Arbeitszeitbeginn und gleitende Arbeitszeit

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2020 08:18:09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitbeginn und gleitende Arbeitszeit

Hallo miteinander,

Ich habe zwei Fragen:

Frage 1: Wann beginnt meine Arbeitszeit? Wenn ich in der Gemeinde A ankomme oder wenn ich in den Kreis Y einfahre und auf meinem Diensthandy erreichbar bin?

Bemerkungen dazu:

Ich wohne im Kreis X und arbeite in der Gemeinde A im Kreis Y. In meinem Arbeitsvertrag steht als Dienstort "Kreis Y". Nun fahre ich jeden Morgen mit dem Auto zur Gemeinde A. Da ich ein Diensthandy habe, könnte ich dies ja bei Einfahrt in den Kreis Y anschalten. Folglich wäre ich erreichbar und meine Arbeitszeit würde beginnen.

Ist diese Annahme korrekt?

Frage 2: Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wann ich arbeiten muss, obwohl es Gleitzeit gibt?

Ich arbeite mit Menschen. Diese sind berufstätig und somit tagsüber schwer zu erreichen.
In meinem Betrieb gibt es Gleitzeit von
Montag bis Donnerstag 6.30-9.00 und von 15-18 Uhr.
Kernarbeitszeit ist von 9-15 Uhr.
Freitags ist die Gleitzeit gleich, die Kernarbeitszeit geht nur von 9-12Uhr.
Ich würde gerne an zwei Tagen die Woche um 7 Uhr anfangen und dann gegen 16 Uhr ca Feierabend machen. An zwei weiteren Tagen um 8 Uhr anfangen und um 17 Uhr Feierabend machen.
Am Freitag würde ich einen kurzen Tag machen.

Mein Arbeitgeber möchte, dass ich lieber später anfange und mindestens bis 18 Uhr im Dienst bin.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32214 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von dore49):
Mein Arbeitgeber möchte,
Und WIE möchte er das? Und vor allem WARUM?
zu 1: Wenn du mit der Arbeit beginnst.
Bei Gleitzeitregelung ist eben KEIN genauer Arbeitsbeginn/-ende vereinbart. Lediglich die Kernarbeitszeit ist fix.
zu 2: mE nicht.
Zitat (von dore49):
Ich arbeite mit Menschen. Diese sind berufstätig und somit tagsüber schwer zu erreichen.
Was hat das mit deiner Arbeitszeit oder deinem Weg zur Arbeit oder mit dem Handy zu tun?
Führst du ein AZ-Konto?

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#2
 Von 
guest-12303.06.2020 08:18:09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Ich glaube, da gab es ein Missverständnis. Frage 1 zum Beginn der Arbeitszeit bezieht sich auf die Bemerkung darunter mit dem Diensthandy.
Frage 2 zur Gleitzeit bezieht sich auf die Beschreibung darunter mit der Erreichbarkeit der Klienten.

Zu 1: naja das ist ja meine Frage. Beginne ich mit meiner Arbeit allein dadurch, dass ich mein Dienst-Handy einschalte und dienstlich erreichbar bin oder wenn ich an meinem Schreibtisch sitze?
Die Frage stellt sich mir deshalb, da in meinem Arbeitsvertrag eben als Dienstort ein ganzer Kreis angegeben ist und keine Gemeinde. Von daher kann ich nicht von zu Hause aus arbeiten, da ich nicht in dem Landkreis wohne, in dem ich arbeite. Aber ich könnte theoretisch auf dem Weg zur Arbeit, sobald ich im Landkreis bin, beginnen mit meinem Diensthandy zu telefonieren und dann müsste es doch auch Arbeitszeit sein, oder?

Da wären ja folglich zwei Voraussetzungen, damit ich arbeite und dies als Arbeitszeit eintragen kann:
A) ich arbeite -> ich telefoniere dienstlich
B) ich bin am Dienstort, der in meinem Arbeitsvertrag festgelegt ist -> bin ich

Ist das dann Arbeitszeit? Oder nicht, da ich ja eigentlich in einer Gemeinde im besagten Landkreis arbeite.



Zu 2:
Ich führe ein AZ-Konto.
Naja der Arbeitgeber möchte, dass ich dann erreichbar bin, wenn viele meiner Kunden von der eigenen Arbeit nach Hause kommen. Für mich widerspricht das aber der Gleitzeit, bei der ich ja abgesehen von der Kernarbeitszeit meine Zeit selbst einteilen kann.

