Arbeitszeiten - Feiertag

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)
Arbeitszeiten - Feiertag

Hallo Zusammen,

meine Freundin hat einen Ausbildungsplatz angenommen im Einzelhandel.

Sie muß Samstags arbeiten und bekommt dafür einen freien Tag der muß angeblich immer der selbe sein z.B. Montags. Der Tag zählt auch nicht zur Regelarbeitszeit laut ihrem Chef.

Wie ist es nun wenn Montags ein Feiertag ist? Bekommt sie einen anderen Tag Frei? Da für andere die Donnerstags frei haben hätten 2 Tage frei also den Montag und den Donnerstag???

Könnt ihr uns bitte helfen wie ist es normalerweise oder was steht da im Gesetz???

LG tomtom

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo tomtom82

Wenn der AG deiner Freundin möchte, dass diese immer den gleichen Tag frei hat, dann geht das in Ordnung. Schließlich bringt das auch für deine Freundin eine gewisse Planungssicherheit (und da es sich um einen Montag handelt auch zwei freie Tage zusammenhängend).
Die große Frage ist natürlich immer: was ist mit dem Samstag? Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendjemand alle Samstage frei hat. Also hat entweder niemand Samstags frei oder aber alle AN im Wechsel – dann würde ich natürlich auch mit an dieser Samstags-Rotation teilnehmen.

Nun zu den freien Tagen: Im Normalfall hat der AN Samstag Sonntag frei. Fällt ein Feiertag auf den Samstag, hat man als AN auch keinen Vorteil davon! Also, wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt, hat deine Freundin nüscht davon (im Gegensatz zu der Kollegin, die Donnerstags frei hat. ABER: Wenn der Donnerstag ein Feiertag ist hat deine Freundin Glück und die Kollegin Pech – so ist das Leben.

Im Endeffekt muss deine Freundin froh sein: immerhin hat Sie keine 6-Tage-Woche.


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#2
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Gut von der 5 bzw. 6 Tagewoche steht leider nichts im Vertrag.
Trots Blockunterricht von Montag bis Freitag mußte ja eigentlich der Samstag frei sein.... Gut ich weis mittlerweile was man sich im Einzelhandel alles bieten lassen muß...

Danke nochmal für die Bestätigung!!

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Was heißt hier, was man sich im Einzelhandel alles bieten lassen muss...? Auch hier gelten die Gesetze.

Von dem Blockunterricht schreibst du ja nun zum ersten Mal.

Weiterhin gilt, dass eine 6-Tage-Woche gelten KÖNNTE. ABER: Die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden muss gelten (in Ausnahmefällen, also bei Überstunden, dürfen auch mal 48 Stunden anberaumt werden.)

Für einen Berufschultag berechnet man die tatsächliche Zeit, die man in der Schule ist. (Bsp. Deine Freundin hat von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Schule, dann berechnet man dafür 7 Stunden). Das alles gilt nur, wenn deine Freundin schon volljährig ist. Ansonsten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz , das etwas freundlicher ist...







-- Editiert von oha am 21.09.2007 12:23:02

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#4
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Sorry das war net böse gemeint...
Klar gelten Gesetze im Vergleich zu anderen Branchen ist es aber mal so gesagt nicht sehr Mitarbeiterfreundlich das ist ja aber auch im allgemeinen bekannt! Wenn ich dir sage das sie dafür gerade mal 280 brutto bekommt finde ich das schon eher ne Sauerrei das wegen den 2-3 Tagen im Jahr wo vielleicht Montags ein Feiertag ist so verfahren wird.

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#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

wenn Deine Freundin Blockunterricht von Mo-Fr hat, wie kann sie denn montags frei haben?

Was steht übrigens zu den Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag (Std., Tage/Wo.)

Gruß

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