Hallo!
Ich wende mich mit zwei Fragen an Euch.
Ich arbeite nach einem für einem Monat im voraus festgelegten Dienstplan. In diesem Dienstplan sind auch die Teamsitzungen integriert.
Aufgrund unseres extremen Personalengpasses entfallen diese immer wieder. Dadurch kommt es zu Minusstunden für mich.
1. Ist es rechtens, das der Arbeitgeber
diese Teams absagt und somit ohne die Einverständnis des Mitarbeiters den Dienstplan ändert?
2. Ich war letzte Woche krank. In dieser Zeit ist das Team ebenfalls entfallen. Ebenso wurde ein Gesprächstermin, den ich führen hätte müssen (Auch bereits im Plan so eingeteilt), durch eine Kollegin durchgeführt. Beide Zeiten (Team und Gesprächstermin) wurden aus meinem Arbeitszeitnachweis gekürzt. Ist das Rechtens?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Arbeitszeiten Änderungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
gelöscht
-- Editiert von schneechen am 03.03.2019 14:44
Danke für die Antwort.
Ich arbeite im Schichtdienst. Bedeutet das dann dass die Zeit aus dem Schichtplan, der zu beginn der Krankmeldung gültig war, gilt?
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Der Dienstplan gilt und wenn der AG Sitzungen streicht, ist das allein sein Problem. Als AN hat man das Recht, sich auf den DP verlassen zu können. Hier ist der Chef im Annahmeverzug, wenn er die Sitzungen streicht und keine andere Beschäftigung hat.
Wenn man krank ist, dann ist die durchschnittliche Arbeitszeit Grundlage für die Stundenberechnung. Deshalb kann in der AU-Zeit weder ein Minus noch ein Plus an Stunden entstehen. Die Zeit aus dem Schichtplan gilt nicht.
Der Dienstplan gilt und wenn der AG Sitzungen streicht, ist das allein sein Problem. Als AN hat man das Recht, sich auf den DP verlassen zu können. Hier ist der Chef im Annahmeverzug, wenn er die Sitzungen streicht und keine andere Beschäftigung hat.
Wenn man krank ist, dann ist die durchschnittliche Arbeitszeit Grundlage für die Stundenberechnung. Deshalb kann in der AU-Zeit weder ein Minus noch ein Plus an Stunden entstehen. Die Zeit aus dem Schichtplan gilt nicht.
Der Dienstplan gilt und wenn der AG Sitzungen streicht, ist das allein sein Problem. Als AN hat man das Recht, sich auf den DP verlassen zu können. Hier ist der Chef im Annahmeverzug, wenn er die Sitzungen streicht und keine andere Beschäftigung hat.
Wenn man krank ist, dann ist die durchschnittliche Arbeitszeit Grundlage für die Stundenberechnung. Deshalb kann in der AU-Zeit weder ein Minus noch ein Plus an Stunden entstehen. Die Zeit aus dem Schichtplan gilt nicht.
Hallo, danke für die Antwort.
Gilt das mit der durchschnittlichen Arbeitszeit nicht nur wenn noch kein Dienstplan vorhanden ist. Es wird bei uns nämlich schon die Zeit aus den Dienstplan genommen, nur halt an Teamtagen um die Teamzeit gekürzt.
Falls es entacheident ist, ich arbeite nach AVR Anlage 33.
Danke :-)
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