Hallo liebe Community,
ich bin verzweifelt und brauch dringend Hilfe. Seit 13 Jahren arbeite (Teilzeit 20/Woche, Vormittag) in einem Unternehmen, bin immer zuverlässig und fast nie krank. Ich habe damals mit einer 5 Tage Woche angefangen und bin nach ca. 6 Jahren in eine 4 Tage Woche, immer Vormittags, da ich eine selbstständige Nebentätigkeit angefangen habe. Alles natürlich nach mündlicher Absprache mit Chefin. Das hat immer alles super funktioniert, bis ich letztens mal meine Chefin wegen einer anderen Sache kritisiert habe. Fazit- sie hat meine Arbeitszeiten so geändert, das ich meinen Nebenjob nicht mehr richtig ausführen kann, ohne erhebliche Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.und wieder 5 Tage in der Woche arbeiten muss. Auch habe ich einen Hund, so das ich ihn auch nicht den ganzen Tag alleine lassen kann. Sie möchte mich loswerden und versucht es auf diesem Weg, sehr armselig und ohne vorher mit mir mal darüber zu sprechen.
Auch fälscht sie Unterschriften der Mitarbeiter für ein Beleg an das Finanzamt.
Ich möchte mir das alles nicht gefallen lassen, weiß aber, das die jederzeit die Arbeitszeiten ändern darf, aber gilt das auch bei meinen „ Interessen (Nebenjob und Hund)?
Außerdem bekommt jeder Mitarbeiter zum Grundlohn einen Leistungszuschuss, sollte krank sein, wird dieser abgezogen. So soll natürlich die Krankentage verhindert werden. Ist das auch Ok?
-- Editiert von User am 4. August 2024 13:37
-- Editiert von User am 4. August 2024 13:39
Arbeitszeiten Änderung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo! Also generell unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, worin auch die Wochenstd. festgehalten werden. Bsp. Meinetwegen 40 std/Woche, an 5 Wochentagen zu je 8std.
Ändert man nun diesen - vor 6 Jahren - dann hält man diese Änderung auch schriftlich fest. Meinetwegen Bsp. 4 Wochentage zu je 5std =20Std/Woche. Arbeitszeit 7-12uhr.
Kommt das so ungefähr bei dir hin? Mündlich von heute auf morgen einen bestehenden Arbeitsvertrag auf Teilzeit abzuändern ist eig nicht zulässig.
Willkürlich die Arbeitszeit nach Lust und Laune vorzugeben darf Sie auch nicht. Gibt es keinen Plan, wann du wie eingeteilt bist?! Du musst auf jeden Fall rechtzeitig informiert werden, damit du auch planen kannst. Sonderzahlungen können nach Abhängigkeit der Krankheitstage reduziert werden, das ist korrekt.
Man hat einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden die Woche, bisher auf 4 Tage verteilt, nunmehr auf 5. Dann ist man doch pro Tag weniger Stunden im Job, das dürfte doch den Hund freuen. Verstehe ich nicht so ganz, ehrlich. Was die Stunden angeht, die Du arbeiten musst, schau in Deinen Arbeitsvertrag. Mehr musst Du nicht arbeiten. Und daraus sollte sich auch ergeben, was hinsichtlich der Arbeitszeiten festgelegt ist.
Auch nach jahrzehntelanger Berufstätigkeit ist mir als Angestellte nie unter gekommen, dass ich für das Finanzamt irgend was unterschreiben musste. Und heute, wo alles elektronisch übermittelt wird, ohnehin nicht. Außerdem wird sie das ja kaum in Deiner Gegenwart getan haben, was immer das auch war. Und - es muss auch nicht strafbar sein, mit falschem Namen was auch immer zu unterschreiben. Du kannst Dir insoweit gewaltig Ärger machen, wenn Du weiterhin diese Behauptungen aufstellst. Und - Prämien für Anwesenheit zu zahlen, das ist zulässig. Man darf kein Gehalt wegen Arbeitsunfähigkeit kürzen, wohl aber fehlende Arbeitsunfähigkeit prämieren.
