Arbeitszeit während der Schwangerschaft

3. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Elke70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit während der Schwangerschaft

Hallo,
wer kann mir eine Auskunft geben.
Ich bin im 3. Monat schwanger und soll ab 1. September
40 Stunden pro Woche arbeiten. Bis jetzt hatte ich eine
Arbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche. Ist eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Schwangerschaft gesetzlich zulässig?

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

In welchem Zusammenhang wird die Arbeitszeit denn erhöht? Ändert sich irgendein geltender Tarifvertrag? Werden Vertragsänderungen oder Änderungskündigungen vorgenommen in der Firma?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Für die Frage, ob die Erhöhung der Arbeitszeit zulässig ist, spielt Deine Schwangerschaft keine Rolle.

Für Schwangere gibt es keine speziellen Arbeitszeitregelungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit.

Ob die verlängerung der Arbeitszeit grundsätzlich zulässig ist, können wir gerne prüfen, wenn Du uns mitteilst, warum die Arbetiszeit verlängert werden soll (Änderung Tarifvertrag?).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elke70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis, hh,

danke für eure Antwort.

Die Arbeitszeit wurde aus finanziellen Gründen verlängert.
Wir sind ein Einzelhandelsgeschäft mit noch einer angeschlossenen produzierenden Fabrik.
Es wurde uns nur mündlich (nicht schriftlich)mitgeteilt, dass die Arbeitszeit verlängert werden muss da ansonsten das Urlaubs und Weihnachtsgeld nicht mehr bezahlt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Jetzt mal unabhängig von der Schwangerschaft muss hier natürlich geprüft werden, ob die Verlängerung der Arbeitszeit überhaupt zulässig ist.

Wahrscheinlich muss hier der Arbeitsvertrag geändert werden, was aber nur mit Deiner Zustimmung möglich ist.

Sollte für Dich ein Tarifvertrag gelten, dann müsste dieser Traifvertrag entsprechend geändert werden.

Es ist jedenfalls nicht zulässig, dass der AG durch einseitige Erklärung die Arbeitszeit ändert oder aber Lohnbestandteile (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) kürzt.

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