Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber / Vertragsstrafe Arbeitsvertrag

1. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
horsingaround
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber / Vertragsstrafe Arbeitsvertrag

Hallo liebe Community,

mein Fall ist etwas kompliziert, also führe ich aus: Mein bisheriger Arbeitgeber begeht massiv und systematisch Arbeitszeitbetrug, d.h. wir haben zwar eine Stechuhr, jedoch werden diese Zeit final in ein Formular übertragen und "angepasst" immer zum Nachteil der Beschäftigten. Deswegen und wegen der allgemein schlechten Arbeitsbedingungen habe ich mir jetzt einen anderen Job gesucht, den ich heute angefangen habe. Ich habe jedoch nicht die Kündigungsfrist von 2 Wochen beachtet (war bis gestern noch in der Probezeit) und gestern meine Bitte um einen Auflösungsvertrag und die Ankündigung ab morgen nicht mehr zur Arbeit zu kommen, meinem bisherigen Chef ins Postfach getan.

Ich habe jetzt meinen bisherigen Arbeitsvertrag nochmals durchgelesen und anscheinend gibt es dafür eine Vertragsstrafe. Wenn mich mein Chef jetzt anrufen sollte und mir droht diese zu vollstrecken, habe ich überlegt damit zu drohen den Arbeitszeitbetrug, den er begeht, bei der zuständigen Behörde zu melden. Einfach, damit er mich in Ruhe lässt. Ist das Erpressung? Im Grunde mache ich ja nicht mehr, als auf einen Rechtsbruch hinzuweisen, an dem die Öffentlichkeit ein Interesse hat, oder nicht?

Danke für eure Hilfe, ich stehe dadurch etwas unter Druck, da meine finanziellen Möglichkeiten sehr eingeschränkt sind.

Liebe Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42821 Beiträge, 14789x hilfreich)

Ob das runden von Arbeitszeit Betrug im strafrechtlichen Sinn ist, kann ich nicht abschätzen. Jedenfalls ist Deine Art, das Arbeitsverhältnis zu beenden, sehr unkonventionell, vorsichtig formuliert. Kann sein, dass Deine Ankündigung, ab sofort nicht mehr zu erscheinen als fristlose Kündigung Deinerseits angesehen wird; kann sein, dass die Bitte um einen Aufhebungsvertrag das aber aushebelt und das alte Arbeitsverhältnis noch fort besteht. Und man kann in der Androhung, die Du wohl planst, zwar keine Erpressung sehen, wohl aber eine Nötigung, wenn Du das umsetzt.

Dringender Rat (muss aber nicht funktionieren, vielleicht fällt jemand anderem ja noch was besseres ein): sofort schriftlich fristlos kündigen, unter Hinweis auf die Unregelmäßigkeiten, hilfsweise fristgerecht, und das schriftlich. Und hoffen, dass der Arbeitgeber das akzeptiert, weil ihm das Hickhack vor Arbeitsgericht scheut, und er vielleicht froh ist, so einen Arbeitnehmer nie mehr zu sehen.

Persönliche Anmerkung, off topic: wie kann man nur einen einfachen Sachverhalt so verkomplizieren?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20367 Beiträge, 7371x hilfreich)

Zitat (von horsingaround):
Arbeitszeitbetrug, den er begeht, bei der zuständigen Behörde zu melden.

Und welche Behörde sollte das sein?
Das Wesentliche an einer Drohung ist, dass sie tatsächlich auch angewandt werden kann - ansonsten eher eine Lachnummer. Der 'Arbeitszeitbetrug', den du eingangs schilderst, mag so stattfinden - die angemessene Antwort wäre allerdings die einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Und das Interesse einer Öffentlichkeit an solchen Dingen - träum weiter! Dreimal kurz gelacht.

Zitat (von horsingaround):
und anscheinend gibt es dafür eine Vertragsstrafe.

Wat denn nu? 'Anscheinend' an dieser Stelle ist doch vollkommen daneben: Hast du gelesen und steht dort was von Vertragsstrafe? Dann wäre der Wortlaut von Interesse; vermutlicher Tenor: Beendigung des AV unter Vertragsbruch zieht Vertragsstrafe nach sich.

Du hast dich leichtfertig in eine für dich hässliche Situation gebracht.
Vorher informieren und vorher denken ist sehr anzuraten, wenn die finanziellen Möglichkeiten eng sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
horsingaround
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ringender Rat (muss aber nicht funktionieren, vielleicht fällt jemand anderem ja noch was besseres ein): sofort schriftlich fristlos kündigen, unter Hinweis auf die Unregelmäßigkeiten, hilfsweise fristgerecht, und das schriftlich. Und hoffen, dass der Arbeitgeber das akzeptiert, weil ihm das Hickhack vor Arbeitsgericht scheut, und er vielleicht froh ist, so einen Arbeitnehmer nie mehr zu sehen.


