Arbeitszeit und Elternzeit

26. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
funtom
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit und Elternzeit

Guten Tag,

ich arbeite in der Gastronomie. 5-Tage-Woche, 2 Tage frei, wobei die 2 freien Tage nicht immer Samstag, Sonntag sein können. Ich schreibe die Dienstpläne für mich und meine Kollegen.

Ich habe folgendes Problem:
Einer meiner Kollegen geht demnächst für 2 Monate in Elternzeit. Diese Elternzeit beginnt an einem Mittwoch. Jetzt ist der Kollege der Meinung, ihm stehen noch seine 2 freien Tage für die Woche zu,das heißt, er möchte Montag und Dienstag nicht mehr arbeiten. Hat er Recht?

Meine zweite Frage:
Er geht für 2 Monate in Elternzeit, allerdings ist nur ein voller Monat und 2 angebrochene.
Sehe ich es richtig, daß ihm nur 1/12 vom Jahresurlaub abgezogen wird (für den vollen Monat) und nicht 2/12 für 2 Monate? Und wie genau rechnet man dieses bei 25 Tagen Jahresurlaubsanspruch?

Danke


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" Gruß funtom"

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3 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zu Frage 1:
Nochmal auf Anfang, wann hat denn die rechnerische 5-Tage-Woche begonnen, aus der 2 Tage frei danach von dem Kollegen "errechnet" wurden? Hat er Mittwoch bis Sonntag gearbeitet?

Zu Frage 2:

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/kuerzung-des-urlaubs-bei-elternzeit.html

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#2
 Von 
funtom
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Die Woche wird ganz normal Montag bis Sonntag berechnet und für diese Woche werden 2 freie Tage gegeben.
Der Kollege ist der Meinung, für jede Arbeitswoche stehen ihm 2 freie Tage zu und da er ab Mittwoch in Elternzeit geht, besteht seine Arbeitswoche nur aus Montag und Dienstag und das sollten dann eben seine freien Tage sein.

Zu Frage 2:
Ich hatte das auch so berechnet, 1/12 weniger für einen vollen Monat.

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" Gruß funtom"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wegen der zwei freien Tage können Sie dem Kollegen ja einfach fragen, wie er darauf kommt. Rechtsgrundlage? Er hat ja anscheinend in der Woche noch gar keinen Tag gearbeitet, bevor er frei haben will :augenroll:

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