wirdwerden
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Danke für deine Antwort. Ich habe mich wahrscheinlich undeutlich ausgedrückt. Ich habe in meinen Vertrag 20 Stunden schon immer stehen, ohne zeitliche Angabe. Am Anfang waren es aber 5 Tage die Woche und nach Absprache mit ihr, sind wir auf 4 gewechselt und somit jeden Tag eine Stunde mehr. Das hat alles gepasst, war Montag- Donnerstag von 7-12 Uhr und Freitag frei ich brauchte die Zeiten so ( passte ja auch für sie) um mir noch einen Nebenverdienst zu ermöglichen (Den Nebenjob kann ich aber auch nicht, wie ich gerade Lust habe ausführen, sondern bin da auch an Zeiten gebunden).Finanziell ja sonst gar nicht anders überlebbar. Jetzt kam die Dienstweisung, ab September früh und Spätdienst sowie Freitag wieder zu arbeiten. Sie ist im Recht, aber ich kann mein Leben nicht mehr finanzieren und der Hund ist auch nicht mehr versorgt, wenn ich alles umstellen muss. Das sollte sicher nicht ihr Problem sein, aber kann ich gar nichts dagegen unternehmen? Hab irgendwas von gelesen, das die Interessen des AN berücksichtigt werden müssen. Es geht hier nicht um ein Hobby sondern um meine Existenz.
-- Editiert von User am 4. August 2024 15:21
Glaub mal einer alten Hunde/Katzenhalterin. Die paar Stunden kann ein Hund auch gut alleine durchhalten. Ist doch nun wirklich kein Akt. Wenn man sich nicht lächerlich machen will, sollte man so Argumente vermeiden.
Die Frage hier ist doch nur, ob Du in einem Rechtsstreit wirklich beweisen kannst, dass keine betrieblichen Belange für die Änderung erforderlich sind. Und die sind nun wirklich leicht nachweisbar. Auch bei diesem Punkt, glaub es mir einfach mal. Und, bis ein Gerichtsentscheid rechtskräftig durch ist, das dauert, mindestens etliche Monate.
In so Fällen sind praktische Lösungen angesagt. Denn Du willst ja auch psychisch nicht dabei drauf gehen. Entweder Du schluckst die Kröte, hoffst, dass es sich wieder zurecht ruckelt. Oder aber Du suchst Dir was anderes, ist ja im Augenblick auch nicht allzu schwer.
wirdwerden
ZitatAlles natürlich nach mündlicher Absprache :
Dein Fehler. Wann lernen AN endlich, dass Änderungen am Vertrag verschriftlicht gehören? Und dass nur pauschale Feststellungen a la 20 Wochenstunden zu wenig sind, wenn bestimmte Verteilung der Stundenzahl von Bedeutung ist. Wogegen die Versorgung des Hundes nun wirklich nichts ist, was AG kümmern müsste.
Jetzt greift Ärger um sich und du packst alles zusammen, was übel aufstoßen mag.
Du willst dich wehren, hast aber nichts Handfestes.
Änderungen der Arbeitszeit kann ein AG nach billigem Ermessen vornehmen; bedeutet: es muss deine Argumente anhören, muss sie aber nicht gelten lassen.
Ich mach das mal in zahlen deutlich: Ich habe die Wahl zwischen 500-700€ Gewinneinbußen oder das Tier Minimum 9-10 Stunden alleine zu lassen (der Tierschutz wäre sicher begeistert und das alles nur wegen einer gerechtfertigten Kritik.
Das dies willkürlich ist, steht außer Frage, weil die Notwendigkeit für diese Maßnahme absolut nicht besteht. Im Gegenteil, sie hat noch eine Mitarbeiterin dafür von der Ausbildung übernommen, obwohl die Arbeit überhaupt nicht dafür da ist. Meine 20 Stunden sind völlig ausreichend und selbst da, bin ich schon oft unterfordert. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis und sie kennt meine ganzen Umstände ganz genau, kann mich deshalb damit sehr treffen. Ich mache auch keine mündlichen Absprachen mehr, hinterher ist man immer schlauer…
ZitatAlles natürlich nach mündlicher Absprache mit Chefin. :
Also stehen im Arbeitsvertrag andere Arbeitszeiten?
ZitatIch möchte mir das alles nicht gefallen lassen, weiß aber, das die jederzeit die Arbeitszeiten ändern darf, aber gilt das auch bei meinen „ Interessen (Nebenjob und Hund)? :
Dein Nebenjob und dein Hund sind Privatvergnügen.
-- Editiert von User am 4. August 2024 18:23
Zitat... und das alles nur wegen einer gerechtfertigten Kritik. :
.... die aber offenbar nicht auf Gegenliebe gestoßen ist.
Was immer bei der Chefin abgelaufen sein mag - im Ergebnis hat sich die Stimmung verschlechtert. Und nicht in Sicht, wie das wieder zurück geführt werden könnte auf einen status quo ante.
