Hallo zusammen,
ich bin bei einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt und langfristig in Wohnortnähe eingesetzt. Wenn ich Urlaub beantragen möchte oder persönliche Schutzausrüstung benötige, bestellt mich der Arbeitgeber in sein Büro. Dort muss ich immer mindestens 30 Mintuen warten, bis man sich mir und meinem Anliegen widmet.
Um zu meinem Arbeitgeber zu kommen, fahre ich einen Umweg von 30 km und bin mindestens eine Stunde später zuhause als sonst.
Meine Frage ist nun, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, mir die Fahrtkosten zu erstatten und/oder die Zeit als Arbeitszeit gilt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Arbeitszeit oder Freizeit?
2. August 2007
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Frage vom 2. August 2007 | 17:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit oder Freizeit?
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#1
Antwort vom 2. August 2007 | 21:23
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... es ist arbeitszeit, technisch ein dienstweg. ob fahrtkosten erstattet werden, richtet sich nach dem vertrag, evtl. nach einer fahrtkostenordnung oder dergleichen.
#2
Antwort vom 3. August 2007 | 15:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
In meinem Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Fahrtkosten zu finden. Da ich eine regelmäßige Arbeitsstätte habe, ist mir keine Fahrtkostenordnung bekannt.
Kann ich in diesem Fall einfach den pauschalen Kilometersatz von 0,30 EUR zu Grunde legen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. August 2007 | 20:54
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 201x hilfreich)
Hallo,
was steht im Arbeitsvertrag zum Einsatzort? Ist es = wo der AG sitzt?
Die Wartezeit gehört nach m.E. zum Arbeitszeit, Du kannst doch nichts dafür daß der AG Dich warten lässt!
Gruß
Und jetzt?
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