Arbeitszeitbetrug?

5. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Arbeitszeitbetrug?

Hallo zusammen,

ich würde gerne einige Meinungen zu folgendem fiktiven Fall hören: Nehmen wir einen Mitarbeiter A, dem eine persönliche Verteilzeit pro Tag aufgrund tariflicher Bestimmungen zusteht. Diese Verteilzeit wird aber deutlich überschritten. Wie könnte ein weisungsbefugter, nennen wir ihn B, vorgehen, damit A seine Verteilzeit einhält? A hat nebenbei noch Probleme, sich in ein Arbeitsteam zu integrieren weil er sich ständig ungerecht behandelt fühlt (die anderen 60 Kollegen aber komischerweise nicht), ich denke, solche Fälle sind jedem bekannt. Deshalb möchte A etwas "meutern" um zu sehen, wie weit er gehen kann.
B meint nun aber, dass es sich hier schon um Arbeitszeitbetrug handelt da ja auch bewußt nach Ablauf der persönlich zustehenden Zeit gehandelt wird. Die anderen Mitarbeiter sehen die Sache ähnlich wie B und fragen mittlerweile nach, warum manche Personen Sonderstatus zu haben scheinen.
Wie könnte man A sinngerecht auf sein Verhalten hinweisen und welche Folgen hätte eine weiterhin andauernde Nichtbeachtung bzw. ein Überschreiten der Verteilzeit? Darf B die Verteilzeit von A "überwachen", denn hier könnten neue Probleme wie Mobbing usw. von A ins Spiel gebracht werden, B bräuchte aber evtl. einen Nachweis (Beweispflicht?). Gehen wir davon aus, dass dieser Mitarbeiter A genau weiß wie er dem Team schaden kann, frei nach dem Motto "jetzt erst Recht" und dies auch voll auskostet.

LG Longhorn




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7016 Beiträge, 3936x hilfreich)

Mir ist noch nicht so ganz klar, was eigentlich eine Verteilzeit sein soll?

Beträgt die tägliche Arbeitszeit z.B. 8 Stunden und A macht freiwillig immer 10?

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#2
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

nein, Verteilzeit ist die Zeit, die dem Mitarbeiter während seines 8stündigen Arbeitstages für persönliche Dinge wie Toilettengänge, Raucherpausen, Telefonate usw. zur Verfügung steht.

LG Longhorn

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7016 Beiträge, 3936x hilfreich)

Mal nebenbei, ich habe noch nie erlebt, dass ein Tarifvertrag Verteilzeiten regelt. Wohl Pausenzeiten, aber das ist nicht gleichbedeutend mit Zeiten für Toilettengänge, Raucherpause, Telefonat, ...

Hier müsste man wahrscheinlich genau darauf achten, aus welchem Grund die Verteilzeit überschritten wird. Wenn es die ausführlichen privaten telefonischen Gespräche sind, dann kann man hier durchaus von soetwas wie Arbeitszeitbetrug sprechen. Dafür könnte es eine Abmahnung geben. Allerdings müsste man schon genau darlegen können, welche Telefonate privat sind.

Toilettengänge sind wohl kaum irgendwie einschränkbar, es sei den der AN mach auf dem Klo was anderes als das was man dort eigentlich tun sollte, z.B. sms schreiben, Zeitung lesen.

Bei den Raucherpausen ist das auch so eine Sache. Wie wird es denn mit den Rauchern sonst im Betrieb geregelt? Wird wegen des Rauchens die Arbeit wirklich übermäßig lang vernachlässigt, sodass die tägliche Pausenzeit überschritten ist, wäre auch eine Abmahnung denkbar. Aber auch hier gilt, dass man alles nachweislich dokumentieren muss.

Ansonsten sollte B mal mit der Geschäftsleitung oder Personalleitung sprechen, dass A den ganzen Arbeitsfrieden durcheinander bringt. Es gibt auch Strategien, wie man solche Arbeitnehmer los wird.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo,

'Wie könnte ein weisungsbefugter, nennen wir ihn B, vorgehen, damit A seine Verteilzeit einhält?'

Abmahnen.