ZitatMeine 20 Stunden sind völlig ausreichend und selbst da, bin ich schon oft unterfordert. :
ZitatIm Gegenteil, sie hat noch eine Mitarbeiterin dafür von der Ausbildung übernommen, obwohl die Arbeit überhaupt nicht dafür da ist. :
Naja, vielleicht will sie ja diese zu deiner Nachfolgerin aufbauen und dir mittelfristig kündigen (klingt ja eher nach Kleinbetrieb, als nach großer Firma.
ZitatIch mach das mal in zahlen deutlich: Ich habe die Wahl zwischen 500-700€ Gewinneinbußen oder das Tier Minimum 9-10 Stunden alleine zu lassen (der Tierschutz wäre sicher begeistert und das alles nur wegen einer gerechtfertigten Kritik. :
Warum ist der Hund nun plötzlich 9-10 Stunden alleine? Hast du deinen Nebenjob nur am Freitag ausgeführt und bist nun freitags normal arbeiten + Nebenjob?
Weiss denn deine Chefin von deiner zusätzlichen Selbständigkeit?
ZitatSie möchte mich loswerden und versucht es auf diesem Weg, sehr armselig und ohne vorher mit mir mal darüber zu sprechen. :
Dafür würde dann ja auch deine folgende Aussage sprechen.
ZitatIm Gegenteil, sie hat noch eine Mitarbeiterin dafür von der Ausbildung übernommen, obwohl die Arbeit überhaupt nicht dafür da ist. Meine 20 Stunden sind völlig ausreichend und selbst da, bin ich schon oft unterfordert. :
Letztendlich darf der AG die Arbeitszeit mangels Regelungen im Arbeitsvertrages verschieben. Der Nebenjob ist hierbei das Problem des AN.
ZitatDas dies willkürlich ist, steht außer Frage :
Dann beweise es.
Die Frage ist nur das "wie".
Wenn an dann die nötigen Beweise hat, geht man vor Gericht und klagt auf die alten Arbeitszeiten.
Kann der AG keine substantiierten Gegenargumente bringen, könnte es sein, das man gewinnt.
Die Freude über die alten Arbeitszeiten könnte dann allerdings nur noch recht kurz haben, denn es scheint ein Kleinbetrieb zu sein, somit die Kündigung vorprogrammiert.
Mit etwas Pech greift sie noch vor dem Urteil über die Arbeitszeiten
ZitatIm Gegenteil, sie hat noch eine Mitarbeiterin dafür von der Ausbildung übernommen, obwohl die Arbeit überhaupt nicht dafür da ist. Meine 20 Stunden sind völlig ausreichend und selbst da, bin ich schon oft unterfordert. :
in Deiner Begründung begründest Du, das Du / Dein Arbeitsplatz eigentlich entbehrlich bist.
Oder anders formuliert, während Du am Ast sägst auf dem Du sitzt, schießt Du Dir noch ins Knie ...
Zitatder Hund ist auch nicht mehr versorgt, wenn ich alles umstellen muss :
Das ist alleine Dein organisatorischen Problem.
ZitatDen Nebenjob kann ich aber auch nicht, wie ich gerade Lust habe ausführen, sondern bin da auch an Zeiten gebunden). :
Der AG muss in aller Regel nicht berücksichtigen, welche Nebenjobs der AN hat und seinen Betrieb / die betrieblichen Belange an den für den Nebenjob benötigten Zeiten ausrichten.
ZitatFinanziell ja sonst gar nicht anders überlebbar :
Die letzte Argumentation in dieser Richtung wurde von einem Gericht damit kommentiert, das es dem AN überlassen bleibt, sich entweder eine auskömmliche Arbeit zu suchen oder ergänzende Sozialleitungen zu beziehen.
ZitatDas sollte sicher nicht ihr Problem sein, aber kann ich gar nichts dagegen unternehmen? Hab irgendwas von gelesen, das die Interessen des AN berücksichtigt werden müssen. Es geht hier nicht um ein Hobby sondern um meine Existenz. :
Rechtlich betrachtet unterliegt die konkrete Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, wenn sie nicht durch BV, TV oder Arbeitsvertrag bereits festgelegt ist. Der Umstand, dass ein Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Lage hatte, bedeutet nicht, dass diese bereits für alle Zeiten so konkretisiert ist, dass sie gar nicht änderbar ist. Neben dem reinen Zeitablauf müssen für eine Konkretisierung besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit unverändert zu erbringen.
Diese Umstände müssten Sie beweisen.
Nicht ausreichend ist, dass Sie vortragen, die Arbeit würde gar nicht reichen oder es sie noch ein weitere Mitarbeiter vorhanden.
