Arbeitszeiten.

26. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
auser123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeiten.

Hallo,

was wäre im Falle einer massiven Arbeitszeitrechtsverletzung zu tun?
In dem Fall kommt es vor, dass dem Arbeitnehmer verlangt wird, etwa 24 Stunden ohne Schlaf auszukommen.
Beispielsweise:
3 Uhr aufstehen. Die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück ist im üblichen Zeitrahmen.
Wieder Zuhause - nach Überstunden gegen 18 Uhr.
Der nächste Arbeitsbeginn dann um 22 Uhr.

Was kann in solchen Fällen getan werden, ohne dass direkte Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer gezogen werden können?
Der Arbeitnehmer möchte natürlich seine - bescheidene - Möglichkeit zum Gelderwerb behalten.

Zu ergänzen wäre noch:
Die massiv und ständig auflaufenden Überstunden erscheinen nur zu einem geringen Anteil auf dem Lohnzettel.
Arbeitszeiten über 10 Stunden sind keine Seltenheit, sie sind eigentlich die Regel.

Gruss


-- Editier von auser123 am 26.09.2015 14:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Eine anonyme Anzeige wird wohl nicht viel bringen. Als Betroffener würde ich mir hier ganz schlicht eine andere Arbeitsstelle suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Das ist wohl wieder eine der "Wasch--mir-den-Pelz,-aber-mach-mich-nicht-nass"-Fragen.
Für seine Rechte muss AN auch einstehen - gut informiert, sachlich, konsequent; es gibt Arbeitnehmerrechte und die sind letztlich alle erkämpft bzw. den AG abgerungen worden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nur mal so zur Rechtslage:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Das Gewerbeaufsichtsamt könnte sich dafür interessieren, wenn so ein Umgang mit den Arbeitnehmern in dem Unternehmen üblich ist. Besser wäre aber tatsächlich, wenn sich die betroffenen Kollegen zusammentun und dem Chef mal die Rechtslage erklären.

1x Hilfreiche Antwort

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