Arbeitszeit verkürzen?

12. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
DarkOrb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit verkürzen?

Guten Abend,

Ich hätte mal ein paar Fragen an die die sich ein wenig mit dem Recht auskennen. Seit dem 1. Oktober mache ich eine "Einstiegsqualifizierung" werde aber am Ende nicht vom Betrieb übernommen (mache ich nur um von der Straße wegzukommen und mir ein paar Euro dazuzuverdienen). Ich bekomme jeden Monat 212 Euro. Soweit alles schön und gut. Jetzt aber zu meinem Problem:

Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, also von 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr (Pause schon abgezogen). Die ersten 3 Tage habe ich es noch so halbwegs ausgehalten, abgesehen davon dass ich danach jeden Tag so fertig war dass ich 15:45 nachhause gekommen bin und 17:30 eingeschlafen bin bis zum nächsten Morgen 7:00 Uhr. Am Vierten Tag konnte ich mich auf Arbeit kaum auf den Beinen halten und musste zum Arzt (Diagnose: Überanstrengung).

Mein Problem ist dass ich die 8 Stunden Arbeitszeit körperlich nicht aushalte und ob ich die Arbeitszeit verkürzen kann? Ich habe eine Trombozytopenie (Bluterkrankheit) und dadurch ein geschwächtes Imunsystem. Ärztliches Gutachten wurde schon gemacht allerdings nur über Papier (also Amtsarzt hat mich noch nichtmal gesehen) und er meinte dass ich komplett den ganzen Tag durcharbeiten könnte. Mit meine ARGE-Beraterin habe ich schon gesprochen aber die sagte dass die 8 Stunden sein müssen. Meinem Chef wäre es egal wie lange ich arbeite nur der IHK-Vertrag muss stimmen. Ich habe dann meinen IHK-Begleiter angerufen und sagte dass ich es nicht aushalte 8 Stunden lang zu arbeiten. Er sagte dass dann ein neuer "EQ-Vertrag" gemacht werden muss und dass er erst mit meiner ARGE-Beraterin sprechen müsste aber die weigerte sich wieder und sagte dass die 8 Stunden sein müssten und dass das ärztliche Gutachten sagt dass ich den kompletten Tag leichte bis mittelschwere Arbeiten durchführen darf. Darauf bin ich dann zu meinem Anwalt gegangen und gefragt was man da machen kann. Er sagte dass das Alles auf Verhandlungsbasis läuft und dass man natürlich keinen rechtlich belangen könnte. Er will sich mal mit meiner ARGE-Beraterin zusammensetzen und darüber diskutieren. Er sagte auch dass es Blödsinn ist dass mich der Amtsarzt nicht selber beim ärztlichen Gutachten gesehen hat und so nicht darüber Urteilen könnte ob ich solange arbeiten kann wenn er meine körperliche Verfassung nicht selber gesehen hat.

So meine Frage ist, welche Chancen und Möglichkeiten habe ich um das durchzusetzen ohne gleich meine Einstiegsqualifizierung zu verlieren? Achja, falls das noch wichtig ist, ich bin 18 Jahre alt.

mfg

DarkOrb


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-- Editiert am 12.10.2010 22:46

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2 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mir scheint, dass dein weg über die ärzte führt. d.h. zu einem anderen facharzt gehen, der vielleicht nicht nur spezialist für deine krankheit ist, sondern auch über den tellerrand zu schauen vermag. und beharrlich bleiben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich weiß nur in Bezug auf die Ausbildung (BBiG), dass die aus ´´berechtigtem Interesse´´ seit 2006 (?) auch in Teilzeit möglich ist. Berechtigte Interessen sind z. B. zu betreuende Kinder oder auch gesundheitliche Probleme. Da die EQ auf die Ausbildung vorbereitet, darauf angerechnet werden kann und währenddessen auch die Berufsschulpflicht zu erfüllen ist, könnte der gleiche Anspruch auch bei hier bestehen bzw. spätestens in der Ausbildung stehst du vor demselben Problem.
Scheinbar ist der Arzt nicht der Meinung, dass deine Blutkrankheit einen 8-Stunden-Tag unmöglich macht, also musst auf der Schiene versuchen, dass deine Einschränkung berücksichtigt wird und zu einem anderen Gutachter oder Facharzt gehen - wie schon von Blaubär vorgeschlagen.


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