ZitatDas dies willkürlich ist, steht außer Frage, weil die Notwendigkeit für diese Maßnahme absolut nicht besteht. Im Gegenteil, sie hat noch eine Mitarbeiterin dafür von der Ausbildung übernommen, obwohl die Arbeit überhaupt nicht dafür da ist. Meine 20 Stunden sind völlig ausreichend und selbst da, bin ich schon oft unterfordert. :
Die Einschätzung, ob ausreichend Mitarbeiter vorhanden sind bzw. die Verteilung der Arbeit, m.a.W. die Organisation der Arbeit, ist ebenfalls Sache des Arbeitgebers. Mit diesen Erwägungen, die rein wirtschaftlicher Natur sind, wird sich ein Gericht in diesem Fall nicht beschäftigen.
Grundsätzlich müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtig werden, aber zum einen nur in Rahmen des Vereinbarten. Wenn Sie also 20 Stunden pro Woche vereinbart haben und nichts weiter, ist der Rahmen doch recht groß. Die Berücksichtigung muss auch nicht in der Weise erfolgen, dass sämtliche privaten Belange des AN gleichmäßig Eingang finden. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber z.B. bei der Festlegung der Arbeitszeit möglichst auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, für die Ausübung eines Hobbys eher weniger. Und das auch nur, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Mitarbeitenden nicht entgegenstehen.
Das bedeutet, dass die privaten Belange von Mitarbeitern - und diesen Eindruck könnte man bei Ihnen gewinnen- nicht überwiegen. Wie Sie richtig angemerkt haben, geht es nicht um ein Hobby, sondern die Existenz. Aber das gilt auch für Sie. Sie scheinen - so mein Eindruck- ihren Hund und ihren Nebenjob als wichtiger zu erachten als Ihre Hauptbeschäftigung.
Was nun die Willkür angeht, so sind Sie für ihre Vermutung, die Änderung der Arbeitszeit beruhe auf willkürlichen und sachfremden Motiven, voll darlegungs- und beweispflichtig.
Das wird sehr schwer. Sie können die zeitliche Nähe zwischen Kritik und Veränderung vortragen, dass war es aber auch schon. Das reicht nicht. Wie wollen Sie das beweisen? Der Arbeitgeber wird das einfach bestreiten und der Form halber vortragen, er habe sich - vielleicht sogar weil es einen neuen Mitarbeiter gibt- dazu entschlossen, umzustrukturieren. Dem können Sie kaum was entgegensetzen.
Wir sind uns ja selten so einig wie in diesem Fall. Das sollte die Fragestellerin doch eigentlich nachdenklich stimmen. Was jetzt ja noch dazu kommt, das ist, dass es sich um einen Kleinbetrieb handelt, die Fragestellerin also (fast) ohne Kündigungsschutz da steht. Ist wenigstens das angekommen?
Im übrigen ist mir nach wie vor schleierhaft, wie man bei einer Stunde weniger Arbeit am Tag den Hund so viel Stunden länger allein lassen muss? Im übrigen gilt in diesem Bereich (Koordination von Privatleben und Arbeit) das, was immer vergessen wird. Man sollte sich nur das leisten, was man sich auch leisten kann.
wirdwerden
.... wir hier im Forum können wohl kaum anders, als die Sach-Aspekte dieser Anfrage zu entfalten, wie es ja variationsreich auch geschehen ist. Was auch die Anfrage, wie @reni 'sich wehren' könne, nahelegt.
Was außen vor bleibt, ist das Moment der Kränkung: @reni hat eine - natürlich - 'vollkommen berechtigte Kritik' geäußert, die Änderungen sind vollkommen willkürlich --- das mag alles sein (oder auch nicht), zeigt auf jeden Fall ein Zerwürfnis, das tiefer geht und das behauptete gute Klima zuvor als offenbar stark illusionär entlarvt.
Die Chefin liegt nicht nur falsch, sie ist falsch.
Und keine Antwort im Sachlichen wird diesen gefühlten Konflikt abfangen können.
Es sieht mir eher nach Trennung aus ....
Ich habe das alles verstanden und danke Euch vielmals für diese Argumentationen, genau deshalb wollte ich mich ja informieren. In dieser momentanen Situation versuchen ja jetzt beide Seiten irgendwie nur mit dem Hintern an die Wand zu kommen, obwohl ich meiner Chefin in keinster Weise geschadet habe oder das je vorhatte. Wie gesagt, lief bisher alles super.
Die Einschränkungen liegen jetzt auf meiner Seite und darüber bin ich selbstverständlich nicht froh. Auf eine Aktion folgt meistens eine Reaktion….
