Arbeitszeit strafen für arbeitnehmer

27. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vinzendo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeit strafen für arbeitnehmer

Guten abend ich habe da mal ne frage. Und zwar wenn der arbeitnehmer an der arbeitszeit dreht welche strafrechtlichen folgen gibt es falls dies schon einmal gefragt worden ist tut mir der post leid aber ich bitte trotzdem um hilfe weil ich absolut nichts finde. Ich finde immr nur strafen für den arbeitgeber aber nicht für den arbeitnehmer
Danke im vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Da derlei üblicherweise nicht angezeigt wird, gibt es da auch faktisch keine Verfahren. Gäbe es welche, wäre das klassischer Betrug, der mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet - abhängig von der Schadenshöhe, den Umständen, den Vorstrafen etc.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vinzendo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort dies reicht mir als antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was genau ist damit gemeint: An der Arbeitszeit drehen?

Vielleicht suchen Sie einfach mal nach dem Thema:Arbeitszeitbetrug. Nicht unüblich ist hier die Kündigung, wenn das rauskommt.
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/ausserordentliche-kuendigung-wegen-arbeitszeitbetrug

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