Danke für deinen Rat, ich werde das mit der fristlosen Kündigung auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.

Zitat (von blaubär+):
Und welche Behörde sollte das sein?
Das Wesentliche an einer Drohung ist, dass sie tatsächlich auch angewandt werden kann - ansonsten eher eine Lachnummer. Der 'Arbeitszeitbetrug', den du eingangs schilderst, mag so stattfinden - die angemessene Antwort wäre allerdings die einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Und das Interesse einer Öffentlichkeit an solchen Dingen - träum weiter! Dreimal kurz gelacht.


Dafür gibt es die Aufsichtsbehörden der Länder, in meinem Falle wäre das das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringen, welches genau zum Zweck der Überprüfung des Arbeitsschutzes, Arbeitszeitgesetzes etc. Regionalinspektionen unterhält. Mit Öffentlichkeit meinte ich übrigens die öffentliche Hand. Wieso gibst du überhaupt Ratschläge, wenn sie so unsachlich und feindselig formuliert sind? Ich sehe keine Grund dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3545 Beiträge, 1365x hilfreich)

Zitat (von horsingaround):
Arbeitsschutzes, Arbeitszeitgesetzes
Nur sind die hier überhaupt nicht einschlägig.

Aus § 186 StGB:
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Was hat eigentlich zu deiner Vermutung mit dem Arbeitszeitbetrug geführt? Woher willst du das wissen?

So etwas einfach zu behaupten kann deine Situation noch viel hässlicher werden lassen, wenn du das nicht beweisen kannst. Da kämen dann zusätzlich zur ohnehin fälligen Vertragsstrafe noch eine Strafanzeige mit Strafantrag, ein Richtigstellungsanspruch, ein Unterlassungsanspruch und eventuell auch noch ein Schadenersatzanspruch in Betracht. Alles mit Ärger, Aufwand und (teils erheblichen) Kosten verbunden.

Alleine die Unterlassung wird schon außergerichtlich mit mindestens 540,50€ zu Buche schlagen, je nach Reaktion wird daraus sehr schnell ein Betrag von mindestens 2.800,05€. Ich tendiere aber eher zu mindestens knapp 1.000€ außergerichtlich und bei einer Klage zu rund 5.000€.
Obere Grenze... Je nachdem, wie weit du das Spiel treibst und für wie sehr du dich im Recht hältst (obwohl du das sehr wahrscheinlich nicht bist), kann das auch schnell fünfstellig werden.

Die strafrechtliche Seite, die Vertragsstrafe, eventueller Schadenersatz und die Richtigstellung kämen noch obendrauf.
Mal abgesehen von der geplanten versuchten Nötigung... Dagegen ist die üble Nachrede fast vernachlässigbar (also strafrechtlich, zivilrechtlich geht gerade damit so einiges).


Ich muss sagen, dass ich hier eventuell (wenn sich die Vermutung denn überhaupt nachweisen lässt) einen Grund für eine Abmahnung, oder eine Klage sehe, aber noch lange keinen für eine fristlose Kündigung.

Ich habe auch starke Zweifel daran, dass du den vermeintlichen Betrug beweisen kannst, sofern es überhaupt einer ist. Und ohne den Beweis für einen Betrug hast du natürlich schon gar kein kein Recht auf eine fristlose Kündigung.
Dafür hast du jetzt aber 2 Arbeitsverhältnisse. Da du keine wirksame Kündigung abgegeben hast (eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag, zusammen mit der Ankündigung des Vertragsbruchs ist keine Kündigung), bist du beim ersten Arbeitsvertrag nach deinen Angaben auch nicht mehr in der Probezeit und musst mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen, und zwar schriftlich.
Wenn du also nicht mehr zur Arbeit erscheinst, wirst du die Vertragsstrafe zahlen müssen. Oder du versetzt den neuen Arbeitgeber und verlierst dann eben diesen Job auch noch.


Die Vertragsstrafe wird relativ sicher fällig werden, die endgültige Weigerung und den besten Beweis für die Arbeitsverweigerung hast du selbst geliefert.
Eventuell fällt auch auch noch Schadenersatz an, wenn dein Ex-Arbeitgeber durch dein Fernbleiben einen Schaden erleidet (und er diesen nachweisen kann). Du wirst das alles wohl oder übel zahlen müssen und solltest das als Lehrgeld verbuchen, so wie viele andere auch, die einfach ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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