Arbeitszeit vor Vertragsbeginn

22. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.06.2022 22:08:14
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeit vor Vertragsbeginn

Ein Arbeitnehmer beginnt am 15.3. einen Arbeitsvertrag. Am 14.3. wird der Arbeitnehmer für acht Stunden einbestellt, um PC, Passwörter und Co. einzurichten. Muss der Arbeitgeber diese Zeit, die vor dem Arbeitsverhältnis liegt, vergüten oder muss der Arbeitnehmer hier eine kostenlose Serviceleistung seinerseits erbringen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Es ist Arbeit, somit auch Arbeitszeit - also sollte sie auch bezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Med911):
Muss der Arbeitgeber diese Zeit, die vor dem Arbeitsverhältnis liegt, vergüten

Da wird es sehr darauf ankommen, ob der Arbeitnehmer als normaler Arbeitnehmer gilt oder ob er sich außerhalb diese Rahmens bewegt.

Einem normalen Arbeitnehmer wäre das zu vergüten, da hätte man nicht einmal vor dem 15.3. irgendwas machen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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