Arbeitszeiten, Überstunden, Arbeit am Wochenende

4. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
eckeqt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitszeiten, Überstunden, Arbeit am Wochenende

Hallo zusammen,

ich habe starke Zweifel, dass mit meinem Vertrag alles in Ordnung ist. Zunächst allerdings - ich arbeite in der Medienbranche, d.h die Arbeitszeit ist durchaus...variabel. Aber dennoch, irgendwie ist das zu viel, habe ich den Eindruck.

1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden.

(ok, klar)

2. Der Mitarbeiter verpflichtet sich jedoch, bei Bedarf Mehrarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu leisten. Anfallende Mehrarbeit ist mit den Bezügen abgegolten.

(Wie genau darf ich "Bei Bedarf" verstehen? Der "Bedarf" heißt hier schlicht, 1 - 2 mal die Woche nach der regulären Arbeit noch auf Dreharbeiten zu fahren. Der "Bedarf" ist durch den Job sicherlich gegeben, ist es jedoch rechtens, jede Woche andere Tage spontan Drehs festzulegen, mir 1 Tag vorher bescheid zu geben und zu erwarten das ich springe? Weiterhin ist Anfallende Mehrarbeit ist mit den Bezügen abgegolten ernsthaft ok?)


3. Es wird vereinbart, dass der Mitarbeiter an 3 Wochenenden im Monat jeweils einen Abend für Dreh und Kameraarbeiten zur Verfügung steht. Hierfür wird vom Arbeitgeber jeweils ein Ausgleich gewährt.

(Auch das ist irgendwie frei zur Interpretation...kann mir mein Arbeitgeber wirklich spontan sagen "Morgen ist Samstag, ab 23 Uhr drehst du", oder kann ICH sagen da da und da kann ich? Derzeit wird das nämlich wahllos rumgeschoben, ständig geändert und immer kurz vorher festgelegt. Außerdem wird verlangt das ich zb an einem Samstag von 10 bis 16 UND von 23 bis 1 Uhr drehe.


Wie gesagt, die Umstände des Jobs machen das Arbeiten Abends und am Wochenende durchaus unumgänglich. Dennoch scheint mir das sehr seltsam. Gerade wie damit umgegangen wird (es wird nicht danach gefragt ob ich an einem Tag in der Woche überhaupt kann sondern einfach festgelegt, sowie der Fakt das ich einen 1:1 Zeitausgleich bekomme und weder extra Geld noch einen Freizeitausgleich da Abend/Wochenende/Abends am Wochenende).

Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich formuliert ;-)

vg
eckeQT

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7 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

40 Wochenstunden als Schnitt sind durchaus üblich und die Möglichkeit, Mehrarbeit anzuordnen auch.
Ansonsten hast du recht: der Passus, wonach alle Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, ist gewiss ungültig, zumal es gewiss ein Widerspruch ist, wenn die extra? Dreh-Abende dann doch einen Ausgleich bekommen sollen (wobei unklar bleibt, ob in Geld oder Freizeit).
Ob Überstunden dann doch abzugelten sind, hängt vom Einzelfall ab, nicht zuletzt von Stellung und Einkommen des AN. Siehe dazu:
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/09/12/neues-vom-bag-zur-pauschalabgeltung-von-uberstunden/
http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-sind-uberstunden-mit-dem-gehalt-abgegolten/

Da dürfte die Prüfung durch einen Fachanwalt früher oder später anstehen, weil es da leicht zu Streit kommt.

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-- Editiert :blaubär: am 04.12.2014 19:13

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

erhalten Sie für Mehrarbeit nun einen 1:1 Zeitausgleich oder nicht? Ihre Beschreibung zu 2. und dem letzten Absatz ist dahingehend widersprüchlich.

Abgeltung von Mehrarbeit: Zunächst einmal steht das so im Arbeitsvertrag, den Sie unterschrieben haben. Fraglich ist, ob die Regelung sittenwidrig sein könnte. Dazu müsste der die durchschnittliche Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum und Ihr monatliches Gehalt (auch Zusammensetzung) betrachtet werden.