'A hat nebenbei noch Probleme, sich in ein Arbeitsteam zu integrieren'

Und wie äußert sich das?

'Wie könnte man A sinngerecht auf sein Verhalten hinweisen und welche Folgen hätte eine weiterhin andauernde Nichtbeachtung bzw. ein Überschreiten der Verteilzeit?'

Was ist mit sinngerecht gemeint? Wie man das Mimöschen behandelt? Wenn keiner was unternimmt, dann wird auch nichts passieren.

'Darf B die Verteilzeit von A "überwachen", denn hier könnten neue Probleme wie Mobbing usw. von A ins Spiel gebracht werden, B bräuchte aber evtl. einen Nachweis (Beweispflicht?).'

Warum auch nicht? Ich frage mich, warum man sich von A so an der Nase herumführen lässt.

MfG

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#5
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
A möchte so etwas wie den modernen Rebellen abgeben, evtl. liegt hier sogar eine Persönlichkeitsstörung vor (Komplexe) oder ein Aufmerksamkeitsdefizit, das zu beurteilen sich B aber nicht anmaßen würde.
Es ist auch keineswegs so, dass B nicht versuchen würde, A mit soviel Feingespür wie möglich in die Gruppe zu integrieren. Diese hat die Nase aber mittlerweile voll, aus verständlichen Gründen.
Die Sache mit dem Mimöschen trifft die Sache ziemlich genau auf den Punkt, B stellt sich inzwischen die Frage, ob es wegen des angekratzten Arbeitsfriedens nicht wirklich sinnvoll wäre, auf A zu verzichten. Allerdings ist B vielleicht etwas zu sozial eingestellt da er sich sicher ist, dass A im "echten" Leben mit dieser Einstellung und "Arbeits-"Methodik keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hätte.
Eines noch zu den Pausenzeiten: Es handelt sich bei dieser Verteilzeit um Pausenzeiten, die den Arbeitnehmern zusätzlich zur vorgeschriebenen Pause zur Verfügung gestellt werden. Mögen diese währenddessen erledigen was sie für richtig halten, B möchte nur nicht, dass dieses Entgegenkommen (mehr ist es ja wohl nicht) unnötig strapaziert wird und zu Lasten der Gruppe geht. Irgendwie wird die Autorität von B maßgeblich untergraben was ihn aufgrund seiner Vorgesetztenrolle zu einer Reaktion zwingen muß.

LG Longhorn

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#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Ein gut vorbereitetes Personalgespräch wo sachlich und höflich die Auffälligkeiten angesprochen werden dürfte erstmal Licht ins Dunkle bringen.

Da fragt man dann nach den Gründen warum der der MA solches Verhalten an den Tag legt und wie er gedenkt es zu verbessern.


Ggfs. muss noch ein Betriebsrat sofern vorhanden dazu eingeladen werden.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat: ´´Allerdings ist B vielleicht etwas zu sozial eingestellt da er sich sicher ist, dass A im "echten" Leben mit dieser Einstellung und "Arbeits-"Methodik keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hätte.´´

Ihr seid doch nicht die Caritas, oder ? ;) Das überaus soziale Mitgefühl für A geht allerdings zu Lasten der übrigen Mitarbeiter, darüber sollte sich B auch Gedanken machen. Nur weil die belastbarer sind, darf Mimose A nicht auf eure Kosten geschont werden. Das genau stört den kompletten Betriebsfrieden.

Die Einstellung von B als Vorgesetzem ist löblich: Auf Eigenverantwortung und Disziplin der Mitarbeiter zu vertrauen ist ein Führungsstil, der Mitarbeiter eher motiviert und an das Unternehmen bindet. Nur wenn das ausgenutzt wird, dann muss die Kontrolle eben strenger werden.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Ich sehe die Sache auch so wie HeHe am 06.11.2008 13:26.

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#9
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

ich möchte mich für die überaus rege Beteiligung bedanken und bin mir sicher, dass B seine Einstellung (im Interesse des Betriebsfriedens und der übrigen Mitarbeiter) zu A ändern wird.

Schöne Grüße

Longhorn

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