden.ZitatDas kam von meinem Bezirksleiter persönlich und nicht in schriftlicher Form. :
Ok. Nur du und deine Kollegin. Wie viele Kollegen es gibt, ist schnurz, es geht um +/-Stunden.
Dann meine ich: JA. Die +/-Std dürfen ausgeglichen werden.ZitatDürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden? :
Der AG hat wichtige betriebliche Belange genannt.
Allerdings bleibe ich dabei, dass es bei Krankheit mit Krankenschein und bei Urlaub mit Genehmigung keine +/-Std. gibt und das Std.-Maximum und der längste Ausgleichszeitraum aus dem AV verbindlich ist
#6
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120185 Beiträge, 39843x hilfreich)
Anami antwortet immer wieder mal mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität und Unkenntnis der Rechtslage.
Insofern sollte man die Antworten mit entsprechende Vorsicht genießen.
ZitatDürfen die Minusstunden :
Gibt es denn überhaupt ein Arbeitszeitkonto? Und was findet sich dazu im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen?
ZitatLaut Arbeitsvertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 32 Stunden. :
Das heißt Frühschicht Mo-Fr 8-14 und Spätschicht Mo - Fr 14-19:30 und zusätzlich Samstag 8-14:30.
Was findet sich zum Thema im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen?
#7
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 23:40
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 674x hilfreich)
ZitatDie Öffnungszeiten werden geändert so dass ich nicht auf die geforderten Stunden komme. :
Richtig muss es heissen: es werden von mir bis zum Monatsende weniger als 32 Stunden wöchentlich gefordert.
ZitatDürfen die Minusstunden mit meinen noch bestehenden bzw mit den anfallenden Überstunden (bei Krankheit oder Urlaub) verrechnet werden? :
Grundsätzlich gilt:
Überstunden sind zu vergüten ( durch Freizeit oder in Geld ), und bei nicht abverlangter Arbeit trotz Arbeitsbereitschaft verfällt der Anspruch des Arbeitgebers auf (Nach-)Arbeit der nicht RECHTZEITIG abgeforderten Stunden.
Etwas anderes kann nur auf der Grundlage einer( tarif-)vertraglichen Regelung erfolgen.
Wenn "Zuvielstunden" nicht vergütet werden, sondern als "Zeitguthaben" gehortet werden sollen, über das erst später in Form von "Freizeit" verfügt werden können soll, dann ist das nur auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung möglich. Und das Bundesarbeitsgericht entschied: die Verrechnung eines Zeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto mit "Zuwenig-Zeit" ist NUR zulässig, wenn dies auch vertraglich so vereinbart ist.
ZitatDass +/-Stunden ... verrechnet werden, ist üblich. :
Dass eine Verrechnung vorgenommen wird besagt nichts darüber, ob diese Verrechnung und die Führungs eines Zeitkontos auch zuvor vertraglich wirksam vereinbart worden waren.
RK
#8
Antwort vom 29. Oktober 2022 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32208 Beiträge, 5658x hilfreich)
Auf jeden Fall... sollte man Meinungsäußerungen in einem Laienforum mit Vorsicht genießen, wenn man nicht gleich zum Anwalt will.ZitatInsofern sollte man die Antworten mit entsprechende Vorsicht genießen. :
Vielleicht DARF der AG die Stunden auch nicht verrechnen, obwohl die TE von Überstunden und Minusstunden schreibt und ich jetzt noch davon ausgehe, dass es im AV eine Klausel gibt. Wie das dort steht?
-Zeitarbeitskonto
-flexible Arbeitszeit
-Zeitausgleich
-Mehrarbeit
Da die TE bisher nichts schriftlich hat und vielleicht noch in ihrem Arbeitsvertrag nach der Klausel sucht, könnten meine späteren Antworten auch anders ausfallen.
Da Überstunden, wenn es denn tatsächlich welche sind, hier vom Bezirksleiter nicht --angeordnet-- wurden, sind die irrelevant.
Es geht um die Minusstunden pro Woche bzw. pro Monat.
Vielleicht hilft der Hinweis, dass die Ansage zu geänderten Öffnungszeiten NICHTS mit der Lohnzahlung gem. Vertrag zu tun haben dürfte.
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