Ein Arbeitnehmer beginnt am 15.3. einen Arbeitsvertrag. Am 14.3. wird der Arbeitnehmer für acht Stunden einbestellt, um PC, Passwörter und Co. einzurichten. Muss der Arbeitgeber diese Zeit, die vor dem Arbeitsverhältnis liegt, vergüten oder muss der Arbeitnehmer hier eine kostenlose Serviceleistung seinerseits erbringen?
Arbeitszeit vor Vertragsbeginn
22. März 2022
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Frage vom 22. März 2022 | 16:31
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeit vor Vertragsbeginn
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#1
Antwort vom 22. März 2022 | 16:48
Von
Status: Weiser (17353 Beiträge, 6462x hilfreich)
Es ist Arbeit, somit auch Arbeitszeit - also sollte sie auch bezahlt werden.
#2
Antwort vom 22. März 2022 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119372 Beiträge, 39714x hilfreich)
ZitatMuss der Arbeitgeber diese Zeit, die vor dem Arbeitsverhältnis liegt, vergüten :
Da wird es sehr darauf ankommen, ob der Arbeitnehmer als normaler Arbeitnehmer gilt oder ob er sich außerhalb diese Rahmens bewegt.
Einem normalen Arbeitnehmer wäre das zu vergüten, da hätte man nicht einmal vor dem 15.3. irgendwas machen müssen.
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