Arbeitszeit nach Vereinbarung

18. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Falcon20xy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit nach Vereinbarung

Hi bin zur Zeit neben dem Studium in einem Nebenjob tätig. Schlagartig wird mir "Urlaub" bzw. 2 Wochen frei in der Prüfungszeit verweigert.

Nun möchte ich kündigen jedoch steht im Arbeitsvertrag "Arbeitszeit nach Vereinbarung" Ist das nach Bedarf vom Arbeitgeber rechtlich auszulegen (ich meine es müsste so dann drin stehen) oder wie es heisst "Nach Vereinbarung" wozu 2 Leute gehören und der Chef mir keine Arbeitszeiten "diktieren" kann.

Lg Da Matse

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hi, das kommt drauf an, was ihr vereinbart habt zur Arbeitszeit.

MfG

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#2
 Von 
Falcon20xy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur Mündlich nix schriftliches.

Im Semester halt die Arbeitszeit von der Prüfungszeit nix.

War bisher auch nie ein Problem das Studenten da frei kriegen.

Mündliche Verträge zählen soweit ich weiss nur unter Kaufleuten. Zumal er es eh als Arbeitszeit nach Bedarf auslegt :(

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nein, mündliche Vereinbarungen zählen auch bei Arbeitsverträgen. Allerdings habt ihr ja scheinbar nichts explizites für die Prüfungszeit ausgemacht.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mir scheint, du hast in diesem fall aus gründen der billigkeit einen anspruch auf freistellung oder urlaub. denn dein ag weiß doch dass du student bist, und über anstehende prüfungen hast du hoffentlich frühzeitig informiert gehabt.

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#5
 Von 
Falcon20xy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich noch in der Probezeit bin kann ich mit 2 Wochen kündigen (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch) greift der auch für Studenten?

Im Arbeitsvertrag steht "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen"

Dann braucht man auch nicht zum ende eines Monats oder am 15.ten kündigen? Stichtag für die 14 Tage wäre ja der Tag der Kündigung oder?

Da Studenten auch nur 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen und er aber 25 arbeiten lässt (Rest aufs Zeitkonto) kann ich mit 20 Überstunden ja 1 Woche arbeiten und 1 Woche "abfeiern"?

Kann mir das event. wer bestätigen?

Denk für eure Hilfe

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#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Also was die Kündigungsfristen angeht macht das Gesetz keine Unterschiede zwischen Studenten und Normalsterblichen.

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#7
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

quote:
Dann braucht man auch nicht zum ende eines Monats oder am 15.ten kündigen? Stichtag für die 14 Tage wäre ja der Tag der Kündigung oder?


Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Einreichen der Kündigung.

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