Ungewöhnliche Drehzeiten könnten in der Brange üblich sein. Dies wäre sodann an sich nicht zu beanstanden. Ob Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu zahlen wären, müsste sich aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben.

Gelegentlich könnten Dreharbeiten von der******rung oder anderen Parametern (Tag/Nacht, Verfügbarkeit von Recourcen, usw.) abhängig sein. Könnten diese Gründe ausgeschlossen werden, müsste über den Mangel an Organisation diskutiert werden.



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eckeqt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, zunächst danke für die Antworten! Ich versuche das noch mal etwas deutlicher auszudrücken:

- Ja, Überstunden werden 1:1 abgegolten, 1 Stunde ist 1 Stunde. Es ist völlig egal, ob diese Stunde Dienstags um 19 Uhr oder Samstags um 3 Uhr Nachts ist.

- Eines der großen Probleme für mich ist, dass es keinerlei Regelung gibt, was "Bei Bedarf" heißt. Faktisch wird nämlich verlangt, dass ich mich quasi immer bereit halte. Ein Dreh kann auch Nachmittags angesetzt für abends angesetzt werden, ohne das ich was dagegen sagen kann. Zwar gibt es durchschnittlich "nur" 1 - 2 Abende in der Woche, wo dies der Fall ist, jedoch kann ich mich glücklich schätzen, wenn ich das mal 48 Stunden vorher auch weiß.

- Weiterhin wird komplett wahllos festgelegt, welche Wochenenden ich arbeiten darf. Dies kann sich auch noch 1 Tag vorher ändern. Eine meiner Freizeit ist also mehr oder weniger Glückssache.

Das ungewöhnliche Drehzeiten üblich sind, habe ich ja bestätigt. Aber in diesem Ausmaß, ohne "Extras" für Wochenend/Nachtarbeit, ohne Planbarkeit? Es kann doch nicht wirklich sein, dass mit diesen Sätzen mein Arbeitgeber wirklich so handeln kann, dass er mir egal wann und egal wann ich bescheid kriege, mit einem 1:1 Stundenausgleich alles reindrücken kann was er will.

Das Gehalt beträgt übrigens 1600 Netto und sollte damit sehr weit von einem Führungsgehalt entfernt sein.

Viele Grüße,
eckeqt

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.... also insgesamt eine etwas "chaotische Planung" in der Firma, wobei Chaos und Plan natürlich ein Widerspruch in sich ist.
Arbeitsrechtlich läuft dieses "bei Bedarf" wohl in Richtung Arbeit auf Abruf; dafür gibt es wiederum durchaus Regeln, sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch in Blick auf die Vorankündigung - 4 Tage sollten es schon sein und max. 25 % der regulären AZ.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eckeqt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Planung, guter Witz ;-) Problematisch sind halt viele Sachen...am morgigen Samstag soll ich zb von 10 - 18 Uhr und ab 23 Uhr arbeiten, was ja vertraglich schon mal nicht gehen sollte, da

3. Es wird vereinbart, dass der Mitarbeiter an 3 Wochenenden im Monat jeweils einen Abend für Dreh und Kameraarbeiten zur Verfügung steht. Hierfür wird vom Arbeitgeber jeweils ein Ausgleich gewährt.

ja nun nur für einen Dreh gilt und nicht für 2.

Würden Sie empfehlen, den Vertrag wirklich mal konkret überprüfen zu lassen?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Du solltest dich vor allem mal im Arbeitszeitgesetz schlau machen. Zwei Stichpunkte: tägl. Höchstarbeitszeit (10h) und Ruhezeit (11h). Damit fällt die Aktion am Samstag zumindest teiweise flach.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Auf längere Sicht, scheint mir, wird sich die Frage stellen, ob du dort überhaupt glücklich werden wirst.

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3x Hilfreiche Antwort

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