Und ich möchte nicht jeden Tag bis 18 Uhr arbeiten. Das war mir bei der Stellenausschreibung so auch nicht gesagt worden, deshalb diese Frage.

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von dore49):
Da wären ja folglich zwei Voraussetzungen, damit ich arbeite und dies als Arbeitszeit eintragen kann:
A) ich arbeite -> ich telefoniere dienstlich
B) ich bin am Dienstort, der in meinem Arbeitsvertrag festgelegt ist -> bin ich


Ich würde sagen:
Handy erst einschalten, wenn Du im Büro am Arbeitsplatz bist.... Problem gelöst....

Zitat (von dore49):
Naja der Arbeitgeber möchte, dass ich dann erreichbar bin, wenn viele meiner Kunden von der eigenen Arbeit nach Hause kommen. Für mich widerspricht das aber der Gleitzeit, bei der ich ja abgesehen von der Kernarbeitszeit meine Zeit selbst einteilen kann.


Er "möchte" oder er hat es angewiesen ?

Gleitzeit bedeutet aber auch nicht, dass Du festlegen kannst IMMER zu gewissen Uhrzeiten zu arbeiten.
Eben wie in Deinem Fall, dass Deine Arbeit eigentlich eher auf Abend zu anfällt.

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#4
 Von 
guest-12303.06.2020 08:18:09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Dann schalte ich das Handy erst ein, wenn ich im Büro bin.

Zur anderen Frage: er hat es eher angewiesen, als dass er es möchte. Mir ist klar, dass ich dann nicht immer so arbeiten kann, wie ich das gerne hätte, da natürlich auch Termine anfallen usw., aber kann denn der Arbeitgeber verlangen, dass ich die Gleitzeit immer hinten an die Kernarbeitszeit anhänge? Das ist doch dann ebenso wenig Gleitzeit.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32214 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von dore49):
Naja der Arbeitgeber möchte,
Ja, ich verstehe. Deshalb fragte ich:
Zitat (von Anami):
Und WIE möchte er das?
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten von schriftlicher Anweisung über mündliche Bitte bis frommer Wunsch.
Es wird wohl auf eine einvernehmliche Regelung hinauslaufen. Nicht alle Klienten kommen erst so spät nach Hause. Nicht alle Klienten brauchen deshalb einen solch späten Termin. Aber wohl ein paar. Die anderen dann eben zwischen 9 und 15 Uhr.
Kommen die Klienten zu dir? Oder du zu ihnen?

Meine Antwort zu 1 bleibt: Deine Arbeitszeit beginnt, wenn du am Arbeitsort mit deiner Arbeit beginnst. Du hast also einen Schreibtisch in A--- und fährst eben auch durch den Kreis. Das ist nicht ungewöhnlich. Während der Fahrt zur Arbeit musst du auch kein Handy anschalten. Sowieso und überhaupt nur, wenn dein AG dir für Dienstgespräche (während der Dienstzeit) und während der Fahrt eine Freisprechanlage bezahlt hat.

Zitat (von dore49):
Aber ich könnte theoretisch auf dem Weg zur Arbeit, sobald ich im Landkreis bin, beginnen mit meinem Diensthandy zu telefonieren und dann müsste es doch auch Arbeitszeit sein, oder?
Ja.

-ICH- müsste in solchem Fall morgens ca. 20 km fahren, um in den LK meines Dienstortes fahren. Dann würde ich die Kreisgrenze erreichen. Dann müsste -ICH- nochmal ca. 10 km bis zu meinem Schreibtisch in A fahren. In Minuten etwa tgl. 40-50--- soll das Arbeitszeit sein, wenn ich keine FS-Anlage im Auto habe? NÖ.

Wenn du *Richtige* Dienstgespräche führen kannst im Auto, kannst du das theoretisch auch schon gleich bei Abfahrt in deinem Wohnort in LK X.

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#6
 Von 
guest-12303.06.2020 08:18:09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, dann habe ich das nicht richtig verstanden. Ich würde es als mündliche Vorgabe beschreiben.
Die Klienten kommen sowohl zu mir als auch ich zu ihnen.

Zu Hause, also nicht im Landkreis kann ich das nicht, da der AG ausdrücklich betont hat, Arbeitszeit beginnt erst an der Dienststelle.

