Hallo,
ich frage mich, ob ein bestimmtes Modell eines 24-Stundendienstes eines Arztes im Krankenhaus mit dem ArbZG vereinbar ist.
Ein Arzt beginnt um 9.00 Uhr mit seiner Arbeit. Tarifvertraglich sind 45 Minuten Pause vereinbart. Die normale Arbeitszeit endet dann um 16:45 und geht unmittelbar in den Bereitschaftsdienst über. Der Bereitschaftsdienst geht bis zum nächsten morgen um 8 Uhr. Die nächste Stunde bis 9 Uhr ist noch einmal Arbeitszeit.
Das ArbZG ermöglicht ja auch, die Arbeitszeit um 2 Stunden zu verlängern. Ist es damit in o.g. Modell auch möglich, am ersten Tag normale Arbeitszeit bis 18:45 Uhr, als zwei angeordnete Überstunden, auszuweiten, dann bis 8h in den Bereitschaftsdienst zu gehen und noch eine Arbeitsstunde bis 9h wie oben anzuhängen?
Anhand welcher § im ArbZG könnte man so ein Modell als rechtmäßig begründen?
Vielen Dank für euren Input!
Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst im Krankenhaus
11. Februar 2012
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Frage vom 11. Februar 2012 | 19:36
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 148x hilfreich)
Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst im Krankenhaus
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