Arbeitszeit/Urlaub vs Arbeitsvertrag

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitszeit/Urlaub vs Arbeitsvertrag

Hallo,
mal angenohmen jemand arbeitet seid mehreren jahren bei einer firma. in seinen arbeitsvertrag steht drin das er 38h in der woche arbeitet und 30 tage urlaub hat. ebenso steht im vertrag das die gearbeiteten stunden bezahlt werden.

nun kommt die firma auf die idee die arbeitszeit auf 40 h zuerhöhen und jeden monat nur noch ein festes gehalt zuzahlen , das dann aber mit den 40 h berechnet worden ist. ebenso soll der urlaub von 30 tagen auf 26 tagen erruntergefahrn werden.

die arbeiter werden aber vor vollendete tatsachen gestellt, sprich es heisst in der erklärung das dies bereits seid dem letzen 1. in kraft tritt.

muss der arbeitnehmer dies einfach so hinnehmen, weil ja in seinen arbeitsvertrag die rede ist von 38 h und 30 tagen urlaub.


mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
muss der arbeitnehmer dies einfach so hinnehmen


Nein, muss er vermutlich nicht. Genaueres kann nur ein Anwalt nach Durchsicht des Arbeitsvertrages dazu sagen.

MfG

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Derartige Dinge können nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden.

Eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, dass sich die Arbeitszeit verlängert oder die Zahl der Urlaubstage veringert wird, ist nicht zulässig.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Weder der AG noch der AN kann einen ArbeitsVERTRAG einseitig ändern.
Der AG hat in so einer Situation m.E. nur die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen. Das muß schriftlich erfolgen. Entweder der AN akzeptiert die für ihn schlechteren Arbeitsbedingungen oder er wird entlassen.

Dagegen kann sich der AN jedoch wehren,indem er vor dem Arbeitsgericht klagt. Dort müsste der AG schon sehr gut und nachvollziehbar begründen, warum er die Arbeitsbedingungen verschlechtern will.

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#4
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

wie würde es denn in so einen fall dann mit arbeitslosengeld oder abfindung aussehn?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
wie würde es denn in so einen fall dann mit arbeitslosengeld oder abfindung aussehn?

:) siehe ->

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=336077&highlight=#336077

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

ist wegfall von urlaub mit einer lohnkürzung gleichzusetzen? wenn ja, wie würde man es berechnen.

wie ist das mit der mehrarbeit zuverstehn. "mit und ohne lohnausgleich"? wäre ohne lohnausgleich das man die 2 h in der woche nicht bezahlt bekommt? oder wie ist das zuverstehn?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ist wegfall von urlaub mit einer lohnkürzung gleichzusetzen?


Nö, das ist ne ganz andere 'Schiene'. Wenn der Urlaub vertraglich geregelt ist, kann man den nicht einfach einseitig kürzen.

quote:
wäre ohne lohnausgleich das man die 2 h in der woche nicht bezahlt bekommt?


Ja z.B.

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