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#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von dore49):
Wann beginnt meine Arbeitszeit? Wenn ich in der Gemeinde A ankomme oder wenn ich in den Kreis Y einfahre und auf meinem Diensthandy erreichbar bin?

Ich ... arbeite in der Gemeinde A. In meinem Arbeitsvertrag steht als Dienstort "Kreis Y". Nun fahre ich jeden Morgen mit dem Auto zur Gemeinde A.


"In seinem Urteil vom 10.09.2015 (C–266/14) hat der Europäische Gerichtshof die Rechtslage für eine weitere Fallkonstellation geklärt: Wenn ein Arbeitnehmer keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort hat, zählt bereits das Zurücklegen der Strecke von der Wohnung zum Einsatzort zur Arbeitszeit. Würde es für eine ambulante Pflegekraft also kein Büro des Pflegedienstes geben, das sie regelmäßig vor Beginn ihrer Pflegediensttour ansteuert, zählt die Fahrt von ihrer Wohnung zur Wohnung des ersten Kunden bereits zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit."

Es sieht deshalb so aus, als ob bereits die Fahrt zum ersten Einsatzort ( in der Gemeinde A in Kreis Y ) als Arbeitszeit zählt.

Zitat:
Da ich ein Diensthandy habe, könnte ich dies ... anschalten. Folglich wäre ich erreichbar ...


Das hört sich nach Bereitschaftsdienst an: "die Zeitspanne, während der der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes oder der Dienststelle an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann."

Grundsätzlich gilt Bereitschaftsdienst als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Zitat:
Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wann ich arbeiten muss, obwohl es Gleitzeit gibt?

In meinem Betrieb gibt es Gleitzeit von
Montag bis Donnerstag 6.30-9.00 und von 15-18 Uhr.
Kernarbeitszeit ist von 9-15 Uhr.
Freitags ist die Gleitzeit gleich, die Kernarbeitszeit geht nur von 9-12Uhr.


Es kommt auf die Ausgestaltung der Arbeitszeitregelung an. Grundsätzlich hat die Arbeitnehmervertretung ein Mitbestimmungsrecht.

Zitat:
Ich würde gerne an zwei Tagen gegen 16 Uhr, an zwei weiteren Tagen um 17 Uhr Feierabend machen.
Mein Arbeitgeber möchte, dass ich lieber ... mindestens bis 18 Uhr im Dienst bin.


Der Arbeitgeber kann nur einmal (mitbestimmt) über die Arbeitszeiten bestimmen ( etwa, dass nach einem Gleitzeitmodell wie dem obigen zu arbeiten sein soll. ) Anschließend ist sein Bestimmungsrecht "erschöpft", d.h. er kann nicht mehr bestimmen: "Fr. A, montags von 5 morgens bis 13:30; dienstags von 11 Uhr bis 19 Uhr, mittwochs .... "

RK

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.06.2020 08:18:09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank RrKOrtmann!

Gibt es zu dem letzten Absatz, inwieweit der Arbeitgeber über die Arbeitszeiten bestimmen kann auch §§?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auf welcher Basis gilt denn die Gleitzeitregelung im Betrieb? Ist es eine Betriebsvereinbarung? Regelung im Arbeitsvertrag? Oder einseitige Vorgabe des AG?

Dann würde es mich im Übrigen arg wundern, wenn die Gleitzeitregelung insgesamt nur aus Kernarbeitszeit und Gleitzeitrahmen bestehen würde. Im Regelfall steht dort, insbesondere wenn es sich um eine Betriebsvereinbarung handeln sollte, sehr viel mehr. Da kann es dann auch sein, dass bestimmte Arbeitsbereiche ganz von der Gleitzeit ausgeschlossen sind oder für bestimmte Abteilungen Sonderregelungen gelten oder der AG tatsächlich noch einseitig Anordnungen treffen kann.

Von daher erstmal die entsprechenden Regelungen vollumfänglich studieren und dann hier noch mal mit allem Wesentlichen melden.

Kann es sein, dass Sie dore49 noch nicht sehr lange für den AG tätig sind?

Zudem scheint es ja so zu sein, dass in Ihrem Bereich vor allem auch Arbeit bis 18:00 Uhr anfällt, weil schlicht die Kunden viel früher nicht da sind. Sie möchten also zu Zeiten arbeiten, in denen evtl. gar nicht oder nicht genügend Arbeit für Sie anfällt. Das wird sich wohl kein AG auf Dauer leisten können.

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