Arbeitszeitänderung trotz Wissen von Bus und Bahn Abhängigkeit im billigem Ermessen?

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
GartenGurke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitänderung trotz Wissen von Bus und Bahn Abhängigkeit im billigem Ermessen?

Hallo zusammen,

In meinem Arbeitsvertrag steht: "Der reguläre Arbeitsbgeinn ist auf 9:00 Uhr festgelegt. Das Unternehmen ist berechtigt, aufgrund von betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen."
Ich arbeite seit etwas länger als einem Jahr dort. Nun ist es so, dass ich die ersten Monate um 9 Uhr angefangen habe. Ich und mein Kollege wurden dann gefragt, ob wir schon um 8 uhr anfangen können. Da ich keinen Führerschein habe, war es mir aufgrund meiner Bus/Zuganbindung nicht möglich, vor 8:35 Uhr zu erscheinen. Darauf wurde sich mündlich geeinigt. Meine Verkehrsmittel sind Bus, dann Zug und dann wieder Bus. Wenn der Zug ca. 7 Minuten Verspätung hatte, habe ich den Bus nicht bekommen. Das Busunternehmen habe ich bereits angeschrieben, jedoch ohne Erfolg. So kam es hin und wieder vor, dass ich um 9 Uhr erschienen bin. Nach nun ca. 10 Monaten wurde ein Gespräch mit mir geführt. Mein AG verlangt nun, dass ich pünktlich einstempel. Mein Abteilungsleiter sagte, dass es nicht sein Problem und ihm egal ist, wie ich pünktlich zur Arbeit erscheine. Ich soll im Falle einer Verspätung des Zuges oder Busses ein Taxi nehmen. Das bringt aber andere Probleme mit sich. Mein Zug fährt ca. 8-9 Minuten. Das Taxi braucht bei der morgentlichen Verkehrslage ca. 35 Minuten + Anfahrtszeit. Das bedeutet min. 50€ Taxifahrt und trotzdem zu spät. Nun ist es aber aufgrund meines Umzuges möglich, um 7:35 Uhr auf der Arbeit zu erscheinen, ich darf jedoch nicht vor 8:30 Uhr einstempeln und soll mich mit privaten Dingen im Büro beschäftigen. Es bleibt also eigentlich nur die Möglichkeit um 7:35 Uhr zu erscheinen und ca. eine Stunde mit dem Einstempeln und Arbeiten zu warten.

Zu den Gründen des Arbeitbeginns:

Mein Kollege und ich sind Administratoren. Wir haben eine Abteilung welche Supportzeiten für unsere Kunden einzuhalten hat. Ein Mitarbeiter fängt um 8 Uhr an, einige um 8:30 Uhr und der Rest um 9 Uhr. Dies ist vertraglich mit dem Kunden je nach "Thema" so vereinbart. Da es immer zu Serverausfällen oder sonstigem kommen kann, soll durch den Beginn um 8:30 Uhr gewährleistet werden, dass wir uns um eventuelle Probleme kümmern können. Als weiterer Grund wurde genannt, dass die "Hauptproblemzeit" ja zwischen 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr liegt und das Büro zu dieser Zeit zu Zweit besetzt sein soll.
Mein Kollege kommt nicht früher wegen seinem Sohn und Kindergarten. Ich bezweifel ob das stimmt, da er eine Freundin mit Auto hat, welche sich auch darum kümmern könnte.

Nun zu meinen Fragen:

Darf mein Arbeitgeber das, obwohl es vorher geduldet wurde?
Liegt das noch im billigem Ermessen?
Wie sieht es mit Gleichberechtigung aus? Mein Kollege könnte theoretisch auch um 8:30 anfangen. Wenn ich Urlaub habe oder Krank bin, tut er das auch.

Danke im Vorraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Es ist eben so: wie du zur Arbeitsstelle kommst, ist deine Sache. Der AG hat das Recht, dass du pünktlich bist. Wenn er es bisher anders geduldet hat, hindert ihn nichts, den regulären Zustand einzufordern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Es bleibt also eigentlich nur die Möglichkeit um 7:35 Uhr zu erscheinen und ca. eine Stunde mit dem Einstempeln und Arbeiten zu warten.
Es besteht auch die Möglichkeit den Führerschein zu machen und sich ein KFZ zuzulegen.

Zitat:
Mein Abteilungsleiter sagte, dass es nicht sein Problem und ihm egal ist, wie ich pünktlich zur Arbeit erscheine.
Volle Zustimmung.

Zitat:
Mein Kollege könnte theoretisch auch um 8:30
Und du kannst theoretisch die Zeit auch mit was auch immer verbringen.

Du willst das nur nicht, genau so wie dein Kollege evtl einfach nur nicht früher anfangen will...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

@ #2: muss ja kein "großer" Führerschein sein. Bei uns kommen viele mit einer Vespa. Und das klappt wunderbar. Fakt ist hier, dass es keine Gleitzeit gibt, der Fragesteller aber gleiten möchte,. Und darauf gibt es keinen Anspruch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von GartenGurke):
Darf mein Arbeitgeber das, obwohl es vorher geduldet wurde?
Liegt das noch im billigem Ermessen?

2x ja



Zitat (von GartenGurke):
Wie sieht es mit Gleichberechtigung aus?

Ich sehe nicht, dass Du wegen Deines Geschlechts bevorzugt / benachteiligt wirst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von GartenGurke):
Verkehrsmittel sind Bus, dann Zug und dann wieder Bus


Zitat (von GartenGurke):
Mein Zug fährt ca. 8-9 Minuten.


Max. ca. 17km ( ICE ), eher 8 km.
Zitat (von GartenGurke):
Taxi braucht bei der morgentlichen Verkehrslage ca. 35 Minuten


Bei einer Taxi-Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h also ca. 9km.

D.h.: Arbeitsweg (einfach) = ca. 19km.

Anfahrtswegedauer per Rad: ca. 1 Stunde 10 Minuten ( 1. Tag ) bis 39 Minuten ( ab dem 5. Monat ... )

Zitat:
Frage von ... GartenGurke


Wohl eher etwas länger ...

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es ist eben so: wie du zur Arbeitsstelle kommst, ist deine Sache. Der AG hat das Recht, dass du pünktlich bist. Wenn er es bisher anders geduldet hat, hindert ihn nichts, den regulären Zustand einzufordern.
Das ist der Kern des Ganzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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