Die Hundesache bezieht sich auf den Nebenjob, da ich dort ja nun auch auf andere Zeiten angewiesen bin, das funktioniert aber nicht immer so und um beim gleichen Lohn zu bleiben, müsste ich 9-10 Stunden das Haus verlassen. Bisher hatte ich das immer nach meiner regulären Arbeitszeit erledigt und Freitags hatte ich den ganzen Tag dafür. Der Hund war nie länger, als 6-7 Stunden alleine. Ist mir schon klar, das es meine Chefin nicht zu interessieren hat.
Ich bin im Nebenjob als Seniiorenbetreuerin meistens in Pflegeheimen unterwegs und dort muss man sich an einige Dinge wie zum Beispiel die Essenszeiten (4mal am Tag) oder Therapien halten, darum kann ich das nicht immer so spontan wie ich gern möchte einrichten. Und ja, dieser Job ist mir sehr wichtig, zum einen weil er mir das Gefühl von Dankbarkeit und Wertschätzung gibt und zum anderen- ich verdiene dort den doppelten Stundenlohn und das kann man nun mal nicht außer Acht lassen. Trotzdem hat mir mein Hauptjob immer Spaß gemacht und die Abwechslung zwischen beiden, ist natürlich schön.
Es ist wie es ist, ich muss sehen was ich aus dieser ganzen Sache jetzt mitnehme und welche Lösung ich dafür finde.
-- Editiert von User am 5. August 2024 12:35
Zitatich verdiene dort den doppelten Stundenlohn und das kann man nun mal nicht außer Acht lassen :
Und da ist keine Erhöhung möglich, die zum aktuellen Lebensrhythmus passt?
Zitatum beim gleichen Lohn zu bleiben, müsste ich 9-10 Stunden das Haus verlassen. :
Wenn es dort den doppelten Stundenlohn gibt wieso ist man dann so lange weg? OPNV, Leerlauf vor Ort oder was ist die Ursache?
ZitatTrotzdem hat mir mein Hauptjob immer Spaß gemacht und die Abwechslung zwischen beiden, ist natürlich schön. :
Bitte nicht falsch verstehen - es ist natürlich auch eine finanzielle Sicherheit. Machen wir uns nichts vor. Dennoch ist man dann aber eben auch gebunden.
Sie müssen entscheiden:
Ob Sie die Nebentätigkeit wieder in die 5 Tage Woche bekommen
Sich nicht eventuell auch ganz selbstständig machen
oder einen neuen Teilzeitjob suchen
Versöhnung mit der Chefin wäre immer noch ein Option; vorausgesetzt freilich, @reni gibt ihre moralisch überlegene Position auf und billigt ihr zu, dass sie vll. doch - aus ihrer Sicht - angemessen und sachorient gehandelt haben könnte. Perspektivenwechsel können Wunder vollbringen.
Und ich drücke das jetzt mal deutlich aus: Du hast einen AV, dieser ist zu erfüllen. Dein Nebenjob und dein Hund kann deinem AG völlig egal sein. Ein Nebenjob kann auch untersagt werden wenn er dazu führen würde, dass du deinen Hauptjob nicht mehr richtig erfüllen kannst.ZitatIch mach das mal in zahlen deutlich: :
Du versuchst hier mit Nebelkerzen irgendetwas zu erreichen.
Mein Rat: Lass das sein!
Aktuell konnte ich noch nichts lesen was deine Chefin falsch machen würde oder wobei sie dir würde entgegenkommen müssen.
ZitatEin Nebenjob kann auch untersagt werden wenn er dazu führen würde, dass du deinen Hauptjob nicht mehr richtig erfüllen kannst. :
Naja, die TE hat einen 20h Job, da kann der AG hinsichtlich eines weiteren Nebenjobs gar nichts verbieten, er kann auf die Einhaltung des Arbeitsvertrages pochen.
@Reni C.
Wenn man ohnehin glaubt das der AG willkürlich die Arbeitszeiten verschiebt um dem AN das Leben schwer zu machen, sucht man sich in Ruhe einen neuen Arbeitsplatz und macht bis dahin "Dienst nach Vorschrift".
Wie viele Mitarbeiter hat denn nun der Betrieb. Bis dato wurde ja öfters spekuliert das es sich um einen Kleinbetrieb handeln würde.
Wir sind ca. 25 Mitarbeiter. Mal mehr, mal weniger, die Fluktuation nimmt zu.
Ich habe es verstanden und das schon ziemlich zeitig, sie ist gesehen im Recht. Punkt.
Ich rechtfertige mich hier nur und reagiere auf die Nachrichten um das zu verdeutlichen, warum ich so sauer und vor allem enttäuscht bin.
Mir ist absolut bewusst, ich muss es hinnehmen oder ändere etwas an dieser Situation.
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